Selbstbedienungskassen gibt es inzwischen in vielen Märkten. Das eigenhändige Scannen des Einkaufs bietet Kunden die Möglichkeit, schnell durch den Kassenbereich zu kommen. Allerdings scheint die Abkürzung auch zum Diebstahl zu verleiten. Ladendiebstähle an solchen Kassen schlagen jedenfalls immer häufiger vor dem Kitzingen Amtsgericht auf.
Wie jetzt im Fall eines 60-jährigen Rentners. Der hatte einen Strafbefehl wegen Diebstahls bekommen. 1800 Euro (30 Tagessätze zu 60 Euro) sollte er zahlen. Der Vorwurf: Er soll in einem Einkaufsmarkt in Dettelbach an der Selbstbedienungskasse viermal den Barcode eingepackter Wurstwaren nicht eingescannt und damit auch nicht bezahlt haben.
Aufgefallen war der Mann durch die Videoüberwachung der Kassen. Wie der Marktleiter als Zeuge sagte, ist auf den Aufnahmen zu sehen, dass der Mann bei vier Einkäufen an unterschiedlichen Tagen Wurstwaren im Wert von 126 Euro nicht erfasst hat. Darauf angesprochen, habe der Kunde die geforderten 230 Euro (Warenpreis, plus "Fangprämie" und Bearbeitungsgebühr) sofort bezahlt.
Unaufmerksamkeit als Ausrede
Bei dem Strafbefehl sah es mit dem Bezahlen anders aus. Der Mann legte Einspruch ein. In der Verhandlung sagte er, er habe die Waren wie immer eingescannt. Und: "Wenn der Scanner nicht gegangen ist, kann ich nichts dafür." Allerdings räumte er ein, den gescannten Betrag auf dem Kassenbildschirm nicht kontrolliert zu haben. Wenn da was schiefgelaufen sei, sei das keine Absicht gewesen, vielleicht eine Unaufmerksamkeit.
Nachdem der Marktleiter einen Fehler am Scanner ausgeschlossen hatte, empfahl Richterin Ingrid Johann dem Mann, den Einspruch zurückzunehmen. "Es geht mir eigentlich nur um die Höhe der Strafe", sagte er darauf, verwies auf sein eher bescheidenes Einkommen und beschränkte den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze.
Von 126 auf 900 Euro: teure Wurst
Damit hatte er die Diebstähle eingeräumt. Das Gericht passte die Höhe der Strafe dem Einkommen an. Damit kam der Mann am Ende mit 900 Euro (30 Tagessätze mal 30 Euro) weg. 900 weniger als im Strafbefehl, aber immer noch viel Geld für Wurst im Wert von 126 Euro.