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Kitzingen
Streit unter Freunden in Gemeinschaftsunterkunft eskalierte: Messer gezückt, Arm gebrochen
Sie bezeichnen sich als "Freunde", doch als viel Alkohol und noch dazu Drogen im Spiel sind, zieht einer der Männer ein Messer. Für ihn hat die Tat jedoch schlimmere Folgen.
Blick auf  eine Gemeinschaftsunterkunft in Kitzingen.
Foto: Ralf Dieter | Blick auf  eine Gemeinschaftsunterkunft in Kitzingen.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 09.02.2024 15:13 Uhr

Eigentlich waren die beiden Asylbewerber "Freunde" und sind es auch heute wieder. Dazwischen allerdings lag ein mit viel Alkohol und einem Messer ausgetragener Streit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Kitzingen. Der brachte einen der beiden wegen "gefährlicher Körpververletzung" auf die Anklagebank des Amtsgerichts Kitzingen. Der Mann kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu 15 Euro) davon. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert.

Richterin Ilka Matthes hielt am Ende eine Geldstrafe für tat- und schuldangemessen. Auch weil bei der Auseinandersetzung trotz des Messereinsatzes fast nichts passiert ist, der Mann "trotz einiger Erinnerungslücken" voll geständig war und die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit im Raum stand.

"Sie waren nicht nur betrunken, sie waren hackevoll."
Richterin Ilka Matthes über den zustand des Angeklagten

Auslöser des Streits war eine verschlossene Tür in der Unterkunft. Die beiden "Freunde" waren betrunken. Der Angeklagte hatte zudem noch Cannabis genommen. "Sie waren nicht nur betrunken, sie waren hackevoll", fasste die Richterin den Zustand des Angeklagten zur Tatzeit zusammen.

Entsprechend planlos und chaotisch verlief die Auseinandersetzung. Am Ende hatte der Angreifer eine kleine Hautabschürfung am Finger. Der Angeklagte hatte den Arm gebrochen und war damit erheblich schwerer verletzt als sein Opfer.

Zwischen Täter und Opfer war kurz danach alles wieder gut

Kurze Zeit später war zwischen den beiden alles wieder gut. Es gab einen Opfer-Täter-Ausgleich. Interesse an einer Strafverfolgung hatte keiner der beiden.

Weil die Polizei eingeschaltet und ein Messer im Spiel war, ging das Verfahren allerdings dennoch seinen Weg. Am Ende stand die Geldstrafe, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

 
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