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Kitzingen
"Ganz üble Dinge": Richterin macht Kitzinger Querdenker-Brandstifter "El Diablo" in Berufungsprozess klare Ansage
Er besaß Kinderpornografie und zündete das Auto eines Politikers an. Im Prozess gegen einen Kitzinger Querdenker gibt es jetzt ein rechtskräftiges Urteil.
Ein Kitzinger Querdenker hatte im Februar 2022 das Auto eines Lokalpolitikers angezündet. Gegen ein Urteil des Würzburger Amtsgerichts hatte er nun Berufung eingelegt.
Foto: Feuerwehr Stadt Kitzingen (Archivbild) | Ein Kitzinger Querdenker hatte im Februar 2022 das Auto eines Lokalpolitikers angezündet. Gegen ein Urteil des Würzburger Amtsgerichts hatte er nun Berufung eingelegt.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 11.03.2024 02:47 Uhr

Die dreijährige Haftstrafe wegen Brandstiftung und des Besitzes von kinderpornografischen Materials wollte ein 31-Jähriger nicht akzeptieren. Der Frührentner, der zumindest zwischenzeitlich der Kitzinger Querdenker-Szene angehörte, hatte gegen ein Urteil des Würzburger Amtsgerichts Berufung eingelegt. Am Donnerstag wurde die Angelegenheit am Landgericht Würzburg verhandelt.

Die Tat räume sein Mandant weiterhin ein, sagte Verteidiger Norman Jacob. Sein Mandant hatte 2022 mit einem Grillanzünder das Auto eines Kitzinger Kommunalpolitikers angezündet, weil ihn dessen Aussagen zur Impfpflicht gestört hatten. Die Flammen hatten auf das Wohnhaus übergegriffen, in dem der Politiker und seine Frau zur Tatzeit schliefen. "Das einzige, was er nach wie vor bestreitet, ist, dass er in Kauf genommen hätte, dass auch das Haus in Brand gerät", sagte nun Jacob.

Kitzinger Querdenker-Brandstifter kommentierte im Internet als "El Diablo"

Über eine verdächtige Nachricht auf Telegram stießen Ermittler auf den heute 31-Jährigen, der in einschlägigen Internetforen unter dem Nickname "El Diablo" kommentiert hatte. Im Darknet soll er Drohbriefe sowie eine Sprachnachricht veröffentlicht haben. Bei einer Durchsuchung wurden bei ihm dann Hinweise auf die Brandstiftung und tausende kinderpornografische Dateien festgestellt.

Die Flammen waren nach der Brandstiftung in Kitzingen auch auf das Wohnhaus des Geschädigten übergegangen.
Foto: Feuerwehr Stadt Kitzingen (Archivbild) | Die Flammen waren nach der Brandstiftung in Kitzingen auch auf das Wohnhaus des Geschädigten übergegangen.

"Da sind wirklich Kleinstkinder dabei, mit denen ganz üble Dinge passieren", sagte nun die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker. Angesichts der Schwere der Tat sei das ursprüngliche Urteil sehr zu Gunsten des Angeklagten ausgefallen. Dem "gesunden Menschenverstand" müsse außerdem klar sein, dass gelegtes Feuer sich ausbreiten könne.

Angeklagter und Staatsanwaltschaft Würzburg ziehen Berufung zurück

Krischker deutete an, dass sie die Berufung der Staatsanwaltschaft, die das ursprüngliche Urteil ebenfalls nicht akzeptieren wollte, nachvollziehen könne. Der Angeklagte solle erwägen, seine Berufung zurückzunehmen und darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft dies ebenfalls tue.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft zogen sich zu einer Beratung zurück und nahmen die Berufungen anschließend zurück. "Sie sind wahrscheinlich noch relativ gut davongekommen", kommentierte die Richterin in Richtung des Angeklagten. Das Urteil des Amtsgerichts ist somit rechtskräftig.

 
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  • Martin Deeg
    Weshalb wurde hier offenkundig weder ein psychiatrisches Gutachten erstellt noch eine Einweisung nach § 63 StGB ins Spiel gebracht? Es geht um schwere Straftaten, Kinderpornographie und Brandstiftung.
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  • Georg Ries
    Schade, dass das Urteil nicht verschärft wurde. Dir vorherigen Kommentierungen waren vorhersehbar!
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  • Bernd Kleinschmidt
    "...vorherigen Kommentierungen waren vorhersehbar!"
    Da haben Sie Recht!!
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  • Bernd Kleinschmidt
    Viel wichtiger: "Schade, dass das Urteil nicht verschärft wurde."
    Damit haben Sie natürlich erst recht Recht!
    Ich finde es erschreckend, dass jemand nach solch einer Tat, so glimpflich davon kommt.
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  • Martin Deeg
    ..."Ich finde es erschreckend, dass jemand nach solch einer Tat, so glimpflich davon kommt."

    Dann beschweren Sie sich bei der Justiz und nölen Sie nicht über die Foristen, die dies tun.
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  • Martin Deeg
    Die mit Arbeitsentlastung verbundene Rücknahme der Berufung steht der „Verschärfung“ entgegen - dies war offenkundig im Sinne des Gerichts.
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  • Martin Deeg
    ...."Der Angeklagte solle erwägen, seine Berufung zurückzunehmen und darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft dies ebenfalls tue."....

    Kommt bekannt vor. Bitte einmal recherchieren, wie viele Berufungen anteilig nach diesem Modell bei den Justizbehörden Würzburg "erledigt" werden....!
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  • Martin Deeg
    …bzw. im OLG-Bezirk.
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