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Kreis Haßberge
Wilderei: Auch die Halter freilaufender Hunde können bestraft werden
Wilderei muss nicht bedeuten, dass jemand absichtlich einem Wildtier nachtstellt. Auch wer einen Hund unangeleint laufen lässt, riskiert eine Verurteilung.
Bei freilaufenden Hunden besteht immer ein Rest-Risiko, dass sie Wild aufstöbern und jagen.  Für die Halter kann das eine Verurteilung wegen Wilderei bedeuten.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa | Bei freilaufenden Hunden besteht immer ein Rest-Risiko, dass sie Wild aufstöbern und jagen. Für die Halter kann das eine Verurteilung wegen Wilderei bedeuten.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 28.02.2022 02:25 Uhr

Kürzlich hat diese Redaktion über das Thema Wilderei im Landkreis Haßberge berichtet. Im Anschluss an die Berichterstattung machte ein Leser die Redaktion darauf aufmerksam, dass auch Urteile wegen "Wilderei durch Unterlassen" möglich sind, wenn Hundehalter ihre Tiere nicht an die Leine nehmen und die Hunde daraufhin Wildtieren nachstellen. So gab es unter anderem in Schweinfurt Urteile nach diesem Straftatbestand.

Im Bericht über Wilderei in der heutigen Zeit hatte dieser Aspekt keine Rolle gespielt, da sich der Artikel ausschließlich mit der Frage beschäftigte, welche Fälle von Wilderei es in den letzten Jahren im Landkreis Haßberge gab. Auf Anfrage dieser Redaktion hatte weder die Polizei noch das Landratsamt als zuständige Behörde entsprechende Fälle genannt. Im Haßbergkreis wurde demnach zumindest in jüngerer Vergangenheit kein solcher Fall angezeigt. Der Vollständigkeit halber möchte die Redaktion aber darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, dass auch die Halter freilaufender Hunde nach dem Wilderei-Paragraphen 292 des Strafgesetzbuchs bestraft werden.

 
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