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Volkach
Volkach: Nur Anlieger dürfen am Wochenende durch die Altstadt fahren
Für die Volkacher Altstadt gelten demnächst schärfere Verkehrsregelungen am Wochenende.
Foto: Peter Pfannes | Für die Volkacher Altstadt gelten demnächst schärfere Verkehrsregelungen am Wochenende.
Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 11.02.2024 16:10 Uhr

"Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches" – hinter diesem Tagesordnungspunkt der jüngsten Volkacher Ratssitzung steckt ein dreimonatiges Durchfahrtverbot für die Altstadt. Einstimmig beschloss der Rat, dass ab spätestens 1. August, vermutlich schon vorher, bis zum 31. Oktober nur in die Altstadt fahren darf, wer ein Anliegen hat.

Das gilt dann jeweils von Samstag, 14 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr. An den Einfahrtstraßen Oberes Tor, Zeilitzheimer Tor, Weinstraße und Spitalstraße werden die Verkehrsschilder "Durchfahrt verboten" aufgestellt, bekannt auch als "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Anlieger frei" und "Radfahrer bitte absteigen".

Der größte Diskussionspunkt war die Klärung, wer als Anlieger gilt. Anlieger sind laut der deutschen Anwalts-Hotline alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern "in Beziehung treten" wollen, also Patienten von Arztpraxen, Hotelgäste, Gaststättenbesucher, Kunden von Geschäften oder Kanzleien und private Besucher eines Bewohners der Straße.

Wer hingegen eine Anliegerstraße als Abkürzung verwendet, wird zur Kasse gebeten. "Uns geht es darum, den sogenannten City-Drive zu unterbinden", sagte Bürgermeister Heiko Bäuerlein, "wenn also Leute mit ihren Harleys oder PS-starken Autos durch die Stadt fahren." In der Anfangszeit könnten auch Bauschranken aufgestellt werden, um die "Nicht-Anlieger" aus der Altstadt zu halten. In einer Infoveranstaltung will Bäuerlein die Bürger und Gewerbetreibenden über die genauen Pläne informieren.

Verbot stieß auf Zustimmung

Grundsätzlich stieß das Durchfahrtverbot im Rat auf Zustimmung. "Das ist dringend notwendig, wir müssen den Verkehr rausbringen", sagte etwa Herbert Römmelt und wirkte, als hätte er das Verbot am liebsten schon gestern eingerichtet. Udo Gebert sieht es für die UWG-Fraktion als "praktikabel und sinnvoll". Man könne allerdings nicht jeden auf Zusatzschildern erfassen, für die es eine Ausnahme geben soll. Mathias Krönert sprach sich dafür aus, dass Radfahrer absteigen sollten. "Radfahrer sind uns immer herzlich willkommen, aber sie mögen ihre Räder bitte schieben", so sein Argument.

Damit stand er nicht allein; es kam Zustimmung von mehreren Räten. Dass das Verbot erst ab dem 1. August gelten soll, erklärte Bäuerlein mit dem Redaktionsschluss des Mainschleifen-Kuriers. "Wir wollen dort eine große Anzeige schalten, um die Bürger rechtzeitig zu informieren", sagte er. Angesichts der schon jetzt bestehenden Anzahl an Menschen, Auto-, Motorrad- und Radfahrern wird das Durchfahrtverbot wohl schon früher erlassen. Im Herbst soll überprüft werden, inwieweit das Verbot praktikabel ist und an welchen Stellschrauben gedreht werden muss.

 
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  • Wie oft angemerkt – In Volkach dauert vieles einfach länger bis es endlich verwirklicht wird. Manche Anträge wurden leider manchmal abgelehnt, nur weil sie von mir kamen. Bereits 2016 !!! habe ich diesen Antrag auf „temporäre Fußgängerzone“ gestellt, mit gleichen Uhrzeiten. Leider damals abgelehnt. Prima, daß es nun endlich ausprobiert wird. Mir war und ist wichtig, daß unsere Mitnahme - Gastronomie (Döner / Pizzeria/ Asiate/ und andere Gastrobetriebe) dadurch keine Kunden verlieren. Genau wie bei den Weinbau- & Übernachtungsbetrieben in der Altstadt. Wichtig finde ich ebenfalls, daß die Radler ums Absteigen gebeten werden, denn gerade bei E-Bike Fahrern ist „sportliches Fahren“ und damit oft gefährliches, flottes Fahren gegenüber Fußgängern alltäglich. Schrittgeschwindigkeit ? Eher sehr selten .... Wichtig sind für mich jedoch auch danach Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften und ggf. Ahnung !
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