Lange waren Photovoltaik- und Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden tabu. Während in den neueren Wohngebieten mit Hilfe der Sonne kostengünstig Strom und Wärme gewonnen werden konnte, schauten Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern in historischen Altstädten meist in die Röhre. Inzwischen aber tut sich hier einiges, nicht nur in Zeil, auch in Haßfurt.
Grundlage ist auch eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Sie soll nachhaltige Energien und Denkmalschutz stärker in Einklang bringen. Mit einem sogenannten Rahmenplan Solar für die Altstadt möchte Haßfurt nun vorangehen, ein Papier mit möglichem Modellcharakter, so Bürgermeister Günther Werner (Wählergemeinschaft). Für Eigentümerinnen und Eigentümer sind das gute Nachrichten. Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Warum braucht es einen Rahmenplan für Solaranlagen?
Der Solarplan, beschlossen in der jüngsten Sitzung des Haßfurter Stadtrates, soll der Verwaltung künftig als Werkzeug dienen, um die Bearbeitung von Anträgen für Solaranlagen auf Altstadtdächern einerseits zu erleichtern und zu beschleunigen, und andererseits die Entscheidungen der Behörde nachvollziehbarer zu machen.
Zentral geht es aber darum, das historische Stadtbild zu schützen und Eigentümerinnen und Eigentümern gleichzeitig einen einfacheren Weg zur eigenen Photovoltaik- oder Solaranlage auf dem Dach zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im Idealfall also ein Gewinn für beide Seiten. Der Plan, der sich ausschließlich auf die Altstadt bezieht, soll in Zukunft zudem als Grundlage für eine neue Gestaltungssatzung dienen. Die Verfasser des Papiers unterteilen das Gebiet dabei in mehrere Zonen, die unterschiedlich stark reguliert sind.
Wo ist das Errichten von Solaranlagen besonders reglementiert?
Ob oder unter welchen Bedingungen Eigentümerinnen und Eigentümer in der Altstadt künftig Sonnenenergie nutzen können, ist abhängig davon, in welcher Zone sie leben. In allen aber bedarf es einer Genehmigung durch die Verwaltung. Die Dächer von Gebäuden mit "stadtbildprägender Bedeutung" (orange) sind laut Plan von Solaranlagen freizuhalten. Dazu zählen zentrale, freistehende Denkmäler und Wahrzeichen wie die Ritterkapelle, die Stadtpfarrkirche St. Kilian, das Alte Rathaus oder das Obere sowie Untere Tor.
Selbiges gilt im Grunde für die festgelegte Kernzone (gelb). Als Beispiel nennt der Plan die Haßfurter Hauptstraße, aber auch den Marktplatz, die Obere Vorstadt und Teile der Brückenstraße. In diesem Bereich, der laut dem Papier "höchsten Gestaltungsanforderungen" unterliegt, sind Ausnahmen möglich. Beispielsweise durch farblich abgestimmte Solarziegel – wie auf dem Dach des Klosters der Erlöserschwestern in Würzburg. Oder aber sofern die Anlage auf dem von der Straße aus nicht einsehbaren Teil des Daches errichtet wird.
Bei der sogenannten Ensembleansicht (blau) – quasi die historische Dächerlandschaft, die wie ein Gürtel um der Altstadt liegt – geht es vor allem um das schützenswerte Erscheinungsbild aus der Ferne. Hier gelten wiederum "besondere bis höchste Gestaltungsanforderungen", etwa durch eine farbliche Anpassung der Solarmodule.
Auch in den Nebenzonen (türkis) sollten Solaranlagen "nicht sichtbar sein" oder die Dachflächen nicht prägen. Hier gelten laut Plan "besondere Gestaltungsanforderungen", Ausnahmen sind bei besonderer Gestaltung möglich.
Wo ist das Errichten von Solaranlagen weniger reglementiert?
Für Gebäude, die nicht in den bislang genannten Zonen verortet sind, ist das kein Freifahrtschein. Auch hier bedarf es einer Genehmigung durch die Verwaltung. Auf der Karte sind das die farblich nicht hinterlegten Dachflächen und Straßenzüge. Dort gelten laut Plan keine oder nur "bedingte Gestaltungsanforderungen". Das kann beispielsweise eine "regelhafte und harmonische Anordnung" der einheitlichen Module sein, die über die Dachfläche nicht hinausragen dürfen. Grundsätzlich können hier noch weitere Restriktionen gelten, etwa dass Photovoltaik- und Solaranlagen keine negativen Auswirkungen auf die Bausubstanz eines Denkmals haben dürfen.
Wie bewertet das Stadtwerk Haßfurt den neuen Rahmenplan Solar?
Norbert Zösch, Geschäftsführer des Stadtwerks Haßfurt, sieht in dem neuen Regelwerk einen Teilerfolg für die Energiewende. Er sei "zufrieden, dass das Verbot nun weg ist". Mit einem Anlagen-Boom auf den Dächern der Altstadt rechnet Zösch trotzdem nicht. Dazu fehle es auch an der nötigen Infrastruktur. "Es gibt Einschränkungen bei der Strommenge, die in Haßfurt in die bestehende Leitung eingespeist werden kann", so Zösch. Der Stadtwerks-Geschäftsführer spricht von rund 30 Megawatt, die am Umspannwerk des Bayernwerks in das Netz fließen können. Hier sei es wichtig, den Ausbau voranzutreiben. Sinnvoll ist in Zöschs Augen, die gewonnene Energie an Ort und stelle zu nutzen, beispielsweise zum Heizen oder für die Elektromobilität.
Welche Schritte sollten interessierte Gebäudeeigentümer nun gehen?
Grundsätzlich sind alle Zonen in der Haßfurter Altstadt genehmigungspflichtig. Als ersten Schritt sieht der Ablauf dieses Verfahrens eine Anfrage im Rathaus vor, genauer bei der Bauverwaltung, um dort bereits vorab die denkmalschutzrechtlichen und gestalterischen Anforderungen je nach Verortung des Falls zu prüfen. Liegen Gründe für eine Genehmigung vor, so kann ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Stadtwerks-Chef Zösch rät Interessenten, entsprechende Pläne für Anträge gemeinsam mit einem Installateur für Photovoltaik- und Solaranlagen zu erarbeiten. Auch um den weiteren Prozess zu begleiten, bis die Anlage ans Netz geht.