Es sind Abende wie dieser, die die Volkacher Altstadt besonders lebenswert machen. Wer Zeit hatte, tagsüber in der Oktobersonne durch die Weinberge zu wandern, lässt den Abend nun bei einem Schoppen im Freien ausklingen. In der Hauptstraße ist es kurz vor sieben fast noch 20 Grad warm, das Tempo der Menschen gemächlich. Nur eine Stadträtin durchbricht die Gemütlichkeit mit ihrem schnellen Schritt Richtung Schelfenhaus.
Der dortige Festsaal passt zusätzlich zum Thema "historische Baustruktur", um deren Bewahrung es an dem Montagabend geht. Dem Stadtrat dabei helfen soll ein Instrument mit dem sperrigen Namen "Erhaltungssatzung". Da dürfte dem interessierten Bürger die Nachfrage von Stadtratsmitglied Peter Kornell (FWG) helfen, der von Bauamtsleiter André Brezina wissen wollte, wozu es neben Bebauungsplan und Gestaltungssatzung nun auch noch die Erhaltungssatzung brauche und was der Unterschied sei.
Erhaltungssatzung regelt auch Silhouetten und Baukanten
Dessen Antwort: Im Grund genommen komplettiere dieser dritte Baustein die ersten beiden, wovon der erste die grundsätzliche Bebauung und die Gestaltungssatzung "auch das Antlitz" regelten, sagte Brezina. Eher abstrakt war von Blickachsen, Silhouetten und Raumkanten die Rede. Mit einer Erhaltungssatzung, die etwa Iphofen längst habe und an der Dettelbach arbeite, könne man auch den räumlichen Bereich kontrollieren, ergänzte Dag Schröder, Volkachs städtebaulicher Berater.
Wobei Volkachs Bürgermeister Heiko Bäuerlein schnell hinterherschob: "Wir wollen natürlich nicht unseren Bürger triezen." Die Regeln seien ja sowieso schon vorhanden, mit der Erhaltungssatzung hat Volkach laut Bauamtsleiter Brezina aber mehr Mitspracherecht gegenüber Landratsamt und Landesamt für Denkmalpflege als vorher. Dazu zählen Steuerungselemente wie eine Genehmigungspflicht für Nutzungsänderungen, bauliche Änderungen und Abrisse. Und das Ziel sei, "bessere Anreize für Investitionen zu schaffen".
Volkacher Altstadt hat ein Alleinstellungsmerkmal in der Region
Letztlich geht es also auch ums Geld: Mit dem neuen Instrument haben Anwohnerinnen und Anwohner der Altstadt die Chance, 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet zu bekommen. Noch dazu hatte die Regierung von Unterfranken als Fördergeber zu dieser neuen Satzung geraten. Denn so hieß es in der Vorlage der Stadtratssitzung: 145 Einzeldenkmäler und 34 Kleindenkmäler liegen im denkmalgeschützten Ensemble der Volkacher Altstadt. Ein außergewöhnlich hoher Anteil und ein "Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Region".
Der Stadtrat stimmte geschlossen dafür, diesen dritten Baustein des Städtebaus für Volkach anzuleiern, um so weiterhin Leerstände zu vermeiden und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Konkret sollen im nächsten Schritt Ideen gesammelt und die Bürgerinnen und Bürger über einen Workshop an der Planung beteiligt werden. Denn diese haben, so die Vorlage, "mit der Pflege ihres historischen Vermächtnisses den Wert ihrer Altstadt wesentlich erhöht". Das zu glauben fällt leicht beim Gang durch die Hauptstraße. Auch wenn die goldene Oktobersonne nach der Stadtratssitzung längst der Dunkelheit gewichen ist.