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Gaibach
Bestattungswald: Konflikte mit Natur- und Denkmalschutz
Der geplante Urnen-Friedhof im Wald an der Gaibacher Konstitutionssäule wird von beteiligten Behörden ablehnend bis skeptisch gesehen. Ist das Projekt noch zu retten?
Im Wald (links im Bild) an der Konstitutionssäule bei Gaibach soll ein Bestattungswald entstehen. Natur- und Denkmalschutzbehörden haben Bedenken dagegen.
Foto: Michael Mößlein | Im Wald (links im Bild) an der Konstitutionssäule bei Gaibach soll ein Bestattungswald entstehen. Natur- und Denkmalschutzbehörden haben Bedenken dagegen.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:47 Uhr

Natur- und Denkmalschutz könnten dem geplanten Bestattungswald bei Gaibach einen Strich durch die Rechnung machen. Paul Graf von Schönborn möchte seine Pläne für einen Friedhof in seinem Waldstück nahe der Konstitutionssäule nördlich der Ortschaft noch nicht aufgeben. Er hoffe, im Gespräch mit den zuständigen Behörden noch einen Kompromiss zu finden, heißt aus seinem Haus auf Nachfrage dieser Redaktion ohne weitere Einzelheiten.

Der Volkacher Stadtrat hatte das Projekt zur Bestattung von Urnen in dem Wald auf einer Anhöhe rund 600 Meter von Gaibach entfernt vor gut einem Jahr genehmigt. Betreiber wäre das Haus Schönborn. Beantragen musste den Bestattungswald, der als öffentlich-rechtlicher Friedhof geführt werden soll, jedoch die Stadt Volkach, da hierfür laut Gesetz eine Kirche oder eine Kommune zuständig ist.

Es wäre der dritte Friedhof in freier Natur im Landkreis

Deshalb informierte Bürgermeister Peter Kornell Anfang Mai auch die Mitglieder des Volkacher Stadtrats über die trüben Aussichten für das Vorhaben. Dieser hatte den Bestattungswald – der neben dem Friedwald auf dem Schwanberg und dem Friedweinberg in Nordheim die dritte Friedhofsfläche im Landkreis in freier Natur wäre – vor einem Jahr begrüßt. Kornells Ausführungen nach zu schließen ist nicht mehr damit zu rechnen, dass der Bestattungswald verwirklicht wird.

Eine Nachfrage beim Landratsamt Kitzingen ergibt tatsächlich eine Reihe grundsätzlicher Bedenken und Einwände der Unteren Naturschutzbehörde gegen den Bestattungswald. Grundproblem sei, dass sich die dafür vorgesehene Fläche, inklusive Zufahrt und Parkplatz, im Bereich des Gaibacher Schlossparks befindet. Und dieser ist in seiner Form als englischer Landschaftspark aus dem frühen 19. Jahrhundert seit dem Jahr 1940 ein eingetragenes Naturdenkmal. Als solches darf es nicht entfernt, zerstört oder sonstwie verändert werden, teilt das Landratsamt mit. Falls ein öffentliches Interesse überwiegt, kann in einem Schutzbereich zwar grundsätzlich ein Friedhof erlaubt werden. Doch müsste hierzu der Naturschutzbeirat zustimmen – was laut Corinna Petzold, der Pressesprecherin des Landratsamtes, hier nicht der Fall war.

Naturschutzbehörde führt eine Liste von Gründen gegen den Friedhof

Die Kreisbehörde führt in der Summe fünf Gründe ins Feld, die aus Sicht des Naturschutzbeirats gegen den beantragten Bestattungswald sprechen: das Naturdenkmal, das Natura-2000-Gebiet und das Vogelschutzgebiet. Zudem lägen Flächen innerhalb von Biotop-Gebieten (Feldgehölze, Laubwald, Hecken). Und schließlich gibt es den besagten Denkmal-Eintrag des Landschaftsgartens.

Der Betrieb eines Friedhofs würde zwangsläufig zu einer Versiegelung von Flächen durch angelegte Wege und Parkplätzen führen. Der Besuchsverkehr und Begräbnisse, aber auch Maßnahmen, um die Sicherheit der Friedhofsbesucher zu gewährleisten, etwa das Entfernen morscher Bäume, vertrage sich nicht mit dem Schutz, den das Naturdenkmal genießt. Die Naturschutzbelange seien in diesem Fall wichtiger als das öffentliche Interesse an einem Waldfriedhof, "zumal Friedhöfe vorhanden sind", schreibt das Landratsamt. Ganz abgesehen davon: Der Erhalt des Vogelschutzgebiets allein verbiete den geplanten Bestattungswald.

Denkmalschützer verlangen eine Erfassung des historischen Bestands

Die zweite Fachbehörde, die mitredet, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), hat "noch keine abschließende Entscheidung getroffen", ist auf Nachfrage von Dorothee Ott, Pressesprecherin des BLfD in München, zu erfahren. Bauchweh bereitet den Denkmalschützern die Pläne von Schönborns, einen Parkplatz und eine neue Zufahrt innerhalb des historischen Parks zu schaffen. Hinzu käme eine vorgesehene Einfriedung eines Teils des historischen Fasanengartens. Um die Pläne endgültig zu beurteilen, müsse der historische Bestand jedoch zunächst erfasst und bewertet werden, so das BLfD. Vorher lasse sich auch nicht sagen, ob eine Lösung für den Bestattungswald, der komplett innerhalb des denkmalgeschützten Schlossparks liegt, möglich ist, der das BLfD zustimmen kann.

Im Wald (von hier aus betrachtet hinter) der Konstitutionssäule bei Gaibach soll ein Bestattungswald entstehen. Natur- und Denkmalschutzbehörden haben Bedenken dagegen.
Foto: Michael Mößlein | Im Wald (von hier aus betrachtet hinter) der Konstitutionssäule bei Gaibach soll ein Bestattungswald entstehen. Natur- und Denkmalschutzbehörden haben Bedenken dagegen.

Wie ein möglicher Kompromiss aus Sicht des Betreibers aussehen könnte, dazu möchte sich von Schönborn derzeit nicht äußern, heißt es auf Nachfrage. Interessiert daran ist auch der Volkacher Stadtrat. Dem Gremium liegen noch keine Details zum Friedhof und zu den Verträgen zwischen der Stadt, die das Standesamt stellen soll, und dem Haus Schönborn als Betreiber vor, wie Herbert Römmelt, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler in der Sitzung bemängelte. Deshalb, so sicherte Bürgermeister Kornell zu, solle der Betreiber seine aktuellen Pläne dem Stadtrat darlegen.

 
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