Die Bürger wünschen sich Bauplätze und die Gemeinde hat auch eine Fläche zur Verfügung, auf der die neuen Wohnhäuser entstehen könnten. So sind sich in Ebelsbach alle Fraktionen im Gemeinderat einig: Das neue Baugebiet "Am Herrenwald" soll kommen. Dennoch sorgt die Planung für Ärger, der nun sogar vor Gericht landet. Der Grund ist ein Streit über die Verkehrsanbindung der neuen Häuser.
Das Problem: Das neue Wohngebiet liegt nicht an einer der bestehenden Hauptverkehrsstraßen. Um die dort entstehenden Häuser an den Straßenverkehr anzubinden, gibt es also zwei Möglichkeiten: Die eine wäre, eine neue, breite Anbindungsstraße zu bauen, die ein Stück weit um den Ort herumführt um schließlich im neuen Baugebiet herauskommt. Die andere wäre eine Anbindung durch die bereits bestehenden und bebauten Teile des Dorfes.
Beide Varianten bringen Probleme mit sich
Beide Varianten sind nicht ideal und bringen Probleme mit sich. Im Gespräch war eine neue Straße, die aus Richtung Haßfurt kommend noch vor Ebelsbach nach links von der Staatsstraße 2447 (der ehemaligen B 26) abzweigt und am Dorf vorbei schließlich am Herrenwald herauskommt. Die Anbindung an die Staatsstraße sollte über einen Kreisverkehr erfolgen. Allerdings wäre diese Straße recht lang und dementsprechend teuer, außerdem würde die Strecke teilweise durch ein Gebiet führen, in dem aus naturschutzrechtlichen Gründen kein Straßenbau möglich wäre.
Daher betrachtete die Mehrheit des Gemeinderates eine Verkehrsanbindung durch die Straßen der bestehenden Wohnbebauung als alternativlos, so dass diese Variante im November beschlossen wurde. Allerdings nicht ohne Gegenstimmen, denn einige Ratsmitglieder sehen auch diese Verkehrsführung als Problem: Die Straßen in Ebelsbach und im mittlerweile praktisch mit Ebelsbach zusammengewachsenen Ortsteil Gleisenau sind schmal, führen zwischen eng zusammengebauten Häusern hindurch und sind durch die Hanglage des Ortes zudem recht steil. Daher besteht bei einigen die Befürchtung, dass das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen zur großen Belastung für die Anwohner werden könnte.
So kam es zur Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren. Die Forderung: Die Verkehrsanbindung des Baugebiets soll überarbeitet werden. Tatsächlich kam die nötige Zahl an Unterschriften zusammen, um einen Bürgerentscheid durchzuführen, doch der Gemeinderat lehnte diesen am 3. März als unzulässig ab. Zwar seien die formalen Voraussetzungen erfüllt, doch die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten mit "falschen Tatsachenbehauptungen" und "irreführenden Darstellungen" gearbeitet, um die Bürger zu überzeugen, lautet die Begründung.
Klage gegen den Gemeinderatsbeschluss
Auch diesmal gab es Gegenstimmen, denn das Thema spaltet sowohl die Anwohner als auch den Gemeindrat. So steht die CSU auf der Seite des Bürgerbegehrens, wurde aber von der SPD und der Bürgernahmen Liste (BNL) überstimmt. Wenige Tage später reichten die Vertreter des Bürgerbegehrens eine Klage gegen den Unzulässigkeitsbescheid ein.
Nun, kurz vor der Stichwahl, in der sich entscheidet, wer der neue Bürgermeister von Ebelsbach wird, werfen sich beide Seiten gegenseitig vor, das Thema zum Wahlkampfthema gemacht zu haben. Da Amtsinhaber Walter Ziegler (BNL) nicht mehr antritt und BNL-Kandidat Andreas Hoch im ersten Wahlgang auf Platz 3 landete, müssen sich die Ebelsbacher in der Stichwahl zwischen Martin Horn von der SPD und Roland Metzner von der CSU entscheiden.
Bürgermeisterkandidaten halten sich zurück
Beide möchten sich derzeit nicht zu dem Streitthema äußern. "Die Lage ist mittlerweile in Ebelsbach so angespannt, das ich nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen möchte", schreibt Martin Horn. Deshalb wolle er das Thema weder in Zeitungsartikeln noch in den sozialen Netzwerken diskutieren, viel lieber sei ihm ein Gespräch mit allen Beteiligten. "Im Vorfeld, vor dem Start des Bürgerbegehrens, hat von Seiten der Initiatoren kein Gespräch mit dem Bürgermeister, den Fachbehörden in der Verwaltung oder mir stattgefunden", kritisiert er. Jetzt, wo sogar eine Klage läuft, sei die Gesprächsgrundlage schwerer, aber nicht unlösbar. Auch der noch amtierende Bürgermeister Walter Ziegler will sich erst nach der Stichwahl wieder zu dem Thema äußern.
Beide Seiten haben nach eigenen Angaben irgendwann in dem langen Prozess, in dem sich der Konflikt immer weiter hochschaukelte, das Angebot gemacht, das Thema vorerst auf Eis zu legen und erst nach der Kommunalwahl weiter daran zu arbeiten, um es aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Die jeweils andere Seite habe aber nicht mitgezogen.
Wolfgang Kaiser, ein Anwohner und Unterstützer des Bürgerbegehrens, sagt, das Bürgerbegehren habe sich Ende 2019 unter Zeitdruck formiert. Der Gemeinderatsbeschluss über die Erschließung war da und man habe einschreiten wollen, bevor Fakten geschaffen werden. "Wir wollten nicht zur Eskalation beitragen", sagt er. "Wir sind gesprächsbereit." Doch warum war es dann nötig, die Klage gegen den Unzulässigkeitsbescheid des Bürgerbegehrens noch wenige Tage vor dem ersten Wahlgang der Kommunalwahl einzureichen? "Man hätte ja auch das Bürgerbegehren nicht noch vor der Wahl für unzulässig erklären müssen", kontert Kaiser.
Gesprächsangebot statt Gang vors Gericht
Andreas Hoch von der BNL hält dagegen, er und seine Fraktion nähmen die Sorgen der Bürger durchaus ernst. "Deswegen haben wir bereits am 4. März mit unserer Stellungnahme zu einem fraktionsübergreifenden runden Tisch mit den neuen Gemeinderäten und Vertretern des Bürgerbegehrens eingeladen, um gemeinsam die ganze Situation noch einmal sachlich und diszipliniert zu diskutieren." Mit diesem Angebot aus einer gemeinsamen Stellungnahme von BNL und SPD zur Ablehnung des Bürgerentscheids hätte man seiner Ansicht nach auch ohne den Gang vors Gericht das Thema noch einmal behandeln können. "Der Wunsch der Bürgernahen Liste Ebelsbach war und ist es, nach einem guten Kompromiss für alle Beteiligten zu suchen."
Doch wie soll aus Sicht der Vertreter und Unterstützer des Bürgerbegehrens künftig die Verkehrsanbindung des Baugebiets aussehen? "Es gab den Vorwurf, wir hätten keine Alternativen", sagt Kaiser. Doch das habe am Zeitdruck gelegen. "Es gibt Ideen, aber wir hatten nicht die Zeit, sie darzustellen." Letztlich ausplanen könne diese Vorschläge dann aber ohnehin nur die Gemeinde.
Uneinigkeit besteht unter anderem darüber, mit welcher Gewissheit die Verbindungsstraße zur ehemaligen B 26 ausgeschlossen werden könnte. Aus Sicht der BNL sind die Aussagen des Landratsamtes und der Naturschutzbehörde eindeutig: Der Bau einer Straße kommt an dieser Stelle aus Naturschutzgründen nicht in Frage. Von Seiten des Bürgerbegehrens heißt es dagegen, man hätte noch keine ausreichenden Belege dafür gesehen, vielleicht könne man sich auch noch einmal mit der Unteren Naturschutzbehörde zusammensetzen.
Wann ist ein Bürgerbegehren unzulässig?
Bleibt die Frage, die nun das Verwaltungsgericht klären muss: War es gerechtfertigt, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erkären? BNL und SPD betonen, sich dabei an die Ausführungen der Verwaltung gehalten zu haben. Darin heißt es, manche Formulierungen in der Begründung des Bürgerbegehrens seien Einschätzungen der Initiatoren und nicht durch Fakten belegt. So etwa die Aussage: "Die Haupt-Straßenanbindung soll im Bereich der Haselnussstraße abzweigen", oder die Einschätzung, dass das Verkehrsaufkommen so weit steigen würde, dass es für die Anwohner nicht mehr zumutbar sei. Darin sieht die Verwaltung eine irrefürende Darstellung. Ebenso wie darin, dass das Bürgerbegehren verschweige, dass eine Anbindungsstraße an die B 26 kaum möglich sei, womit als einzige Alternative bleibe, das Baugebiet komplett zu verwerfen. Holger Kelle hält als Erster Vertreter des Bürgerbegehrens dagegen: "Das sind diskutable Einschätzungen." Zwar sei eine solche Einschätzung im Voraus nicht beweisbar, dürfe aber durchaus als Begründung eines Bürgerbegehrens verwendet werden. So sei Kelle optimistisch, dass das Verwaltungsgericht die Gemeinde letztlich zum Bürgerentscheid zwingen wird.
Abstellplatz für Autos dort wo es Platz und eine gute Anbindung gibt. Restweg wird mit lasten Fahrräder und Fahrrädern bzw mit einem/ zwei shared cars zurückgelegt.
Einige Aussagen bedürfen jedoch einer Klarstellung:
1. zur "B26-Anbindung":
Es ist eben *nicht* erwiesen, dass in dem fraglichen Gebiet „aus naturschutzrechtlichen Gründen kein Straßenbau möglich wäre“.
Wir haben dazu bis heute keine Nachweise gesehen!
2. Bürgermeister und Gemeinde wussten von Anfang an, dass sich das BG formiert. Die Formulierung des Bürgerbegehrens wurde sogar mit der Gemeinde abgestimmt!
Umgekehrt: Warum haben weder Bgm. Ziegler noch sein Nachfolgekandidat Horn bislang das Gespräch gesucht?
3. Jetzige Gesprächsangebote sind erfreulich - bleibt abzuwarten, was daraus konkret wird.
Aber: Warum haben SPD & BNL erst versucht, das BG als „unzulässig“ abzuschmettern?
Vertrauen schafft man nicht, indem man versucht, ein Bürgerbegehren zu unterdrücken.
Vertrauen schafft man nur, indem man seine Argumente im Dialog erläutert.
Bleibt zu hoffen, dass die Kritiker des BG nun zu einer sachlichen, fairen Auseinandersetzung zurückkehren!