Groß war das Interesse der Bürger am Thema Bürgerbegehren „Vernünftige Erschließung des Baugebietes am Herrenwald“, über dessen Zulässigkeit der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beraten hat. Rund 25 Zuhörer verfolgten im Sitzungssaal die Debatte.
Die Anzahl der Unterschriften hatte das notwendige Quorum von 307 Unterschriften bei Weitem übertroffen und erfüllte auch alle formalen Voraussetzungen. Jedoch: Nach Einschätzung der Verwaltung verstößt das Bürgerbegehren gegen das Abwägungsverbot des Baugesetzbuches.
Dies wurde jedoch in der Diskussion durchaus unterschiedlich gesehen. Mit 10:6 Stimmen wurde das Begehren als „unzulässig“ zurückgewiesen und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Bescheid mit Begründung zu erlassen.
Die unterschiedlichen Sichtweisen
Bezüglich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gab es zwischen Gemeinderat Gerald Makowski (CSU) und Bürgermeister Walter Ziegler (BNL) einige Meinungsunterschiede hinsichtlich des Protokolls aus der vorherigen Gemeinderatssitzung. VG-Geschäftsleiter Matthias Klauda bejahte, dass alle formalen Voraussetzungen erfüllt seien: das erforderliche Quorum, eine Begründung, eine mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortenden Frage und die Aufgabe aus dem eigenen Wirkungskreis.
Klauda wies aber auch darauf hin, dass neben diesen formalen auch die materiellen Voraussetzungen geprüft werden müssten. Maßstab hierfür sei, dass ein Bürgerentscheid rechtlich wie ein Gemeinderatsbeschluss zu betrachten sei: „Die Begründung darf keine objektiv falschen Tatsachen behaupten, da sonst eine Entscheidung auf Grund falscher Tatsachen getroffen wurde und eventuell die Entscheidung so nicht getroffen worden wäre, wenn der richtige Sachverhalt bekannt gewesen wäre. Außerdem darf die gestellte Frage nicht gegen höherrangiges Recht (Landes- oder Bundesrecht) verstoßen.“
Keine sachdienliche Aussagekraft
So sei die Aussage „die Haupt-Straßenanbindung soll im Bereich der Haselnuss-Straße ... abzweigen“ eine Einschätzung der Initiatoren des Bürgerbegehrens und nicht durch Fakten belegt. Auch die Begründung „beide Straßenanbindungen sind aufgrund der Steigung und Einmündung sehr problematisch“ sei eine Einschätzung der Einreicher, die nicht unbedingt geteilt werden müsse. Selbst in Ebelsbach gebe es Straßen, die wesentlich steiler seien, so Klauda.
Dass „hier ein weiteres ansteigendes Verkehrsaufkommen den Bürgern nicht mehr zuzumuten sei“ und „zusätzliche Unfallschwerpunkte zu erwarten sind – insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Probleme vorhersehbar“, seien Einschätzungen der Initiatoren, die zwar fraglich, aber nicht objektiv einschätzbar wären. Deswegen hätten solche Sätze keinerlei sachdienliche Aussagekraft.
Zusammenfassend könne somit festgestellt werden, dass die Begründung wenig belastbare Aussagen enthalte. Die beschriebenen Probleme seien laut Klauda in ihrer Gesamtheit irreführend, da sie unbewiesene Behauptungen darstellen und eine Situation suggerieren, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen.
Verstößt gegen Sparsamkeitsgebot
Wie aus der Stellungnahme der Verwaltung hervorging, würde auch ein Anschluss des Baugebietes in andere Richtung nichts an der Verkehrssituation an der Engstelle in Gleisenau ändern. Eine Straßenanbindung in Richtung Norden würde ebenfalls durch ausgewiesene Schutzgebiete führen. Und es bliebe dann nur noch eine Straßenanbindung in Richtung Westen. „Nach Einschätzung der Verwaltung verstößt das Bürgerbegehren gegen das Abwägungsgebot des Baugesetzbuches, da letztendlich nur der Verstoß gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit oder die komplette Aufgabe des Baugebietes bleibt.“
Gerald Makowski (CSU) vertrat die Meinung, dass das Bürgerbegehren nur unzulässig wäre, wenn es gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße. Und dies sei nicht der Fall. Auch schließe die Initiative keine Alternative aus, und es gebe auch mit dem „Besenfleck“ oder „Haidbuckel“ Alternativen. Bürgermeister Ziegler verwies dabei auf die Stellungnahme aus dem Landratsamt, dass seitens der Naturschutzbehörde keine Straße über ein Biotop genehmigt werde.
Alexander Käb (FW) erinnerte an die von sehr vielen Menschen besuchte Bürgerversammlung und fragte – unabhängig vom Rechtlichen: „Warum geben wir nicht den Bürgern die Möglichkeit zu entscheiden? Wir diskutieren hier Spitzfindigkeiten statt Bürger einzubeziehen. Ich möchte den Konflikt entschärfen und mich einer gemeinsamen Lösung nähern.“
Bürgermeister Ziegler antwortete mit dem Vorwurf, „dass die Bürger mit ganz anderen Informationen konfrontiert wurden. Bei der Kanal- und Abwasserproblematik sind die Leute verrückt gemacht worden.“
Nach der Wahl zusammensetzen
Zweiter Bürgermeister Martin Horn (SPD) sah keine andere Möglichkeit, als in dieser Sitzung nach den gegebenen Fakten zu entscheiden, nachdem das Bürgerbegehren unklar sei. „Wenn wir das Bürgerbegehren ablehnen, bin ich der Meinung, dass wir uns nach der Wahl zusammensetzen und dies mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens besprechen. Das ist mein Vorschlag zur Güte. Heute können wir es nicht aufschieben, denn über den Haidbuckel würde es auch nichts bringen.“
Markus Reinwand (CSU) lenkte noch einmal buchstäblich den Blick auf die vielen Bürger, die an einer guten Lösung interessiert sind, und hielt deswegen den Vorschlag von Martin Horn einen Kompromiss.
Makowski führte erneut die Abwasserdiskussion an, die auch schon vom Planungsbüro aufgeworfen wurde. Er sprach sich für die Zulassung des Bürgerbegehrens aus: Man könne ja danach mit den Vertretern des Bürgerbegehrens noch nach anderen Lösungen suchen. Dem widersprach der erste Bürgermeister und kündigte an, dass er die Rechtsaufsicht einschalten werde, wenn die Mehrheit des Gemeinderates sich für die Zulässigkeit entscheiden würde. So kam es dann zur Abstimmung mit 10:6 Stimmen, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen.
Neues Ratsmitglied vereidigt
Zu Beginn der Sitzung wurde Markus Reinwand (CSU) als neuer Gemeinderat vereidigt. Er tritt für die Fraktion der CSU die Nachfolge des ausgeschiedenen Gemeinderats Christian Zehendner an. In dieser Funktion ist er nun auch ordentliches Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der VG Ebelsbach und im Wasserzweckverband Zeil-Ebelsbach sowie stellvertretendes Mitglied im Finanz- und Bauausschuss.