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Kitzingen
Dreiste Beleidigung auf der B22: Berufskraftfahrer zeigte Polizisten ausgestreckten Mittelfinger
Aus dem Gericht: Ein 36-Jähriger hat vor Gericht jede Menge Ausreden parat – was ihm aber nicht hilft. Am Ende kassiert er eine Geldstrafe für die Beleidigung eines Polizisten.
Weil ein Autofahrer einem Polizisten bei einer Radarkontrolle den Mittelfinger zeigte – hier ein Symbolbild – muss er jetzt eine Geldstrafe zahlen.
Foto: imago | Weil ein Autofahrer einem Polizisten bei einer Radarkontrolle den Mittelfinger zeigte – hier ein Symbolbild – muss er jetzt eine Geldstrafe zahlen.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 16.02.2024 17:42 Uhr

Für den Beamten der Biebelrieder Autobahnpolizei war es ein ruhiger Vormittag gewesen. Bei Hörblach hatte er fünf Stunden lang an der B 22 in einer 60er-Zone gestanden, um aus dem Auto heraus die Raser zu blitzen. 15 "Porträts" waren bei der Radarkontrolle zusammengekommen. Bei einer ersten Auswertung noch vor Ort im Auto hupte es plötzlich. Was gar nicht so selten vorkommt, weil die von ihm öfter erwischte "Stammkundschaft" auf diese Weise gerne mal grüßt, wie der Polizist dem Gericht erzählt. Weil es in diesem Fall etwas kräftiger und länger hupte, schaute der Polizeihauptmeister aus dem Autofenster – und blickte direkt auf einen ausgestreckten Mittelfinger.

Der Huper und Mittelfingerzeiger ist ein 36-jähriger Berufskraftfahrer. Weil sich der Polizist das Kennzeichen merkt und sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigt, kommt man dem Rüpel schnell auf die Spur. Wenig später wird dem Mann ein Strafbefehl zugeschickt. 1400 Euro soll er für die Beleidigung bezahlen, der Betrag setzt sich aus 20 Tagessätzen zu je 70 Euro zusammen. Weil der Kraftfahrer das nicht einsieht, legt er Einspruch ein – und die Sache landet vor der Kitzinger Strafrichterin.

Den Daumen statt den Mittelfinger gezeigt?

Bei der Verhandlung versucht der Angeklagte alles, um ungeschoren davonzukommen. Einlassung Nummer eins geht so: Er habe gar nicht den Mittelfinger gezeigt, sondern den Daumen. Als positives Signal: "Weil ich es super finde, dass so viel kontrolliert wird!" Einlassung Nummer zwei: Er habe "einen Bekannten grüßen" wollen, der hinter ihm gefahren sei. Und schließlich, in seinem Schlusswort, liefert der 36-Jährige eine ganz neue Version: "Ich bin da gar nicht gefahren!" 

Geglaubt wird ihm zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr. Zum einen wegen der Aussage des Polizisten. Er habe "direkten Blickkontakt" gehabt, und an dem Mittelfinger bestehe kein Zweifel: "Es war klar, wer gemeint war!" Zum anderen macht sich der Angeklagte mit seinen ständigen Ausflüchten das Leben selber schwer. Was dann zu unwirklichen Szenen führt: Einerseits entschuldigt er sich bei dem Polizisten, andererseits will er eben so gar nichts gemacht haben.

Die Beleidigung ist für die Richterin erwiesen

Für Staatsanwaltschaft und Gericht ist deshalb klar: Es gab die Beleidigung, gerade weil so viele Ich-war-es-nicht-Versionen präsentiert wurden. Die Verurteilung ist denn auch nur noch Formsache, allerdings ändert sich die Höhe der Geldstrafe. Weil der Mann uneinsichtig und nicht geständig ist, wird die Zahl der Tagessätze von 20 auf 25 erhöht.

Weil er allerdings – wie sich in der Verhandlung herausstellt – in desolaten finanziellen Verhältnissen lebt und nur über die Runden kommt, weil er bei den Eltern wohnt, verringert sich die Tagessatzhöhe von 70 auf 40 Euro. Was am Ende dafür sorgt, dass der Mittelfinger glatt mit 1000 Euro zu Buche schlägt.

 
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  • D. E.
    Ganz einfach, ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs.
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  • I. V.
    Und der Privatman muss sich sowas gefallen lassen. Übelste Beschimpfung und Mittelfinger, Anzeige bei der Polizei (auf Anfrage ob sich eine Anzeige überhaupt lohnt wurde dies bejaht) und NICHTS passiert. Danke dafür!!!
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  • K. E.
    Das stimmt nicht. Ein Polizist und ein Privatmensch sind in Sachen Beleidigung gleich gestellt. Es macht keinen Unterschied, wen Sie beleidigen. Sie werden immer nach dem selben Paragraphen bestraft.
    Das können Sie gern im StGB nachlesen.
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  • S. C.
    Stimmt so auch nicht, wie man auf Wikipedia nachlesen kann:

    "... wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens kommt..."
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  • U. S.
    Er hätte bei der Daumenversion bleiben sollen. Da kein Foto existiert wäre das die beste Variante gewesen.
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  • H. S.
    Beim Mittelfinger verstehen unsere Beamten keinen Spaß....Spaß kostet Geld, hier habe ich schon sehr oft zahlen müssen.....man gönnt sich ja sonst nichts
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  • G. R.
    @Mementomori: Und warum zeigen Sie überhaupt irgendwelchen Menschen (egal ob Beamter / Beamtin oder nicht) den Mittelfinger..? Freut mich aber zu lesen, dass Sie deswegen offenbar schon öfters zur Rechenschaft gezogen wurden! Unser System funktioniert manchmal ja doch - nur mit der Reue bzw. Einsicht ist es nicht weit her bei Ihnen.
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  • H. S.
    @capicorn.....ich mache das um den Staatshaushalt zu unterstützen, es wird auch niemand verletzt dabei....die Polizei ist das von den geliebten Demos gewohnt, kann aber eben nur was gegen Autofahrer tun, weil sie durch ihr Nummernschild identifizierbar sind. Macht also Sinn und Spaß
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  • M. S.
    WO ist hier der SINN?
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  • W. B.
    Sie sind ja ein echter Held!
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    @memento: Gute Besserung!
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • H. S.
    @Meefisch...ich mache das mit einem lächeln Im Gesicht...keine Spur vor Aggression
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  • W. T.
    Da gehört noch ein Märchenzuschlag von 500.-
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  • H. A.
    Gerade bei solchen Leuten sollte es auch bei desolaten finanziellen Verhältnisse keine Verringerung geben. Wie man sieht suchen die ja für alles die Schuld immer bei den anderen, von daher kann man sagen das er noch gnädig davon gekommen ist.
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  • R. B.
    Die wohl hellste Kerze auf der Torte.
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