
Für das Amtsgericht Haßfurt dürfte es einer der schwerwiegendsten Fälle der jüngeren Vergangenheit sein: An diesem Donnerstag beginnt hier die Hauptverhandlung gegen einen Mann aus dem Landkreis Haßberge, der für den tödlichen Unfall auf der Mainbrücke bei Horhausen (Gemeinde Theres, Lkr. Haßberge) im letzten April verantwortlich gemacht wird.
"Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort", fasst das Amtsgericht in einer Pressemitteilung vom Montag die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher im sogenannten Eröffnungsbeschluss zusammen. Ob und inwieweit sich der Angeklagte in den genannten Punkten schuldig gemacht hat und welche Folgen sich für ihn daraus ergeben, das muss das Schöffengericht am Amtsgericht im Laufe der Hauptverhandlung klären.
Mit stark überhöhter Geschwindigkeit in den Gegenverkehr geraten
Dem Autofahrer wird zu Last gelegt, am 10. April 2022 gegen 20 Uhr im Bereich der damaligen Dauerbaustelle auf der Mainbrücke Horhausen mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn geraten und hier mit dem Kleinwagen einer 55-Jährigen kollidiert zu sein. Die Frau starb in Folge des Frontalzusammenstoßes noch an der Unfallstelle. Der mutmaßliche Unfallverursacher hingegen verschwand zu Fuß vom Unglücksort und konnte erst am nächsten Morgen von der Polizei im gut zehn Kilometer entfernten Traustadt (Lkr. Schweinfurt) aufgegriffen werden.
Das Strafgesetzbuch regelt den Begriff "Verbotenes Kraftfahrzeugrennen"
Was viele juristische Laien nicht wissen: Wer eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angeklagt ist, muss sich nicht zwangsläufig ein Rennen mit einem oder mehreren anderen Fahrzeugen geliefert haben. Im Strafgesetzbuch zählt dazu auch ein Verhalten, bei dem sich "ein Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen."
Genau darum geht es auch im Falle des Horhäuser Unfalls. Einzelheiten regelt der Paragraf 315d "Verbotene Kraftfahrzeugrennen". Hier ist auch der Strafrahmen dafür abgesteckt, wenn durch ein derartiges Rennen eine Person zu Tode kommt oder schwere Gesundheitsschäden davonträgt. Er reicht, je nach Schwere des Falls, von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
So ein Verhalten lässt sehr tief blicken!
Sich seiner Schuld nicht stellen zu wolllen und möglicherweise mit der Flucht etwas vertuschen zu wollen ist extremst feige! Da stirbt eine Person durch die Schuld eines anderen und der Verursacher denkt nur an sich selbst.
Den Konsequenzen seines Handelns sollte sich jeder vorab bewusst sein der eine Straftat begeht.