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Landkreis Kitzingen
Diese Möglichkeiten für Kinderbetreuung im Landkreis Kitzingen sollten Eltern kennen
Wenn Schülerinnen und Schüler nachmittags betreut werden müssen, können sie in die gebundene oder offene Ganztagsschule, die Mittagsbetreuung, den Hort oder ins Tagesheim.
Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern: Das gemeinsame Mittagessen gehört oft dazu.
Foto: Roland Weihrauch, dpa (Archivbild) | Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern: Das gemeinsame Mittagessen gehört oft dazu.
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 28.10.2024 02:36 Uhr

Für viele Schülerinnen und Schüler im Landkreis Kitzingen endet die tägliche Schulzeit nicht mit dem Gong am Unterrichtsende. Vielmehr gehen sie direkt danach in die Betreuung. Dort erledigen sie ihre Hausaufgaben, lernen, essen und spielen gemeinsam. Dabei werden sie von ihren Betreuerinnen und Betreuern begleitet, die je nach Ganztagsmodell Lehrkräfte, ausgebildete Pädagoginnen oder Quereinsteiger sind.

Die Nachfrage nach der Ganztagsbetreuung wächst, da heutzutage oft beide Eltern berufstätig sind und nicht immer Oma und Opa am Nachmittag zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund soll es ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise in ganz Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben. Zunächst gilt das nur für Kinder der ersten Klasse, bis 2029 dann schließlich für alle Grundschüler.

Eltern haben künftig einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Dabei stehen Kommunen und Schulen in Bayern verschiedene Angebote der Ganztagsbetreuung zur Verfügung, für die sie eine Förderung beim Freistaat beantragen können: der Hort, die Mittagsbetreuung, die gebundene Ganztagsschule (GGS), die offene Ganztagsschule (OGS) und das Tagesheim, eine besondere Form der OGS.

Sie alle haben einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, um die Kinder zu fördern und zu unterstützen und die Eltern zu entlasten. Dabei gibt es zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen, was Struktur, Flexibilität und Kosten angeht. In einer Artikelserie hat die Redaktion jedes Betreuungsmodell anhand eines konkreten Beispiels aus dem Landkreis Kitzingen beleuchtet. Hier stellen wir die unterschiedlichen Formen im Detail vor:

Die offene Ganztagsschule

Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung mit dem Ziel, Schüler zu betreuen und zu fördern. Verantwortlich ist die Schulleitung, die die Einrichtung bei der zuständigen öffentlichen Stelle beantragt. Die Betreuung muss an mindestens vier Tagen nach dem regulären Unterrichtsende erfolgen.

Die Anmeldung des Kindes ist freiwillig und verbindlich für ein Schuljahr, wobei es eine Mindest-Buchungszeit geben muss. Grundsätzlich ist die OGS an allen Schultypen möglich und das Personal muss nicht pädagogisch ausgebildet sein.

Die gebundene Ganztagsschule

Der gebundene Ganztag ist in den Schultag integriert. Das bedeutet, dass sich der Unterricht (Kernfächer, Förderangebote, Übezeit) über den ganzen Tag verteilt. In der Mittagspause essen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der Mensa.

Eine der wichtigsten Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler im gebunden Ganztag ist die Wochenplan-Arbeit. Sie bekommen am Anfang der Woche ihren Arbeitsplan, auf dem alle Aufgaben aufgelistet sind, die sie in den sogenannten Übezeiten zu erledigen haben. 

Der Hort

Ein Hort ist eine Kindertageseinrichtung für Schulkinder, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz arbeitet. Dieses beinhaltet eine qualifizierte Betreuung von pädagogischen Fachkräften, einen Betreuungsschlüssel sowie maximal 30 Schließtage im Jahr. Schon in diesen drei Punkten sind die Unterschiede zu den anderen Modellen deutlich zu erkennen. Sie haben solche verpflichtenden Vorgaben nicht.

Darüber hinaus muss der Hort im Gegensatz zu den anderen Betreuungsformen eine Konzeption sowie ein institutionelles Schutzkonzept vorlegen, hat vorgeschriebene Räumlichkeiten und wird regelmäßig durch das Landratsamt überprüft. Das alles kostet die Eltern entsprechend Geld.

Die Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung ist eine Einrichtung für Grundschüler nach Unterrichtsende und ermöglicht deren Betreuung und unterstützt die Erziehungsarbeit. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, also Träger, Schulleitung, Lehrkräften, Betreuungspersonal und Eltern nötig.

Für die Mittagsbetreuung sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne pädagogische Ausbildung zugelassen. Sie haben folglich kein pädagogisches Konzept im herkömmlichen Sinne, sondern sehen sich als "Dienstleister" für Schule, Eltern und Kinder.

Das Tagesheim

Das Tagesheim gilt formal als offene Ganztagsschule (OGS). Dabei werden die Kinder individuell gefördert und in ihren Lerngruppen durch pädagogische Fachkräfte unterstützt: bei den Hausaufgaben und der Vorbereitung auf Klassenarbeiten, aber auch bei persönlichen Anliegen.

Dabei sorgt eine feste Bezugserzieherin für Kontinuität und Verlässlichkeit. Im Gegensatz zu anderen Betreuungsmodellen hat das Tagesheim nur Personal mit pädagogischer Grundausbildung, zum Beispiel Erzieher oder Lehrkräfte.

Alle Artikel über die Betreuungsformen für Kinder im Landkreis Kitzingen finden Sie auch hier:

 
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