
Gerade mal 15 Jahre alt ist der Räuber, der im Juli 2024 mit einem Messer bewaffnet die Aral-Tankstelle in Volkach überfallen hat. Gut 14 Tage vorher hatte er einen Bekannten ausgeraubt und ihm 320 Euro abgenommen. Dafür ist er jetzt wegen "besonders schwerer räuberischer Erpressung" sowie "räuberischer Erpressung und Körperverletzung" auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts in Kitzingen gelandet.
Wie geht man mit einem erst 15-Jährigen und solchen Straftaten um? Das war der zentrale Punkt in dem Verfahren. Der Sachverhalt war klar: Am 14. Juli gegen 19.20 Uhr betrat der groß gewachsene und älter wirkende junge Mann vermummt und mit einem Messer bewaffnet die Aral-Tankstelle in Volkach. "Überfall, Geld her, alles!", rief er dem Tankwart zu.
Der übergab den Inhalt der Kasse, rund 785 Euro Bargeld. Der Räuber verschwand, stieg in ein Auto, das in der Nähe mit laufendem Motor wartete, und fuhr davon. Ein Fall von besonders schwerer räuberischer Erpressung.
Seit der Kindergartenzeit fällt der junge Mann auf
Am 16. Juni sollte der Jugendliche für einen Bekannten Haschisch besorgen. Als der zum Abholen kam, gab es kein Rauschgift, dafür aber einen "heftigen Schlag" auf die Lippe. Danach nahm der Teenager dem Mann 320 Euro ab – räuberische Erpressung und Körperverletzung. Das hat ihn auf die Anklagebank gebracht.
Dort hatte auch der Fahrer des Fluchtfahrzeugs Platz genommen. Weil der 18-Jährige aber noch eine andere Anklage am Hals hat, wurde sein Verfahren abgetrennt. Es wird separat verhandelt. Blieb der 15-Jährige, und der tat sich schwer, Gründe für seine Aktionen zu nennen. "Ich kann es nicht erklären, es ist mir einfach so in den Kopf gekommen", sagte er. Der junge Mann ist für das Jugendamt kein Unbekannter. Seit der Kindergartenzeit gibt es Auffälligkeiten.
Eine wirklich letzte Chance für den Jugendlichen
"Die Zeit hat ihn verändert", sagte sein Verteidiger. Offenbar vor die Frage "Haft oder Einrichtung?" gestellt, ist er jetzt bereit, in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe an sich zu arbeiten. Ein Platz mit "engmaschigen Strukturen" sei in einer Einrichtung der beruflichen und sozialen Rehabilitation vorhanden. Das mit vielen Risiken behaftete Ziel: Entlassung nach dreieinhalb Jahren mit abgeschlossener Ausbildung.
Trotz aller Risiken entschied sich das Gericht für diesen Weg. Der 15-Jährige bekam seine "wirklich letzte Chance". Er steht unter Bewährung, bekommt einen Bewährungshelfer an die Seite. Zudem muss er 720 Stunden soziale Hilfsdienste leisten, wenn er die Wohngruppe verlassen sollte. Am Ende der Hinweis: "Wenn die kleinste Kleinigkeit passiert, das kann auch ein geklauter Kaugummi sein, dann knallt's, aber richtig."
Keine Haft für den geständigen Jugendlichen
Der junge Mann kam mit einer zweijährigen Jugendstrafe davon. Die setzte das Gericht unter dem Vorsitz von Jugendrichter Peter Gerner "trotz der Schwere der Taten" zur Bewährung aus. Damit kam der geständige und nicht vorbestrafte Jugendliche zunächst an der Haft vorbei.
Der Staatsanwalt hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt, ohne Bewährung. Er hatte darauf verwiesen, dass das Gesetz bei Erwachsenen allein für den Tankstellenüberfall eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Der Verteidiger hatte ein Jahr und vier Monate auf Bewährung beantragt.
Wer sollte den denn für ein halbes Jahr für Hilfsdienste einstellen? Klo putzen in Ebrach wäre ein angemessener Hilfsdienst.