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Kitzingen
Wasserentnahme aus Gewässern verboten
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 17.08.2022 02:40 Uhr

Die lange Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben deutliche negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand unserer Bäche und Flüsse. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 11. August mitgeteilt, dass es aus erforderlich sei, Wasserentnahmen aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung bis zum 30. September im gesamten Landkreis Kitzingen zu untersagen. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Betroffen sind alle Gewässer zweiter und dritter Ordnung, also Flüsse, Bäche, Seen und Teiche im Landkreis Kitzingen mit Ausnahme des Mains. Die Entnahme von Wasser für den Gemeingebrauch oder für den eigenen Gebrauch in geringen Mengen mittels Pumpen, beispielsweise für das Tränken von Vieh oder den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft, ist nun untersagt. Zulässig ist nur noch die Entnahme mit Handschöpfgefäßen wie Eimern oder Gießkannen.

Ausnahmen gibt es für die Gefahrenabwehr, etwa dann, wenn die Feuerwehren zum Löschen Wasser aus einem Teich oder Bach benötigen, oder wenn für die Entnahme eine besondere wasserrechtliche Erlaubnis gilt. In diesem Fall seien die Auflagen im Bescheid zu beachten.

 
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