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Kitzingen
Ärger wegen Lärm am Kitzinger Steigweg: Warum die Anwohner ihre Klage gegen die Stadt vor Gericht zurücknehmen
Aufatmen im Innopark, Enttäuschung bei den Anliegern: Der Schwerverkehr kann weiter durch den Steigweg rollen. Wie es zu dem Ergebnis vor dem Verwaltungsgericht kam.
Der Steigweg dient als Hauptzufahrt in den oberhalb gelegenen Kitzinger Innopark - und wird es vorerst auch bleiben.
Foto: Ralf Dieter | Der Steigweg dient als Hauptzufahrt in den oberhalb gelegenen Kitzinger Innopark - und wird es vorerst auch bleiben.
Eike Lenz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:58 Uhr

Krach kann man so empfinden oder so. Das haben die vier Anwohner, die wegen des Verkehrslärms am Steigweg die Stadt Kitzingen verklagt haben, jetzt noch einmal bestätigt bekommen. Ihre Klage haben sie am Mittwoch vor dem Würzburger Verwaltungsgericht zurückgenommen. Sie kamen damit einer drohenden Klageabweisung bevor.

"Wir können nachvollziehen, dass Sie den Lärm als schwierig empfinden", sagte die Vorsitzende Richterin. Aber sie sprach auch von einer "subjektiv empfundenen Unzumutbarkeit". Objektiv hatten die Kläger den Werten eines Gutachtens wenig entgegenzusetzen.

Gutachten wurde zum Dreh- und Angelpunkt der Verhandlung

Dieses Gutachten wurde in der zweistündigen mündlichen Verhandlung vor der 6. Kammer letztlich zum Dreh- und Angelpunkt. In Auftrag gegeben vom Geschäftsführer des Innoparks, belegt das Papier, dass die gemessenen Lärmimmissionen entlang der Zufahrt zum Gewerbepark nicht nur eingehalten würden, sondern sogar "deutlich unter den Grenzwerten" liegen, wie es die Vorsitzende sagte. Demgegenüber seien die Kläger stichhaltige Beweise des Gegenteils schuldig geblieben: Immissionsprotokolle, Zähl-oder Strichlisten, eigene Gutachten.

Sie mussten sich vorhalten lassen, ihre Thesen weitgehend auf Gefühle und Behauptungen zu stützen. "Sie haben", so eine beisitzende Richterin, "keine Anhaltspunkte, die am Ergebnis des Gutachtens zweifeln lassen."             

Die Kläger und ihre Anwältin versuchten noch darzulegen, dass die Werte des Gutachtens auf dem Umstand basierten, dass sich die gemessenen Fahrzeuge an das Tempolimit von 30 km/h im Steigweg hielten. Das sei aber nicht der Fall. In der Regel werde dort sehr viel schneller gefahren. Aber auch das konnte das Gericht nicht mehr überzeugen.

Die Vorsitzende deutete an, dass das Verfahren vor diesem Hintergrund keinen Sinn mehr ergebe. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung erklärte die Anwältin der Anwohner, man nehme die Klage zurück.  

Der Streit mit dem Innopark schwelt schon einige Jahre

Damit geht vorerst ein Streit zu Ende, der seit Jahren zwischen Stadt, Innopark und Anwohnern des Steigwegs schwelt. Vor dem Landgericht hatten zwei der Anlieger schon im April eine Niederlage erlitten: Es hatte dem Betreiber des 2011 eröffneten Innoparks Recht gegeben.

Vor dem Verwaltungsgericht klagten die Anwohner nun gegen die Stadt: Sie wollten erreichen, dass für den Steigweg ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen verhängt wird. Faktisch wäre ein solches Verbot darauf hinausgelaufen, dass der Steigweg als Hauptzufahrt für den Innopark ausgefallen wäre.

Schwerverkehr würde sich in die Johann-Adam-Kleinschroth-Straße verlagern

Den Klägern war es mit ihrer Anwältin allerdings nicht gelungen, nachzuweisen, dass sie durch den  Verkehrslärm in "erheblichem Maße" beeinträchtigt und in "unzumutbarer Weise" belastet wären. Erst dann könnten Behörden und schließlich auch Gerichte eingreifen.

Die Stadt argumentierte, sie habe den vom Gesetz gegebenen Ermessensspielraum genutzt, um Maßnahmen wie ein Tempolimit von 30 km/h zu erlassen. Ein Durchfahrtsverbot im Steigweg, wie von den Anwohnern gefordert, würde dazu führen, dass sich der Schwerverkehr in die Johann-Adam-Kleinschroth-Straße verlagere und die dortigen Anlieger belaste, was nicht zielführend sein könne.

Schon früh ließ das Gericht erkennen, dass es diese Sicht für "relativ plausibel" halte. Die Kläger hätten "nichts Maßgebliches" beigetragen, was die Position der Stadt hätte erschüttern können. So verlor man sich weitgehend in Details, etwa den Fahrten eines Landwirts zu einer am Berg gelegenen  Biogasanlage,  den nächtlichen Fahrten von Lastwagen am Steigweg oder der Frage, wie viel Schwerverkehr zu Zeiten der US-Armee über den Steigweg geflossen sei. Letztlich landete man immer wieder bei dem vom Büro Wölfel erstellen Lärmgutachten, dem Messungen vom März 2022 zu Grunde lagen.

Die Anwohner können jetzt nur auf Versprechen hoffen

Selbst auf die Forderung der Anlieger, den Steigweg nachts und am Wochenende für den Schwerverkehr zu sperren, wollten sich die städtische Rechtsdirektorin Susanne Schmöger und Innopark-Geschäftsführer Michael Klos nicht einlassen. Dann, so Schmöger, müsse sie auch die anderen möglichen Zufahrten zum Innopark für diese Zeit sperren – mit der Folge, dass die Lkw dann in Wohngebieten wie dem Winterleitenweg herumirrten.

So bleibt den Anwohnern nur auf die Versprechen und Gesprächsangebote zu hoffen, die man ihnen in der Sitzung gab. Klos sagte: "Es wird von uns alles getan, dass das geringe Verkehrsaufkommen noch weiter reduziert wird." Schmöger sagte: "Der OB ist jederzeit zu Gesprächen bereit."

 
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