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Volkach
Jagdunfall bei Volkach: Die Polizei vermeldet neue Details und räumt mit einem Gerücht auf
Gut sieben Wochen nach dem tragischen Vorfall ist aus Sicht der Polizei der Schütze ermittelt, der den tödlichen Schuss auf einen Jagdkameraden abgegeben haben soll. Der aktuelle Stand.
Bei einem Jagdunfall am Dreikönigstag wurde ein Jäger auf diesem Hochsitz in einem Volkacher Revier tödlich getroffen.
Foto: Hanns Strecker | Bei einem Jagdunfall am Dreikönigstag wurde ein Jäger auf diesem Hochsitz in einem Volkacher Revier tödlich getroffen.
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 09.02.2024 08:47 Uhr

Im Fall des an Dreikönig bei Volkach (Lkr. Kitzingen) tödlich verunglückten Jägers gibt es neue Erkenntnisse: Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Unterfranken soll ein 32-jähriger Jäger aus dem Landkreis Kitzingen den tödlichen Schuss abgegeben haben. Anders als in Jagdkreisen kolportiert, soll es sich dabei nicht um einen Jungjäger handeln. Er sei also kein Jagdanfänger. Unter Jägern war der Vorfall intensiv diskutiert worden.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge hat ein Geschoss, das aus der Waffe des 32-Jährigen stammt, einen 78-jährigen Jagdkameraden aus Würzburg auf einem Hochsitz in den Kopf getroffen. Die Polizei ließ daraufhin die Waffen aller rund zehn Jagdbeteiligten untersuchen. Das sichergestellte Geschoss sei zugeordnet und zweifelsfrei die Todesursache gewesen, bestätigt ein Polizeisprecher auf Anfrage.

Der Jagdpächter des Reviers sei nicht selbst vor Ort gewesen, berichtet der Sprecher weiter. Allerdings habe er einen Verantwortlichen benannt, der die Jagdgesellschaft vor Beginn der Drückjagd unterwiesen und die dafür nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Nach Auswertung der Zeugenaussagen und dem aktuellen Stand der Ermittlungen sei weder dem Jagdpächter noch dem von ihm entsandten Verantwortlichen eine Pflichtwidrigkeit nachzuweisen, so die Polizei.

Gutachten soll letzte Fragen klären

Zur Klärung des Jagdunfalls warten Polizei und Staatsanwaltschaft noch auf ein Gutachten, das Klarheit in den Fall bringen soll. Derzeit ermittelt die Polizei gegen den Schützen wegen fahrlässiger Tötung. In der Folge muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie einen Strafbefehl erlässt oder einen Prozess anstrengt.

Wie berichtet, waren am 6. Januar etwa zehn Jäger im Volkacher Revier Strehlhof zur Drückjagd verabredet gewesen. Sie wollten im Wald zwischen Volkach und Eichfeld Wildschweine schießen. Die Jagd endete tragisch.

Als ein 78-jähriger Mann nach dem Ende der Drückjagd nicht am vereinbarten Treffpunkt erschien, machten sich seine Kollegen auf die Suche und fanden ihn zusammengesackt auf einem Hochsitz. Der sofort alarmierte Rettungsdienst und der Notarzt konnten nur noch den Tod des Jägers aus Würzburg feststellen.

Anmerkung der Redaktion: In früheren Version stand, dass ein 32-jähriger Jäger aus dem Landkreis Kitzingen den tödlichen Schuss abgegeben hat. Das ist so nicht korrekt. Es muss heißen, dass ein 32-jähriger Jäger den Schuss abgegeben haben soll, da das Gerichtsurteil noch aussteht.

 
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  • rainbird
    Wie äußert sich der Verdächtige? Ist es möglich einen querschläger nachzuweisen oder kann man nur herausfinden von welcher Waffe gefeuert wurde?
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  • Arcus
    @rainbird. Klar kann ein Querschläger nachgewiesen werden. Deshalb halte ich ja auch eine Gerichtsverhandlung für wichtig. Dort müssen alle Themen auf den Tisch.
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  • hansi07
    Meint ihr nicht, dass man sich das Kommentieren sparen ka, wenn man doch nur mutmaßt, und die Fakten nicht kennt

    Den Angehörigen, aber genauso dem Unglücksschützen (jedenfalls gehe ich nicht von einer Absicht aus, solange ich es nicht besser weiß), meine Anteilnahme.
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  • Arcus
    2/2 das wird anderen Jägern eine Lehre sein, wenn es zur Anklage und Verurteilung kommt. Der unglückliche Schütze selbst, wird wohl so schnell keine Waffe mehr anfassen.
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  • Arcus
    1/2 Grundsätzlich hab ich nichts gegen die Jagd. Wer aber eine tödliche Waffe trägt, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Bei den Jägern scheint das nicht durchgängig der Fall zu sein.
    Deshalb plädiere ich für einen jährlichen Gesundheitsnachweis und ebenfalls jährlich einen Nachweis überall die Teilnahme an einem Schiesstraining mit Erfolgskontrolle.
    Wenn jetzt die Staatsanwaltschaft noch überlegt ob sie Anklage erheben will, frag ich mich ob das rationell begründet ist oder nicht ehr der Tatsache geschuldet ist, dass die Jäger eine starke Lobby in Politik und Justiz haben. Man muss sich nur mal anschauen, wer auf den verschiedenen Ebenen jeweils oberster Vorsitzender der Jägerschaft ist.
    Generell halte ich nichts von scharfen Strafen, weil sie meist weder Abschrecken noch zu einer Verhaltensänderung beim Täter führen.
    Hier liegt der Fall aber anders. Der Schütze hat nicht absichtlich gehandelt, möglicherweise hat er die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten.
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  • Albatros
    @Arcus, also irgendwie sollten Sie sich entscheiden. Einerseits haben Sie nichts gegen die Jagd, andererseits halten Sie generell nichts von scharfen Waffen. Nun, für den Jäger wird`s mit Pfeil und Bogen oder Wurfspeer auf Dauer nicht erfolgreich sein. Ich gebe Ihnen Recht, bei allen Menschen, welche berechtigt sind eine scharfe Waffe zu führen, sollte regelmäßig ein Eignungstest erfolgen. So tragisch der Tod des 72-jährigen Jägers ist, so handelt es sich trotz alledem um einen tragischen Unfall. Auch wenn der eine oder andere Spezialist hier es nicht für möglich hält, ein abgelenktes Geschoss kann unkontrolliert jede Richtung aufnehmen, so dass Geschossreste je nach Austrittsgeschwindigkeit und Deformationsgrad noch ca. 70 bis 250 m weit fliegen können, bis sie den Boden touchieren.
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  • r.kerber@web.de
    Bei einer Drückjagd auf Wildschweine wird ein Jäger auf einem Hochsitz erschossen. Das muss man sich mal vorstellen. Da wird die Theorie vom Jagdunfall schon auf recht tönerne Beine gestellt.
    Es wurden ja schon Jagsunfälle durch Querschläger etc. konstruiert, aber bei der Jagd auf Tiere, die zu 100% am Boden rennen, jemanden "versehentlich" auf einem Hochsitz zu treffen, spricht schon für sich.
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Mehr als Vermutungen haben sie nicht?
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Versehentlich - @ ak24.de -

    doch, das geht. Und zwar wenn man (aus welchem Missgeschick heraus auch immer) den Abzug betätigt ohne "richtig" gezielt zu haben. Sollte einem zwar bei sachgemäßem Umgang mit einer Schusswaffe nicht passieren, aber soweit die Theorie...

    Mein Beileid an die Angehörigen!
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  • gebsch.albrecht@web.de
    ak24.
    Es gibt auch sehr niedrige Hochsitze, so dass ein Querschläger sich leicht verirren kann.
    Mein Beileid den Angehörigen.
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  • FischersFritz
    Jagdwaffen haben eine sehr hohe Geschossenergie. Selbst Querschläger sind potenziell tödlich (wie man sieht).

    Der einzig halbwegs sichere Ort ist HINTER einem Schützen - und genau das macht Jagdveranstaltungen mit mehreren Beteiligtenso gefährlich. Es bleibt immer ein Restrisiko...
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