Wir waren fast schon ein bisschen sauer auf den Wolf. Überall war er: In der Rhön und den Haßbergen, im Landkreis Bad Kissingen und im Spessart sowieso. Nur bei uns, also da, wo es am schönsten ist, ließ er sich nicht sehen. Das ist seit dieser Woche anders: Bei Abtswind wurde ein Tier gesichtet. Offiziell bestätigt von einem Mitglied des "Netzwerks Große Beutegreifer". Was es nicht alles gibt!
Vor allem gibt es viele Fragen: War der Wolf die Vorhut, ein Späher sozusagen? Der gucken sollte, ob es im Kitzinger Land wirklich so schön ist, wie man sich in Wolfskreisen erzählt? Und wer ist zuständig in Corona-Zeiten? Das Gesundheitsamt wegen der Hygienebedingungen bei der Durchreise? Oder doch das Veterinäramt, weil es sich um einen Wolf handelt?
Während die einen die Wolfs-Nachricht freudig aufnahmen, brach bei anderen Panik aus. Was zeigt: Der Wolf hat ein Imageproblem. Sein Ruf rangiert in etwa auf der Ebene der Deutschen Bahn. Schuld sind die Märchen, in diesem Fall die Brüder Grimm.
Nehmen wir nur Rotkäppchen: Da wird uns der Wolf als gefräßiger und bösartiger Geselle voller Niedertracht gezeigt, der eine Oma und ihre Enkelin verschlingt. Nicht viel besser ist es bei den sieben Geißlein, die der Wolf ebenfalls verspeist. Bis auf die im Uhrenkasten versteckte Nummer sieben. Was am Ende zeigt, dass der Wolf gar nicht so so schlau, sondern eher ein wenig dämlich ist. Wie gesagt: ein Imageproblem.
Dass sich unser Abtswinder Wolf an der Autobahn herumtrieb, mag dabei kein Zufall gewesen sein. Vielleicht wollte er zu dem kaputten Lärmschutzwall bei Geiselwind. Das Ding ist krumm und schief wie, naja, der Falterturm in Kitzingen, muss abgerissen und neu aufgebaut werden – ein Millionenschaden. Folgerichtig war der Wall jüngst im "Länderspiegel" des ZDF der "Hammer der Woche".
Und weil das an Schlagzeilen noch nicht reichte, gab es am Kitzinger Amtsgericht einen Kirchenasyl-Prozess, der landesweite Beachtung fand und bei dem es am Ende einen Freispruch für den angeklagten Mönch vom Kloster Münsterschwarzach gab. Im Verlauf der Verhandlung tauchte die Frage auf, welcher Verdienst bei einer möglichen Geldstrafe für einen Mönch anzusetzen sei. Nichts? Hartz-IV-Niveau? Oder doch Facharbeiter? Die Staatsanwaltschaft kam hier zu keinem richtigen Ergebnis, hat jetzt aber Zeit nachzudenken, weil die Sache in die nächste Runde geht.
Zuvor starten wir zwar ohne Tanz dafür aber fröhlich und mit einem Versprechen in den Mai: Sobald es Neuigkeiten vom "Netzwerk Große Beutegreifer" gibt, erfahren Sie es als erste!