
Es gibt zwei Urteile. Doch die Geschichte um Hündin Mara, die im Sommer 2022 im Landkreis Haßberge von einem Jäger erschossen worden war, geht weiter: Nach dem Amtsgericht Haßfurt und dem Landgericht Bamberg muss sich nun auch das Bayerische Oberste Landesgericht am Standort Bamberg mit dem qualvollen Tod des Tieres auf einer Schleuseninsel nahe Knetzgau befassen. Denn der bereits zwei Mal in Folge verurteilte Jäger hat Revision eingelegt.
Wie geht es jetzt weiter? Wir haben bei Pressesprecher Lars Müller-Mück vom "Bayerischen Obersten" nachgefragt.
Nach dem Urteil: Wie sind die Fristen für die Revision?
Mitte Dezember hat das Landgericht Bamberg den 78-jährigen Jäger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Fünf Wochen hat der Vorsitzende Richter André Libischer Zeit, dann muss das Urteil der Berufungskammer mit ausführlicher Begründung geschrieben sein. Die Kammer muss darlegen, wie sie zu ihrem Urteil kam: Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund, quälerischer Tiermisshandlung sowie Sachbeschädigung. Diese Frist läuft am kommenden Donnerstag, 23. Januar, ab. Sobald dem Verteidiger des 78-Jährigen, Rechtsanwalt Oliver Heinekamp aus Bayreuth, die Begründung vorliegt, hat er einen Monat Zeit, die eingelegte Revision zu begründen.
Wer ist zuständig für die Revision und was wird geprüft?
Für die Revision eines solchen Strafverfahrens mit Ausgangspunkt am Amtsgericht ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig. Das "Bayerische Oberste", wie es in Justizkreisen genannt wird, hat seinen Hauptsitz in München, am Außenstandort Bamberg aber zwei Straf- und Bußgeld-Senate. Diese dreiköpfigen Gremien aus erfahrenen Berufsrichtern führen keine erneute Beweisaufnahme durch. Es geht um eine rein rechtliche Prüfung des Urteils - beispielsweise ob die Berufungskammer alle wichtigen Zeugen gehört und die richtigen Straftatbestände und den passenden Strafrahmen gewählt hat. Geprüft wird auch, ob alle Ladungsfristen und anderen Formalien eingehalten worden sind.
Wie läuft die Revision ab?
Eine solche Revision findet in aller Regel ohne eine mündliche Hauptverhandlung statt. Schätzungen gehen von höchstens zehn Prozent der Fälle aus, bei denen in den vergangenen Jahren die jeweiligen Rechtsfragen mit Staatsanwalt und Rechtsanwalt in einem Gerichtsaal diskutiert worden sind. Die allermeisten Verfahren werden innerhalb eines Monats entschieden, manche dauern drei Monate. "In den wenigen übrigen Fällen liegt die Bearbeitungsdauer darüber, überschreitet aber in der Regel sechs Monate nicht", teilt Lars Müller-Mück, Sprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts, mit. Der juristisch nicht allzu komplizierte Fall Mara wird wohl noch vor dem Sommer abgeschlossen sein.

Wie häufig sind Revisionsverfahren am Bayerischen Obersten Landesgericht?
Revisionsverfahren in Bamberg sind selten. Im Jahr 2023 ging nur ein Fünftel aller Prozesse an einem der Amtsgerichte Bamberg, Forchheim oder Haßfurt in die Berufung. Davon wiederum schaffte es weniger als ein Drittel in die Revision am Bayerischen Obersten Landesgericht. In Summe seien es etwa 700 bis 800 Fälle, die alljährlich höchstrichterlich entschieden werden, sagt Gerichtssprecher Müller-Mück.
Wie geht es im Fall Mara jetzt weiter?
Es gibt zwei mögliche Szenarien: Sollte die Revision des Jägers verworfen werden, also erfolglos bleiben, ist der normale Rechtsweg damit zu Ende – das Urteil wäre rechtskräftig. Die einzige Möglichkeit wäre dann noch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe – mit nicht gerade großen Erfolgschancen.
Hat die Revision Erfolg, erfolgt normalerweise die Aufhebung des Urteils. Dann muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts Bamberg noch einmal mit der Sache befassen - unter Beachtung der Rechtsansichten des Revisionsgerichts. Dann käme es noch einmal zu einem neuen öffentlichen Berufungsprozess am Landgericht.
Eigentlich hätte man gehofft, dass der Jäger nun begreift, einen Fehler gemacht zu haben.
Ob es Altersstarrsinn oder vielleicht eine "psychische Ausnahmesituation" ist?
Ist es Absicht oder jounalistisches Desinteresse, dass man nicht erfährt, ob diesem uneinsichtigen Menschen inzwischen der Jagdschein und alle! Waffen weggenommen wurden?
Interessant, dass es ausschließlich um das getötete Tier geht und nicht um das Jagdrecht an sich.
Zu Zeiten meiner Oma hatte der Begriff "Jagdschein" übrigens eine weitere Bedeutung, nur das beide eben nicht zusammenpassen.
Demzufolge bleibt 8auch in diesem Fall) ungeklärt, warum der eine oder andere Jäger beide "Jagdscheine" besitzen darf, ohne dass dies überprüft wird.
Wenn man bedenkt, wie Lkw- und Busfahrer, Piloten u.a. "gegängelt" werden, darf man die Frage stellen, wieso Jäger anders behandelt werden.
Für die Erstgenannten ist es Broterwerb, für letztere meist nur Hobby.
Gerhard Fleischmann
Ich erwarte von Jägern,die auch über Leben und Tod entscheiden einen gesunden Menschenverstand.
offensichtlich hat der verurteilte Jäger auch keine guten Freunde, die ihn beraten. Oder er ist beratungsresistent. Soll vorkommen.
der Typ hat wahrscheinlich eine Rechtsschutzversicherung, und auch seinem Anwalt fällt daher sicher nichts Besseres ein, als sich bis ganz oben durchzuklagen...
Kleiner Lichtblick für Zyniker: der Rückgang an Insekten, sowohl was die Anzahl der Arten als auch der einzelnen Tiere betrifft, läuft immer weiter (s. z. B. hier: https://www.ardalpha.de/wissen/natur/tiere/artenschutz/rote-liste/insekten-insektensterben-insektenschwund-bienen-schmetterlinge-grillen-kaefer-100.html), was langfristig auch das Ende der Ökosysteme bedeutet, wie wir sie kennen, woraus folgt, dass es dann auch nichts mehr zum Schießen gibt. Ich räume ein, den "Meisterschützen" in diesem Fall wird dies jedoch vsl. nicht mehr betreffen.
Wer hier einen gewissen Sarkasmus verortet, liegt richtig.
Hat die MP mittlerweile recherchiert, ob das Landratsamt den Jagdschein eingezogen hat?
Wird Zeit, daß Rechtskraft eintritt und dieser in zwei Instanzen gesehene Straftäter alle Konsequenzen trägt.