zurück
Maroldsweisach
Solarpark bei Allertshausen: Jetzt kommt es zum Bürgerentscheid – Die Details
Das Bürgerbegehren gegen den bei Allertshausen geplanten Solarpark war erfolgreich. In Kürze sind daher nun alle Maroldsweisacher zur Abstimmung aufgerufen.
Blick vom Maroldsweisacher Zeilberg in Richtung der Gleichberge (Archivbild). In Sichtweite soll hier ein Solarpark entstehen. Ein Bürgerbegehren wandte sich gegen dieses Vorhaben und wurde nun für zulässig erklärt.
Foto: Rebecca Vogt | Blick vom Maroldsweisacher Zeilberg in Richtung der Gleichberge (Archivbild). In Sichtweite soll hier ein Solarpark entstehen. Ein Bürgerbegehren wandte sich gegen dieses Vorhaben und wurde nun für zulässig erklärt.
Rebecca Vogt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:18 Uhr

In der Marktgemeinde Maroldsweisach kommt es Ende April zum Bürgerentscheid über den bei Allertshausen geplanten Solarpark. Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren "Für den Erhalt der Kulturlandschaft um den Zeilberg", das im vergangenen Jahr gestartet worden war, in seiner Sitzung am Mittwochabend für zulässig erklärt.

Anfang Januar hatte Ingo Förster, Hauptorganisator des Bürgerbegehrens, einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids und eine Liste mit 324 Unterschriften an Maroldsweisachs Bürgermeister Wolfram Thein (SPD) übergeben. Die Prüfung habe 311 gültige Unterschriften ergeben, berichtete Geschäftsleiter Armin Bogendörfer nun in der Sitzung.

Bürgerbegehren zum Solarpark formell und materiell zulässig

Bei aktuell 2659 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der Marktgemeinde war die Zehn-Prozent-Hürde von 265 Stimmen klar übertroffen. Auch alle weiteren formellen Voraussetzungen waren erfüllt und das Bürgerbegehren somit "formell" zulässig, wie Bogendörfer ausführte. "Materiell", wie es im Behördendeutsch heißt, wurde das Bürgerbegehren ebenfalls für zulässig befunden.

Nach den Aufstellungsbeschlüssen befinde man sich, was die Bauleitplanverfahren für den "Solarpark Allertshausen" betrifft, zurzeit nach der Phase der ersten frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, hieß es dazu in der Beschlussvorlage. Das Ziel, das das Bürgerbegehren verfolgt, nämlich die Einstellung der Bauleitplanverfahren, sei somit "tatsächlich und rechtlich möglich".

Solarpark bei Allertshausen: Jetzt kommt es zum Bürgerentscheid – Die Details

Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren formell und materiell für zulässig befunden hatte, bestand ein Rechtsanspruch auf Zulassung. Diesem kam der Gemeinderat nach und erklärte das Bürgerbegehren einstimmig für zulässig. Anschließend wurde darüber abgestimmt, ob der Gemeinderat der Forderung aus dem Bürgerbegehren nachkommt und von sich aus die bereits getroffenen Beschlüsse aufhebt.

Bei zwei Gegenstimmen sprach sich das Gremium dafür aus, an den bisherigen Beschlussfassungen festzuhalten und somit dem Bürgerbegehren nicht nachzukommen, weswegen es in Maroldsweisach nun zum Bürgerentscheid kommt. Insgesamt sogar zu Zweien, denn die Mitglieder des Gemeinderats stimmten anschließend – erneut bei zwei Gegenstimmen – dafür, in Form eines Ratsbegehrens ebenfalls einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Bürgerentscheide zum Solarpark Allertshausen am 23. April

Innerhalb von drei Monaten ist der Bürgerentscheid beziehungsweise sind die Bürgerentscheide nun durchzuführen. Als Abstimmungstag wurde Sonntag, der 23. April, vorgeschlagen. Ein Termin nach den Osterferien und vor dem ersten Maiwochenende. "Es bedarf der Beteiligung der Bürger für eine Wahl", unterstrich Bürgermeister Thein hierzu. Der Gemeinderat befürwortete den Terminvorschlag einstimmig. Somit können die Maroldsweisacherinnen und Maroldsweisacher am 23. April in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen abgeben.

Bei einer Gegenstimme wurde anschließend auch der Entwurf des Stimmzettels für die Bürgerentscheide gebilligt. Auf diesem ist links der Bürgerentscheid zum Ratsbegehren und rechts der Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren vorgesehen. Gestimmt werden kann jeweils mit "Ja" oder "Nein". Für den Fall, dass die Abstimmung über die beiden Bürgerentscheide Ergebnisse hervorbringen sollte, die nicht miteinander zu vereinbaren sind, ist auf dem Stimmzettel zusätzlich eine Stichfrage vorgesehen.

Abstimmungsausschuss und Informationsveranstaltungen

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden dann noch die übrigen organisatorischen Fragen geklärt. Als Abstimmungsleiter benannte das Gremium Geschäftsleiter Armin Bogendörfer. Auch die Zusammensetzung des Abstimmungsausschusses wurde beschlossen. In diesem sind neben dem Abstimmungsleiter je eine Vertreterin oder ein Vertreter pro Fraktion (CSU/JCU, SPD/JB und FW) sowie des Bürgerbegehrens zu finden.

Gemeinderatsmitglied Stefan Böhm (JCU) beantragte hier, dass sowohl JCU als auch JB einen eigenen Vertreter entsenden dürfen sollten. Mit 8:8 Stimmen fiel das Votum des Marktgemeinderats jedoch unentschieden und deswegen gegen diesen Antrag aus.

Bürgermeister Thein wurde vom Gemeinderat ermächtigt, Informationsveranstaltungen zum Ratsbegehren vorzubereiten und durchzuführen. Er wolle sich zudem mit den Antragsstellern des Bürgerbegehrens abstimmen, kündigte Thein an, so "dass jeder die gleiche Möglichkeit der Information hat".

Auf Vorschlag des Bürgermeisters sprach sich das Gremium dafür aus, den Initiatoren des Bürgerbegehrens – sofern von diesen gewünscht – gemeindliche Räumlichkeiten für Informationsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und den Initiatoren die Möglichkeit zu geben, Hinweise auf diese Veranstaltungen im örtlichen Mitteilungsblatt, dem Zeilberg-Echo, zu veröffentlichen.

Entscheidung für oder gegen den Solarpark Allertshausen

Im Anschluss an die Sitzung, zu der sich auch ein paar Bürgerinnen und Bürger als Zaungäste eingefunden hatten, übergab Thein den Bescheid über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Durchführung des Bürgerentscheids an Ingo Förster. Dieser zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber der Redaktion zwar erfreut, dass das Bürgerbegehren erfolgreich war, aber er sei einfach ein bisschen enttäuscht, dass die Landschaft um und der Zeilberg als Wahrzeichen bei den Rätinnen und Räten offenbar keine große Priorität hätten.

Am 23. April nun wird sich zeigen, welcher Bürgerentscheid die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Maroldsweisach für sich gewinnen kann und ob die Planungen für den "Solarpark Allertshausen" weiterlaufen oder nicht. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, deren Anzahl muss dabei mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten der Marktgemeinde entsprechen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Maroldsweisach
Allertshausen
Rebecca Vogt
Bürgerbegehren
Bürgerbeteiligung
Bürgerentscheide
Wolfram Thein
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top