
Die dreijährige Haftstrafe wegen Brandstiftung und des Besitzes von kinderpornografischen Materials wollte ein 31-Jähriger nicht akzeptieren. Der Frührentner, der zumindest zwischenzeitlich der Kitzinger Querdenker-Szene angehörte, hatte gegen ein Urteil des Würzburger Amtsgerichts Berufung eingelegt. Am Donnerstag wurde die Angelegenheit am Landgericht Würzburg verhandelt.
Die Tat räume sein Mandant weiterhin ein, sagte Verteidiger Norman Jacob. Sein Mandant hatte 2022 mit einem Grillanzünder das Auto eines Kitzinger Kommunalpolitikers angezündet, weil ihn dessen Aussagen zur Impfpflicht gestört hatten. Die Flammen hatten auf das Wohnhaus übergegriffen, in dem der Politiker und seine Frau zur Tatzeit schliefen. "Das einzige, was er nach wie vor bestreitet, ist, dass er in Kauf genommen hätte, dass auch das Haus in Brand gerät", sagte nun Jacob.
Kitzinger Querdenker-Brandstifter kommentierte im Internet als "El Diablo"
Über eine verdächtige Nachricht auf Telegram stießen Ermittler auf den heute 31-Jährigen, der in einschlägigen Internetforen unter dem Nickname "El Diablo" kommentiert hatte. Im Darknet soll er Drohbriefe sowie eine Sprachnachricht veröffentlicht haben. Bei einer Durchsuchung wurden bei ihm dann Hinweise auf die Brandstiftung und tausende kinderpornografische Dateien festgestellt.

"Da sind wirklich Kleinstkinder dabei, mit denen ganz üble Dinge passieren", sagte nun die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker. Angesichts der Schwere der Tat sei das ursprüngliche Urteil sehr zu Gunsten des Angeklagten ausgefallen. Dem "gesunden Menschenverstand" müsse außerdem klar sein, dass gelegtes Feuer sich ausbreiten könne.
Angeklagter und Staatsanwaltschaft Würzburg ziehen Berufung zurück
Krischker deutete an, dass sie die Berufung der Staatsanwaltschaft, die das ursprüngliche Urteil ebenfalls nicht akzeptieren wollte, nachvollziehen könne. Der Angeklagte solle erwägen, seine Berufung zurückzunehmen und darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft dies ebenfalls tue.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft zogen sich zu einer Beratung zurück und nahmen die Berufungen anschließend zurück. "Sie sind wahrscheinlich noch relativ gut davongekommen", kommentierte die Richterin in Richtung des Angeklagten. Das Urteil des Amtsgerichts ist somit rechtskräftig.
Da haben Sie Recht!!
Damit haben Sie natürlich erst recht Recht!
Ich finde es erschreckend, dass jemand nach solch einer Tat, so glimpflich davon kommt.
Dann beschweren Sie sich bei der Justiz und nölen Sie nicht über die Foristen, die dies tun.
Kommt bekannt vor. Bitte einmal recherchieren, wie viele Berufungen anteilig nach diesem Modell bei den Justizbehörden Würzburg "erledigt" werden....!