zurück
Kitzingen
Ein teures Missverständnis: So viel kann es kosten, jemandem den Mittelfinger zu zeigen
Das Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers ist eine Beleidigung. Die kann teuer werden. Das hat ein 35-Jähriger bei einem Verfahren am Kitzinger Amtsgericht feststellen müssen.
Teuer kann das Zeigen des Mittelfingers werden, erlebte nun ein Mann vor dem Kitzinger Amtsgericht.
Foto: Bodo Marks | Teuer kann das Zeigen des Mittelfingers werden, erlebte nun ein Mann vor dem Kitzinger Amtsgericht.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 06.06.2024 02:44 Uhr

Für den angeklagten Asylbewerber war es schlicht "ein Missverständnis". Für die beiden Sicherheitsleute der Gemeinschaftsunterkunft in Kitzingen eine Beleidigung. Die wurde richtig teuer: 3200 Euro (80 Tagessätze zu 40 Euro) muss der Bäckereiverkäufer zahlen. Die Kosten des Verfahrens kommen dazu.

Das ist viel Geld für den 35-Jährigen. Der lebt seit fast zehn Jahren in Deutschland. Und er ist nach einigen Startschwierigkeiten und einer verbüßten Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten eigentlich auf einem guten Weg.

Der Mann arbeitet mit seiner Bewährungshelferin zusammen, hat einen Job, von dem er leben kann, und will im Herbst eine in der Jugendvollzugsanstalt begonnene Lehre als Maler und Lackierer fortsetzen. Davor allerdings muss er sich um die Begleichung seiner Schulden kümmern, die beträchtlich steigen werden, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

"Ich kann mich an einen solchen Vorfall nicht erinnern. Das ist alles ein Missverständnis."
Angeklagter vor Gericht

Das ist noch offen. Denn der 35-Jährige will von dem Vorwurf überhaupt nichts wissen. "Ich kann mich an einen solchen Vorfall nicht erinnern", sagte der dem Gericht: "Das ist alles ein Missverständnis." Am Ende allerdings glaubte Richterin Ilka Matthes den Aussagen von zwei Zeugen mehr als der Version des Angeklagten.

Die Zeugen sind Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Gemeinschaftsunterkunft. Nach deren Aussagen hatte das Gericht "keine Zweifel, dass es so passiert ist, wie es in der Anklage steht".

Asylbewerber soll am Tor den Mittelfinger gezeigt haben

Danach ist der junge Mann am Abend des 3. Januar 2024 als Beifahrer in einem Auto in die Unterkunft gefahren. Beim Passieren des Tores hat er einem der Sicherheitsleute den Mittelfinger gezeigt. "Das war eindeutig und sicher kein Missverständnis", sagte der dem Gericht. Die Aktion sei aus "heiterem Himmel" gekommen, sagte er. Er habe weder vorher noch nachher Probleme mit dem Mann gehabt. Er habe sich beleidigt gefühlt und deshalb Strafantrag gestellt.

Sein neben ihm im Wachcontainer sitzender Kollege bestätigte die Aussage. "Das war der ausgestreckte Mittelfinger, keine Zweifel." Die hatte auch das Gericht nicht. Das Missverständnis wurde ziemlich teuer.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Siegfried Sebelka
Amtsgericht Kitzingen
Gemeinschaftsunterkunft Würzburg
Jugendvollzugsanstalten
Tagessätze
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Martin Deeg
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten