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Münsterschwarzach
Kirchenasyl: Erneuter Freispruch für Mönch gibt Sicherheit in künftigen Fällen
Das letztinstanzliche Urteil in Bamberg zum angeklagten Ordensmann aus Unterfranken gilt als Weichenstellung für ähnliche Fälle. In vergleichbaren Prozessen müssen Kirchenleute nun keine Angst mehr vor der Anklagebank haben.
Da war noch vieles unklar: Der angeklagte Mönch Abraham Sauer vor zehn Monaten im Gerichtssaal in Kitzingen. Am  Freitag gab es den zweiten Freispruch beim Obersten Landesgericht in Bamberg.
Foto: Nicolas Armer, dpa | Da war noch vieles unklar: Der angeklagte Mönch Abraham Sauer vor zehn Monaten im Gerichtssaal in Kitzingen. Am  Freitag gab es den zweiten Freispruch beim Obersten Landesgericht in Bamberg.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 03.03.2022 02:25 Uhr

Die Freiheit des angeklagten Mönchs Abraham Sauer ist gerade stark eingeschränkt - aber nicht wegen seines mutigen Eintretens per Kirchenasyl zum Schutz eines Flüchtlings aus dem Gazastreifen. Wegen eines Corona-Ausbruchs im Benediktiner-Kloster Münsterschwarzach (Lkr. Kitzingen) saß der 50-jährige Ordensmann am Freitag zu Hause in Quarantäne statt erneut auf der Anklagebank. Deshalb erfuhr er vom endgültigen Freispruch am Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg erst am Telefon.

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