Mainwasser, Oberflächengewässer und Grundwasser: Wer darf eigentlich was verwenden, wenn die Zisterne im Garten leer ist oder die Äcker vertrocknen? Erst kürzlich gab das Landratsamt ein Verbot für die Entnahme aus Oberflächengewässern bekannt. Für genehmigte Grundwasserentnahmen gibt es noch keine Allgemeinverfügung – aber aufgepasst: Brunnen sind nicht automatisch Grundwasser und können auch unter das Verbot fallen, wie das Beispiel einer Gemeinde aus dem Landkreis zeigt. Hier finden Sie einige wichtige Regeln im Überblick, die teils aufgrund der aktuellen Trockenheit neu in Kraft traten.
Verbot der Wasserentnahme bis Ende September
Seit Mitte August und noch bis Ende September gilt nun eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme. Die betrifft allerdings nur "alle oberirdischen Gewässer zweiter und dritter Ordnung; also Flüsse, Bäche, Seen und Teiche im Landkreis Kitzingen mit Ausnahme der Gewässer erster Ordnung." Dort darf kein Wasser mehr mit Pumpen entnommen werden. Mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen ist die Entnahme noch erlaubt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse würden nach Angaben des Landratsamts nicht berührt.
Die Wasserentnahmestelle in Mainstockheim fällt genau unter dieses Verbot. Zwar stammt das Wasser aus einer Quelle und wird in zwei Pufferspeichern gesammelt. Auf diese Weise ist auch die Schüttmenge begrenzt, erklärt Bürgermeister Karl-Dieter Fuchs, und es kann nicht unkontrolliert viel Wasser abgeholt werden.
Doch der Bürgermeister sagt auch: "In Mainstockheim gibt es derzeit keine zugelassene öffentliche Wasserentnahmestelle." Denn das Wasser der Entnahmestelle entspringt dem Quellüberlauf des Riedbachs und aus dem Riedbach darf derzeit kein Wasser entnommen werden.
Wasserentnahme aus dem Main
Ein Gewässer erster Ordnung und damit nicht betroffen vom Verbot ist im Landkreis Kitzingen der Main sowie Seen mit Anbindung zum Main. Außerdem ausgenommen seien Seen, in oder an denen der Sandabbau noch nicht abgeschlossen ist. Generell dürfte aus dem Main ebenfalls weiterhin Wasser mit Handschöpfgeräten wie Eimer und Gießkanne entnommen werden, ohne Pumpe.
Außerdem dürfe laut Landratsamt jeder, der eine Erlaubnis hat, dem Main Wasser entnehmen. Vor allem Gärtner, Landwirte, Winzer und Sportvereine hätten im Landkreis Kitzingen einen Bescheid. Industriebetriebe spielen in diesem Fall eine sehr untergeordnete Rolle, nur ein Betrieb im Landkreis habe die Entnahmeerlaubnis. So lange, bis der Pegelstand bei Trunstadt die kritische Marke von 150 Zentimetern nicht unterschreitet. Über zehn Jahre alte Bescheide hatten diese Einschränkung teils noch nicht – die seien laut Landratsamt aber inzwischen abgelaufen.
Die Regelungen an verschiedenen Wasserstellen
Für jede Grundwasserentnahme ist eine Erlaubnis mit Bescheid nötig, heißt es vonseiten des Landratsamts. "Für Dorfbrunnen sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig, sie sind gemeindliche Einrichtungen. Die Benutzung kann die Gemeinde per Satzung regeln", heißt es weiter.
Wasserentnahmestellen gibt es in verschiedenen Gemeinden des Landkreises – allerdings mit den unterschiedlichsten Regelungen. Die Gemeinde Sommerach hat vor zwei Jahren ein Chipsystem installiert, um die Wasserentnahme zu begrenzen. "Wir haben das regeln müssen aufgrund der immer mehr werdenden Hitzesommer", sagt Bürgermeisterin Elisabeth Drescher. Die Gemeinde habe außerdem über 4000 Euro in eine neue Pumpe investiert.
1000 Liter Wasser würden nun zwei Euro kosten, die Ausgabe der Wassermarken ist begrenzt. Denn das Wasser dürfe insgesamt nur bis zu einer definierten Menge entnommen werden; dazu gebe es einen Entnahmebescheid des Wasserwirtschaftsamts. "Das Wasser dient der Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen in Sommerach, sowie für Bewässerung kommunaler Grün, Pflanz und Baumflächen", so Drescher.
Landratsamt kann Entnahme stoppen
Auch in Wiesenbronn soll Bürgermeister Volkhard Warmdt zufolge ab September ein Chipkarten-System erhalten. Ab 2023 koste der Kubikmeter Wasser voraussichtlich 50 Cent. Jetzt schon gelten Regeln für die Wasserentnahme. Beispielsweise dürfen "Auswärtige" grundsätzlich kein Wasser holen und die insgesamte Wasserentnahme ist auf 3000 Kubikmeter jährlich beschränkt.
Nach Informationen der Gemeinde Kaltensondheim dürfen dort ebenfalls nur Einheimische Wasser entnehmen, Berechtigte hätten sogar einen Schlüssel. Erlaubt seien nur Kleinmengen an Wasser, ausschließlich für die Bewässerung der Kleingärten der landwirtschaftlichen Felder.
Das Landratsamt kann die Wasserentnahme stoppen, wenn die Gemeinde für die Grundwasserentnahme keine wasserrechtliche Erlaubnis hat oder wenn die Auflagen des Erlaubnisbescheids nicht eingehalten werden.