
Vor Gericht ist von Liebe keine Spur mehr. Vor zwei Jahren noch auf Wolke sieben und mit gemeinsamen Zukunftsplänen, begegnen sich die damalige Prostituierte und der Ex-Liebhaber aus dem Raum Kitzingen an diesem Dienstag wie Fremde. Am Landgericht Würzburg haben sie keinen Blick und kein Wort mehr füreinander.
Vor zwei Jahren hat der 37-Jährige offenbar sein letztes Hemd für die Frau gegeben - ohne sich betrogen zu fühlen. Er hatte sie über ein Erotikportal kennengelernt. Aus einer bezahlten heißen Nacht entwickelte sich eine Beziehung. Um ihr Leben zu finanzieren, nahm der 37-Jährige einen Kredit nach dem anderen auf. Jetzt hat er rund 70.000 Euro Schulden - und die frühere Prostituierte sitzt auf der Anklagebank: Weil sie von ihm Geld verlangt und kassiert haben soll, das sie gar nicht zurückzahlen konnte.
In erster Instanz zu dreieinhalb Jahre Haft verurteilt, aber Zweifel blieben
In erster Instanz war die 33-Jährige im Juli 2022 vom Amtsgericht Kitzingen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Doch sie ging in Berufung. Am Dienstag äußerte das Würzburger Landgericht um den Vorsitzenden Richter Michael Schaller Zweifel an dem Urteil, die Verteidiger Klaus Duits weiter nährte. Hatte die Frau ihren Liebhaber wirklich getäuscht? Oder wollte er sich Liebe kaufen und zog die Notbremse, als ihm die Schulden über den Kopf wuchsen?
Denn es gab keinen Darlehensvertrag. Der Mann habe "nie gesagt, dass ich das Geld zurückzahlen muss", hatte die Beschuldigte bereits in erster Instanz betont. Dem Vorsitzenden fehlten nun Belege dafür, dass je über Modalitäten einer Rückzahlung gesprochen worden war. Schon am Amtsgericht hatte der enttäuschte Liebhaber selbst zugegeben, dass ihm die finanzielle Lage seiner Geliebten bewusst gewesen sei: "Wovon hätte sie es zurückzahlen sollen, sie hatte doch nichts."
Pragmatische Lösung statt langem Verfahren mit ungewissem Ausgang
Angesichts der Zweifel drohte ein langes Verfahren mit ungewissem Ausgang und womöglich weiteren Zeugen aus dem Ausland. Der Vorsitzende Richter schlug deshalb eine zeitsparende Verständigung vor: Das Gericht werde den zweifelhaftesten der sechs angeklagten Fälle - 20.000 Euro für einen Porsche - einstellen. Denn wie sich jetzt herausstellte: Die 33-Jährige hat keinen Führerschein und hätte den Porsche gar nicht fahren können.
Im Gegenzug sollte die Angeklagte, die inzwischen nicht mehr im Milieu arbeitet, die restlichen Vorwürfe ohne langes Zögern zugeben. Dies ermögliche dem Gericht, das Urteil auf eine Bewährungsstrafe zu senken.
Damit waren sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger einverstanden. Nur der Ex-Liebhaber schaute ein wenig betreten. Weil 33-Jährige nur das Lebensnotwendigste bei ihrer neuen Tätigkeit verdient, wird er vermutlich auf seinen Kosten sitzenbleiben. Um einen erneuten Auftritt im Zeugenstand mit "womöglich unangenehm bohrenden Fragen", wie Schaller tröstend anmerkte, kam der 37-Jährige indes herum.
Ein "Deal" vor Gericht wie beim Audi-Boss
Das Urteil lautet nun: Statt 42 Monate jetzt 22 Monate Haft – mit Bewährung. Der Vorsitzende verteidigte den pragmatischen "Deal" mit einem aktuellen Vergleich: "Was einem Audi-Boss vor Gericht in München Recht ist, kann uns hier bei so einem Wald-und-Wiesen-Betrug billig sein."
Herr " Schweidler .....übernehmen Sie noch mal.....
Wenn jemand einen *Porsche verschenkt, braucht die Beschenkte doch keinen Führerschein
Sie lässt sich vielleicht fahren. Ich kenne solche Chauffeure .... .in WÜ.
Könnte es einen Zuammenhang geben, zB zuviel " blaue Pillen " ?? Bei soviel *wa.h.re Liebe ?
Recherchieren Sie doch bittte nochmal...... es gibt nämlich viele - beiderlei Geschlechts - die
Betroffene sein könnten. Das wäre lehrreich und eine Hilfe..... Dabei war der Mann doch ein guter Mann. UND die Verurteilte auch eine gute Frau. >>> in jeder Lage <<<<
Der Autor
Fehlen dem Richter die Worte für die eigene Entscheidung?
Ich finde das höchst befremdlich, denn er drückt damit aus: die kleinen hängt man , die großen lässt man laufen…
Ich finde den Vergleich durchaus zutreffend und auch ein wenig hintersinnig.