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Prichsenstadt
Fernbleiben von Prichsenstäder CSU-Stadträten: Nur aus triftigem Grund möglich
Dass drei Prichsenstädter CSU-Stadträte die wichtigste Ratssitzung des Jahres geschwänzt haben, die Haushaltsverabschiedung, ließ Bürgermeister Schlehr vom Landratsamt bewerten.
Rund 900 Besucher waren am 23. Februar bei einer politischen Veranstaltung des CSU-Kreisverbandes Kitzingen in Wiesentheid. Darunter waren auch CSU-Stadträte aus Prichsenstadt, die dafür die Haushaltssitzung ihres Stadtrats ausfallen ließen.
Foto: Andreas Stöckinger | Rund 900 Besucher waren am 23. Februar bei einer politischen Veranstaltung des CSU-Kreisverbandes Kitzingen in Wiesentheid.
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:13 Uhr

Für Bürgermeister René Schlehr haben drei Prichsenstädter CSU-Stadträte gegen die Bayerische Gemeindeordnung und gegen die Geschäftsordnung des Stadtrats verstoßen. Harald Rückert und Alfons Saugel hatten bei der Haushaltssitzung des Stadtrats am 23. Februar gefehlt und sich teils kurzfristig abgemeldet, weil sie lieber zu einer Parteiveranstaltung der CSU mit ihrem Vorsitzenden Markus Söder nach Wiesentheid gefahren waren. Michael Eckhof hatte sich für den Abend entschuldigt, weil er an dem Abend ab 20 Uhr arbeiten musste. Zuvor, in seiner Freizeit wie er betont, habe er Söders Veranstaltung besucht. Da insgesamt zehn Stadträte fehlten, musste Schlehr die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit verschieben.

Schlehr hatte das Verhalten der drei CSU-Räte, die seiner Meinung nach ohne triftigen Grund ihre ehrenamtlichen Pflichten vernachlässigt hätten, dem Landratsamt in Kitzingen gemeldet und um Stellungnahme gebeten. Die betroffenen Räte hatten ihr Fernbleiben öffentlich erklärt und dabei Vorwürfe gegen den Bürgermeister erhoben.

Das Landratsamt teilt dazu mit: Ob ein Fernbleiben der CSU-Räte rechtens/satzungsgemäß gewesen sei, obliege der Einschätzung des Stadtrats von Prichsenstadt. Die Kreisbehörde verweist dazu auf Artikel 19 der Bayerischen Gemeindeordnung. Dort heißt es grundsätzlich zur Ausübung von Ehrenämtern: "Die Gemeindebürger sind zur Übernahme gemeindlicher Ehrenämter verpflichtet. Sie können nur aus wichtigem Grund die Übernahme von Ehrenämtern ablehnen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann."

In Artikel 48 heißt es zudem: "Die Gemeinderatsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. Gegen Mitglieder, die sich diesen Verpflichtungen ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Gemeinderat Ordnungsgeld bis zu 250 Euro im Einzelfall verhängen."

Fernbleiben nur bei wichtigem Grund erlaubt

Das Landratsamt ergänzt: "Eine genügende Entschuldigung ist dann gegeben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt", zum Beispiel, "wenn im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände dem Gemeinderatsmitglied die Teilnahme an der Sitzung nicht möglich oder zumutbar war".  

Bürgermeister Schlehr hat inzwischen mitgeteilt, dass das Landratsamt ihm gegenüber seine Sichtweise bestätigt habe, "dass der Besuch einer politischen Veranstaltung keinen ausreichenden Grund darstellt, einer einberufenen Stadtratssitzung fernzubleiben". Ob Schlehr nach dieser rechtlichen Klärung zusätzlich Sanktionen gegen die CSU-Räte anstrebt, lässt er offen. Solche Vorgänge seien "wie Personalangelegenheiten zu behandeln", erklärt Schlehr, werden also nichtöffentlich beraten und entschieden.

 
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  • R. S.
    Hätte der Stadtrat seine wichtigste Aufgabe, die Erstellung der Haushaltssatzung für 2023, fristgerecht zum 30.11.2022 erledigt, wäre dieser Termindruck nicht entstanden.

    Art. 65 GO, Erlaß der Haushaltssatzung, Absatz (2) lautet:
    "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. ..."
    Die Betonung liegt dabei auf "ist ... vorzulegen".

    Seit Jahren kommt die überwiegende Mehrzahl der Kommunen ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nach, die wichtigste Grundlage für ihre Finanzplanung fristgerecht zu beraten und zu beschließen. In Einzelfällen dauert das bis in den September, obwohl die jeweilige Haushaltssatzung, mit heutigem Stand, seit vier (!) Monaten fertiggestellt sein müßte. Wie sollen unter solchen Umständen z. B. Investitionen zeitgerecht geplant und ausgeführt werden?
    Wo bleibt hier eigentlich ein Eingreifen der Rechtsaufsicht im Interesse der Bürger und zur Wahrung des Rechts?
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  • M. N.
    Ein Bürgermeister mit Format ist im Stande das souverän ohne die Presse und Öffentlichkeit zu lösen. Hier werden,für jeden sichtbar,alte Rechnungen beglichen. Solche "Würdenträger" sind einfach nur peinlich und machen sich selbst lächerlich.
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  • E. H.
    Also der Bürgermeister ist schuld, wenn die Gemeinderäte der CSU auf eine private Bierveranstaltung der Partei gehen. Komisches Demokratieverständnis

    diese Würdenträger, denen ein Bierfest wichtiger ist und nachträglich den Bürgermeister für die eigene Verfehlung verantwortlich sind das Problem.
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  • J. W.
    Ich verstehe den Bürgermeister nicht!
    Da fehlt einfach die Souveränität des Bürgermeister, will er sich noch 3 Jahre mit dem Gemeinderat beschäftigen.
    Oder sein Augenmerk der Aufgabenerfüllung für die Stadt schenken.
    Da gäbe es gerade genug.
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  • D. B.
    Korrekt... nicht nachvollziehbar.... einfach mal über seinen Schatten springen... Sitzung vorab verlegen...keiner hätte darüber gesprochen ..und jetzt, ist der BGM glücklich(er) !?. hat's dem Zusammenhalt des Rates gedient?
    Die BürgerInnen können einem leid tun.
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  • T. F.
    Wo ist das Problem? Nach 3-Tages-Marathonberatungen hat der bay. Landtag den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen..ca. 71 Milliarden...M. Söder war an keinem Tag anwesend, ich finde das einfach grotesk.
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  • E. H.
    also - in Bayern gibt es doch nichts wichtigeres als dem Ministerpräsidenten zu huldigen und zu beklatschen.
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  • R. M.
    kindergarten
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