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Kitzingen
Wenn sich Nachbarn in die Haare bekommen: Die "Schmalzlocke" als Gerichtsfall
Den Vogel zeigen – ein Klassiker unter den Beleidigungen. Bei anderen Dingen ist der Grad der Beleidigung dagegen nicht immer klar. Ob 'Schmalzlocke' dazugehört, versuchte jetzt die Kitzinger Strafrichterin zu klären.
Foto: Jens Büttner, dpa | Den Vogel zeigen – ein Klassiker unter den Beleidigungen. Bei anderen Dingen ist der Grad der Beleidigung dagegen nicht immer klar. Ob "Schmalzlocke" dazugehört, versuchte jetzt die Kitzinger Strafrichterin zu klären.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 15.02.2025 02:33 Uhr

Es gibt Fragen, die werden auch vor Gericht nicht einfach mal so geklärt. Das trifft zum Beispiel auf die halbwegs interessante Frage zu, ob die spätestens seit Elvis Presley bekannte "Schmalzlocke" eine Beleidigung ist oder nicht. Der Duden zumindest wertet die in den 50er Jahren beliebte Frisur mit viel Pomade als "scherzhaft abwertend". Ob die "Schmalzlocke" den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, wenn man einen ungeliebten Nachbarn damit betitelt, sagt der Duden nicht, ist also weitgehend ungeklärt – und bleibt es auch erstmal.

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