
Wenn er Silvester mit Landsleuten in seiner Unterkunft in Kitzingen gefeiert hätte, wäre einem 25-Jährigen der Prozess beim Amtsgericht Würzburg erspart geblieben. Dort musste er antreten, weil er am Morgen des Neujahrstages in einem Zug von Frankfurt nach Würzburg einem schlafenden Reisenden den Rucksack entwendet haben soll.
Und das war noch nicht alles. Nachdem der Bestohlene von Mitreisenden geweckt worden war und sich auf die Suche nach Dieb und Beute gemacht hatte, hat der Angeklagte sich sein Opfer mit einem Faustschlag ins Gesicht auf Distanz gehalten. Verurteilt wurde der junge Mann mit sechs Einträgen im Strafregister unter anderem zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten, einer Geldbuße von 2000 Euro und weiteren Auflagen. Den Faustschlag hat er bedauert und sich entschuldigt, zum Rucksack erzählte er eine abenteuerliche Geschichte.
Weil der Mann ihm immer näher kam, schlug der Angeklagte zu
Zwei Männer, der eine groß, der andere klein, "vom Typ her vermutlich Araber", seien durch den Zug gegangen, als würden sie etwas suchen. Einer von denen habe ihm später, als er schon an der Zugtür stand, zum Aussteigen in Würzburg, einen Rucksack zwischen die Beine geworfen, ohne etwas zu sagen. Noch bevor er fragen konnte, was das soll, seien die beiden Männer weg gewesen.
Kurz danach sei der Eigentümer des Rucksacks gekommen, habe ihn des Diebstahls beschuldigt und weil er ihm näher kam und seine Hosentaschen kontrollieren wollte, habe er mal kurz zugeschlagen. Mehrere Bekannte, die auch in Frankfurt beim Feiern waren, sollen dem Bestohlenen gesagt haben, dass er den Falschen verdächtige.
Bekannte wollten den Angeklagten entlasten
Richterin Lena Pohle wollte die Qualität der Zeugenaussagen nach einer durchfeierten Nacht überprüfen, aber ein Bekannter des Angeklagten versicherte: Man habe keinen Alkohol getrunken, "nur Wein und Drogen konsumiert". Zwei Zeugen unterstellte sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin einen deutlichen "Entlastungseifer" zugunsten ihres Bekannten.
Der Bestohlene, war, als er den Verlust seines Rucksacks bemerkte, in großer Aufregung, weil sich unter anderem wichtige Dokumente für sein Asylverfahren drinnen befanden. Von einem Rasierapparat, Kleidungsstücken, Medikamenten und kabellosen Kopfhörern im Wert von etwa 25 Euro mal ganz abgesehen. Nach dem Aussteigen in Würzburg bat er einen Bekannten, die Polizei zu verständigen.
Der Angeklagte wollte mit der Richterin über das Urteil diskutieren
Was er gemacht hat, gebe er zu, versicherte der Angeklagte, aber mit dem Diebstahl habe er nichts zu tun. Das hätten schon im Zug mehrere Mitreisende bestätigt. "Das Urteil macht mich traurig", sagte er zum Schluss und wollte mit der Richterin darüber diskutieren. Dafür, sagte diese, gebe es das Rechtsmittel und die nächste Instanz. Falls das Urteil rechtskräftig wird, wäre es der siebte Eintrag im Strafregister des jungen Manns, für Delikte "quer durchs Strafgesetzbuch", vor allem auch Körperverletzung.
Der Rucksack übrigens, gehörte einem Landsmann des Angeklagten, der auch von einer Silvester-Fete in Frankfurt kam. Beide kannten sich bis dahin nicht.
Jetzt haben wir den nächsten
den wir durchzeihen müssen.
Abschiebung sofort - Aus / Basta.
Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
So funktioniert unsere Justiz nicht, wir leben nicht mehr im Nationalsozialismus ..
gez. R.König
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html
Ein entsprechendes Urteil wäre hier problemlos möglich und voll berechtigt gewesen.