
Am 10. April 2022 hat ein heute 33-Jähriger auf der Mainbrücke bei Horhausen (Lkr. Haßberge) einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine 55-Jährige ums Leben kam. Seit diesem Donnerstag muss sich der Mann aus dem Landkreis Haßberge vor Gericht verantworten. Doch die Anwälte der Hinterbliebenen machten gleich zum Auftakt deutlich, dass das Amtsgericht Haßfurt für sie die falsche Adresse des Prozesses ist.
"Wir sehen einen bedingten Vorsatz", erklärte der Bamberger Rechtsanwalt Thomas Gärtner. Weil damit ein Mordmerkmal erfüllt wäre, müsste der Fall ans Landgericht Bamberg verwiesen werden. Generell hält Gärtner die vier Jahre Freiheitsentzug, die das Schöffengericht am Amtsgerichts als maximale Strafe verhängen kann, in diesem Fall für nicht ausreichend.
Alexander Wessel, der zweite Vertreter der Nebenkläger, hatte am Rande der Verhandlung wissen lassen, seine Mandanten könnten nur schwer verstehen, dass dieses Verfahren - wie in solchen Fälle üblich - nicht direkt eine Instanz höher läuft.
Denn es steht fest, dass der Beschuldigte an jenem Sonntag im April gegen 20 Uhr mit weit über 100 Stundenkilometer über die Horhäuser Mainbrücke raste. Die Brücke war zu diesem Zeitpunkt Baustelle mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h war. Auf seiner Fahrt in südliche Richtung war es dem Angeklagten nicht mehr gelungen, eine S-Kurve von der Behelfsbrücke zurück zur eigentlichen Fahrbahn zu nehmen. Er geriet in den Gegenverkehr und stieß frontal mit dem Kleinwagen der 55-Jährigen zusammen.
Mit diesem Auto bei jedem Unfall "Sieger"?
Da zu diesem Zeitpunkt keine Laster über die Brücke fahren durften, sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er mit seinem weit über zwei Tonnen schweren, 420 PS starken SUV "bei jedem Unfall als Sieger" hervorgehen würde, hielt Gärtner ihm vor. Für die Nebenklage steht fest, dass der Familienvater wissen musste, was er mit seiner Fahrweise und seinem Auto als "gemeingefährliches Mittel" anrichten konnte. Deshalb der Antrag: "bedingter Vorsatz" und Mordvorwurf.
Zeugen und Zeuginnen bestätigten am Donnerstag die rasante und riskante Fahrweise des Beschuldigten, der alle Punkte einräumte, die zur Anklage wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und unerlaubten Entfernens vom Unfallort geführt hatten. Allerdings machte er geltend, die Erinnerung an den Unfall in weiten Teilen verloren zu haben. Vor Gericht machte der 33-Jährige, den der Würzburger Anwalt Martin Reitmaier vertritt, einen erschütterten Eindruck.
Der Angeklagte wollte helfen, seine Unfallopfer zu bergen
Da sich Staatsanwalt Julian Schmidt dem Antrag der Nebenklage nicht anschließen wollte, ließ der Vorsitzende Richter Christoph Gillot die Verhandlung weiterlaufen. Durch Zeugenaussagen wurden weitere Details bekannt: Etwa, dass der Unfallverursacher, der relativ leichte Verletzungen erlitten hatte, nach der Kollision nicht sofort verschwunden war. Er hatte offenbar noch selbst mithelfen wollen, das Unfallopfer zu bergen. Ersthelfer hatten ihn davon abgehalten. Dann jedoch floh der Beschuldigte in die Nacht. Nach einer Großfahndung griff ihn die Polizei erst am nächsten Morgen in Traustadt bei einem Freund auf.
Vieles an der Unfallflucht liegt noch im Dunklen, ebenso die Gründe dafür. War es der Schock? Das Gericht ging am ersten Verhandlungstag auch der Frage nach, ob der SUV-Fahrer, der am Nachmittag zumindest kurz mit seiner Sportmannschaft gefeiert hatte, alkoholisiert gewesen sein könnte. Es gibt Indizien dafür, aber bislang keinen Nachweis.
In Würdigung aller Fakten und Zeugenaussagen kündigte Richter Gillot am Ende des ersten Verhandlungstages an, das Gericht werde sich nun beraten, ob der Fall nach Bamberg geht. Bis auf Weiteres bleibt der zweite Prozesstermin am Amtsgericht Haßfurt am nächsten Donnerstag bestehen.
nach Auskunft der beteiligten Juristen kann jemand durchaus einen Mord begehen, wenn er nur einen bedingten Vorsatz hat, wenn ein weiteres Mordmerkmal erfüllt ist - etwa die Verwendung eines "gemeingefährlichen Mittels", womit im vorliegenden Fall der Pkw des Angeklagten gemeint ist.
Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion, Martin Sage
Ich hoffe sehr, dass er eine gewaltige Strafe bekommt und das Ergebnis als abschreckendes Beispiel für potenzielle „Nachahmer“ dient.
Die arme Frau wird dafür leider auch nicht mehr lebendig, aber hoffentlich können zukünftige Opfer geschützt werden.
Warum das wohl nicht wie angeblich in solchen Fällen üblich veine Instanz höher läuft, darüber kann man nur mutmaßen. Da soll sich jeder mal seine Gedanken machen.
So üblich kann's nicht sein wenn die Nürnberger in einem aktuellen Fall auch am Amtsgericht verhandle.
Aber sie wissen es wahrscheinlich besser das die Gerichte in Deutschland korrupt und bestechlich sind. Was denken sie wie viel Geld bezahlt wurde?
von "üblich" hat der Vertreter der Nebenkläger gesprochen, nicht ich! Bei meiner Antwort findet sich sogar das Wort "angeblich".
Man darf getrost davon ausgehen, dass der Vertreter der Nebenklage ein vollwertiges Jura Studium absolviert hat. Die Antwort des Gerichts zu diesem Vorwurf des Vertreters der Nebenklage hätte mich als Laie brennend interessiert.
Mir indirekt zu unterstellen, dass ich Gerichte für korrupt und bestechlich halte ist schon für sehr dünnes Eis!