Nach der Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Am Herrenwald“ durch den Gemeinderat geht die Auseinandersetzung über die Verkehrsführung des Neubaugebietes in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht muss nun die Rechtmäßigkeit der Ablehnung prüfen.
Erst vor knapp zwei Wochen hatte der Gemeinderat Ebelsbach das Bürgerbegehren „Vernünftige Erschließung des Baugebietes ,Am Herrenwald'“ als unzulässig abgelehnt. Zwar waren genügend Stimmen auf den Unterschriftenlisten zusammengekommen. Die Verwaltung kritisierte jedoch, dass in der Begründung auf den Listen falsche oder nicht nachprüfbare Behauptungen aufgestellt würden. Damit sei der Text irreführend.
Nach eingehender juristischer Beratung
Die Verwaltung erließ daraufhin einen entsprechenden Bescheid, gegen den das Bürgerbegehren nun gerichtlich vorgeht. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens schreiben in einer Pressemitteilung, man habe "nach eingehender juristischer Beratung" am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Würzburg Klage gegen den Bescheid eingereicht.
In ihrer Pressemitteilung betonen sie, sich nicht gegen das Neubaugebiet an sich zu wehren, sondern lediglich gegen die derzeitige Planung der Gemeinde für die Verkehrsanbindung. Diese sieht eine Anbindung von Gleisenau aus über die Kirchstraße vor. Aus Sicht des Bürgerbegehrens wäre jedoch bei dieser Straßenführung mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und -gefährdungen zu rechnen. Zunächst wollen die Vertreter des Bürgerbegehrens laut ihrer Pressemitteilung durch die Klageerhebung verhindern, dass die Gemeinde unumkehrbare Fakten schafft.