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Haßfurt/Knetzgau
Verurteilter Jäger wehrt sich bei Bayerns oberstem Gericht: So geht der "Fall Mara"  weiter
Der Jäger aus den Haßbergen wurde zweimal verurteilt, doch der Fall um die erschossene Hündin Mara ist nicht zu Ende. Wie die Revision beim Obersten Landesgericht abläuft.
Starb einen qualvollen Tod: Mara, der Alaskan Malamute eines Ehepaars aus Österreich, war im Sommer 2022 bei Knetzgau (Lkr. Haßberge) von einem Jäger erschossen worden.
Foto: Birgit Brunner | Starb einen qualvollen Tod: Mara, der Alaskan Malamute eines Ehepaars aus Österreich, war im Sommer 2022 bei Knetzgau (Lkr. Haßberge) von einem Jäger erschossen worden.
Udo Güldner
 |  aktualisiert: 20.01.2025 02:34 Uhr

Es gibt zwei Urteile. Doch die Geschichte um Hündin Mara, die im Sommer 2022 im Landkreis Haßberge von einem Jäger erschossen worden war, geht weiter: Nach dem Amtsgericht Haßfurt und dem Landgericht Bamberg muss sich nun auch das Bayerische Oberste Landesgericht am Standort Bamberg mit dem qualvollen Tod des Tieres auf einer Schleuseninsel nahe Knetzgau befassen. Denn der bereits zwei Mal in Folge verurteilte Jäger hat Revision eingelegt.

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben bei Pressesprecher Lars Müller-Mück vom "Bayerischen Obersten" nachgefragt.

Nach dem Urteil: Wie sind die Fristen für die Revision?

Mitte Dezember hat das Landgericht Bamberg den 78-jährigen Jäger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Fünf Wochen hat der Vorsitzende Richter André Libischer Zeit, dann muss das Urteil der Berufungskammer mit ausführlicher Begründung geschrieben sein. Die Kammer muss darlegen, wie sie zu ihrem Urteil kam: Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund, quälerischer Tiermisshandlung sowie Sachbeschädigung. Diese Frist läuft am kommenden Donnerstag, 23. Januar, ab. Sobald dem Verteidiger des 78-Jährigen,  Rechtsanwalt Oliver Heinekamp aus Bayreuth, die Begründung vorliegt, hat er einen Monat Zeit, die eingelegte Revision zu begründen.

Wer ist zuständig für die Revision und was wird geprüft?

Für die Revision eines solchen Strafverfahrens mit Ausgangspunkt am Amtsgericht ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig. Das "Bayerische Oberste", wie es in Justizkreisen genannt wird, hat seinen Hauptsitz in München, am Außenstandort Bamberg aber zwei Straf- und Bußgeld-Senate. Diese dreiköpfigen Gremien aus erfahrenen Berufsrichtern führen keine erneute Beweisaufnahme durch. Es geht um eine rein rechtliche Prüfung des Urteils - beispielsweise ob die Berufungskammer alle wichtigen Zeugen gehört und die richtigen Straftatbestände und den passenden Strafrahmen gewählt hat. Geprüft wird auch, ob alle Ladungsfristen und anderen Formalien eingehalten worden sind.

Wie läuft die Revision ab?

Eine solche Revision findet in aller Regel ohne eine mündliche Hauptverhandlung statt. Schätzungen gehen von höchstens zehn Prozent der Fälle aus, bei denen in den vergangenen Jahren die jeweiligen Rechtsfragen mit Staatsanwalt und Rechtsanwalt in einem Gerichtsaal diskutiert worden sind. Die allermeisten Verfahren werden innerhalb eines Monats entschieden, manche dauern drei Monate. "In den wenigen übrigen Fällen liegt die Bearbeitungsdauer darüber, überschreitet aber in der Regel sechs Monate nicht", teilt Lars Müller-Mück, Sprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts, mit. Der juristisch nicht allzu komplizierte Fall Mara wird wohl noch vor dem Sommer abgeschlossen sein.

Der Fall geht von Gericht zu Gericht: Nach dem Amtsgericht Haßfurt und dem Landgericht Bamberg geht der Fall Mara jetzt vor das Oberste Landesgericht.  
Foto: Daniel Karmann, dpa | Der Fall geht von Gericht zu Gericht: Nach dem Amtsgericht Haßfurt und dem Landgericht Bamberg geht der Fall Mara jetzt vor das Oberste Landesgericht.  

Wie häufig sind Revisionsverfahren am Bayerischen Obersten Landesgericht?

Revisionsverfahren in Bamberg sind selten. Im Jahr 2023 ging nur ein Fünftel aller Prozesse an einem der Amtsgerichte Bamberg, Forchheim oder Haßfurt in die Berufung. Davon wiederum schaffte es weniger als ein Drittel in die Revision am Bayerischen Obersten Landesgericht. In Summe seien es etwa 700 bis 800 Fälle, die alljährlich höchstrichterlich entschieden werden, sagt Gerichtssprecher Müller-Mück. 

Wie geht es im Fall Mara jetzt weiter?

Es gibt zwei mögliche Szenarien: Sollte die Revision des Jägers verworfen werden, also erfolglos bleiben, ist der normale Rechtsweg damit zu Ende – das Urteil wäre rechtskräftig. Die einzige Möglichkeit wäre dann noch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe – mit nicht gerade großen Erfolgschancen.

Hat die Revision Erfolg, erfolgt normalerweise die Aufhebung des Urteils. Dann muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts Bamberg noch einmal mit der Sache befassen - unter Beachtung der Rechtsansichten des Revisionsgerichts. Dann käme es noch einmal zu einem neuen öffentlichen Berufungsprozess am Landgericht.

 
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  • Edith Kram
    Schade!
    Eigentlich hätte man gehofft, dass der Jäger nun begreift, einen Fehler gemacht zu haben.

    Ob es Altersstarrsinn oder vielleicht eine "psychische Ausnahmesituation" ist?

    Ist es Absicht oder jounalistisches Desinteresse, dass man nicht erfährt, ob diesem uneinsichtigen Menschen inzwischen der Jagdschein und alle! Waffen weggenommen wurden?

    Interessant, dass es ausschließlich um das getötete Tier geht und nicht um das Jagdrecht an sich.

    Zu Zeiten meiner Oma hatte der Begriff "Jagdschein" übrigens eine weitere Bedeutung, nur das beide eben nicht zusammenpassen.
    Demzufolge bleibt 8auch in diesem Fall) ungeklärt, warum der eine oder andere Jäger beide "Jagdscheine" besitzen darf, ohne dass dies überprüft wird.

    Wenn man bedenkt, wie Lkw- und Busfahrer, Piloten u.a. "gegängelt" werden, darf man die Frage stellen, wieso Jäger anders behandelt werden.
    Für die Erstgenannten ist es Broterwerb, für letztere meist nur Hobby.

    Gerhard Fleischmann
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  • Johannes Metzger
    was sagt eigentlich der bayr. Jagdverband zu diesem Verhalten. Der uneinsichtige Jäger schadet doch der ganzen Jägerschaft.
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  • Wolfgang Aull
    Stephan Biertempfel, Erster Vorsitzender des Bayerischen Jagdverbandes Kreisgruppe Haßfurt, hat sich in der Mainpost am 06.04.2024 hierzu eindeutig positioniert: "Das Amt im Jagdverband übernimmt er in schweren Zeiten, wie er selbst ohne Umschweife erklärt: Der Vorfall im Sommer 2022, bei dem ein Jäger aus dem Landkreis Haßberge Mara, die Hündin eines Touristenpaares, erschoss, habe dem Ruf der regionalen Jägerschaft massiv zugesetzt. Biertempfel zeigt auch volles Verständnis für alle, die über das Geschehene nur den Kopf schütteln. „Wiederholen wird sich ein solcher Vorfall bei uns nicht“, macht er deutlich.
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  • Egbert Hahn
    Gottes Mühlen mahlen langsam aber sie mahlen. Und so wird der Mann auch sein gerechtes Urteil bekommen wenn er auch damit den meisten Menschen mit so einem Starrsinn auf die Nerven geht. Er soll doch einfach zu seiner unüberlegt Tat stehen. Müsste man in seinem Alter einsehen.
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  • Johannes Metzger
    Ich hoffe nur, daß dem uneinsichtigen Jäger der Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte auf Dauer versagt werden.
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  • Carola Pohensky
    Solche Menschen sind einfach nur schlimm, eigentlich zu bedauern.Ich finde auch sehr kaltherzig,.Eine Entschuldigung bei dem Ehepaar kommt ihm ja sicherlich auch nicht in den Sinn,genauso wenig das ganze jetzt anzunehmen und den Tierhaltern,denen das ganze ja sicherlich auch zu Herzen ging,endlich die Ruhe zu gönnen,um abschließen zu können.
    Ich erwarte von Jägern,die auch über Leben und Tod entscheiden einen gesunden Menschenverstand.
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  • Alfred Mahler
    Neben der Strafe sollten die hohen Prozesskosten helfen diesen Todesschützen wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuführen. Er hat aus verachtenswerten Gründen ein geliebtes Tier qualvoll sterben lassen. Egal wie das Gericht urteilt. Seine Tat kann er nicht mehr ungeschehen machen. Diese Schuld wird ihm niemand vergeben.
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  • Johannes Metzger
    Das wird für den verurteilten Jäger sicher teuer. Aber er scheint ja ein großes Vermögen zu haben, das er seinen Anwälten und dem Gericht in den Rachen werfen will.
    offensichtlich hat der verurteilte Jäger auch keine guten Freunde, die ihn beraten. Oder er ist beratungsresistent. Soll vorkommen.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Vermögen? - Gar nicht nötig - @ Johannes Metzger -

    der Typ hat wahrscheinlich eine Rechtsschutzversicherung, und auch seinem Anwalt fällt daher sicher nichts Besseres ein, als sich bis ganz oben durchzuklagen...

    Kleiner Lichtblick für Zyniker: der Rückgang an Insekten, sowohl was die Anzahl der Arten als auch der einzelnen Tiere betrifft, läuft immer weiter (s. z. B. hier: https://www.ardalpha.de/wissen/natur/tiere/artenschutz/rote-liste/insekten-insektensterben-insektenschwund-bienen-schmetterlinge-grillen-kaefer-100.html), was langfristig auch das Ende der Ökosysteme bedeutet, wie wir sie kennen, woraus folgt, dass es dann auch nichts mehr zum Schießen gibt. Ich räume ein, den "Meisterschützen" in diesem Fall wird dies jedoch vsl. nicht mehr betreffen.

    Wer hier einen gewissen Sarkasmus verortet, liegt richtig.
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  • Georg Ries
    Altersstarrsinn? Den muss der Rechtsstaat aushalten. Ich habe die Hoffnung, dass sehr schnell entschieden wird und die Revision erfolglos bleibt. Ob er dann noch zur Verfassungsbeschwerde greift?
    Hat die MP mittlerweile recherchiert, ob das Landratsamt den Jagdschein eingezogen hat?
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  • Manfred Englert
    Mir scheint, dieser rechthaberische Mensch tötete nicht nur ohne vernünftgen Grund einen Hund, der mehr als Familienmitglied zu sehen war, sondern er trampelt auf den Nerven der Geschädigten rum und drangsaliert diese durch seinen Egoismus und seine Sturheit.
    Wird Zeit, daß Rechtskraft eintritt und dieser in zwei Instanzen gesehene Straftäter alle Konsequenzen trägt.
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