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Haßfurt
Sie hörte den Satz "Du wirst dein Kind verlieren" und wird jetzt verurteilt
Sie brachte ihren Ex vor Gericht. Weil er das Leben ihres ungeborenen Kindes bedroht haben soll, zog sie ihre Aussage zurück. Nun wurde die 22-Jährige verurteilt.
Ihr Ex-Freund soll einer heute 22 Jahre alten Frau gedroht haben, dass sie ihr ungeborenes Kind verlieren werde, wenn sie ihre belastende Aussage nicht zurückziehe. Weil sie entweder bei der Polizei oder vor Gericht gelogen haben soll, stand sie nun vor Gericht. 
Foto: Fredrik von Erichsen, dpa | Ihr Ex-Freund soll einer heute 22 Jahre alten Frau gedroht haben, dass sie ihr ungeborenes Kind verlieren werde, wenn sie ihre belastende Aussage nicht zurückziehe.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:17 Uhr

Mit den Worten: "Du wirst dein Kind verlieren!" hat ein mehrfach vorbestrafter Mann am 6. November vergangenen Jahres im Amtsgericht seiner Ex-Freundin gedroht, falls sie vor Gericht gegen ihn aussagen sollte.

Die Drohung wirkte. Die 22-jährige werdende Mutter ließ im Zeugenstand ihre Vorwürfe fallen, sodass der Angeklagte freigesprochen wurde. Doch für die 22-jährige blieb die Zeugenaussage nicht ohne Konsequenzen. Sie musste sich am Montag wegen falscher Verdächtigung und Strafvereitelung vor dem Jugendgericht in Haßfurt verantworten. Denn entweder ihre Aussage vor Gericht oder bei der Polizei war falsch.

Bei der Polizei hatte sie am 19. Juli 2019 gegen ihren gewalttätigen Freund Anzeige erstattet. Damals gab sie zu Protokoll, dass sie ihr Ex-Freund mehrfach gewürgt und ins Schlafzimmer eingesperrt habe. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung ein.

Die Angeklagte war in einer "Schlägerbeziehung"

Doch bei der Gerichtsverhandlung knickte die 22-Jährige dann aufgrund der Drohung ein. Verteidiger Felix von Pierer erklärte, dass seine Mandantin sich in einer "Schlägerbeziehung" befunden hätte. Sie habe Angst vor ihrem Ex gehabt. Sie befinde sich seitdem in psychologischer Behandlung.

Ihre Falschaussage aus der Not heraus bereue sie. Sie habe bereits mehrere "Schlägerbeziehungen" hinter sich. Sie sei damals von ihrem jetzigen Freund im dritten Monat schwanger gewesen und habe befürchtet, das Kind zu verlieren.

Die Jugendgerichtshelferin sagte, dass die nicht vorbestrafte Angeklagte in den Tagen vor der Verhandlung kaum schlafen konnte. Dabei weinte die junge Mutter auf der Anklagebank.

Staatsanwältin fordert hohe Geldstrafe

Die Staatsanwältin konnte sie mit ihren Tränen jedoch nicht erweichen. Sie wandte Erwachsenenstrafrecht an und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro, also 2250 Euro, für die Angeklagte, die derzeit nach eigenen Angaben außer dem Kindergeld kein eigenes Einkommen hat.

Ihr Verteidiger fand die Forderung der Anklagevertreterin "unmöglich". "Hier sitzt ein armer Tropf, der weint und nun wieder gepeinigt wird", meinte er. Statt Milde walten zu lassen, werde "voll drauf gehauen", sagte der Anwalt und forderte eine milde Strafe nach Jugendstrafrecht.

Richter Martin Kober tat ihm den Gefallen. Er verurteilte die Angeklagte zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Es bestünden Restzweifel an beiden Aussagen der Angeklagten. Die Verurteile nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

 
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Kommentare
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  • renitenti
    Bei Frauen vor Gericht fallen meiner Ansicht nach die Strafen immer höher aus als bei Männern. Vielleicht weil man von Männern kriminelles Verhalten eher gewöhnt ist. Bei Frauen wird genauer hingeschaut und das kriminelle Verhalten passt auch nicht zum Bild der immer noch patriarchalisch denkenden Gesellschaft. [Hausfrau hat am Herd zu stehen].
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  • Inschenioer
    Wenn das so wahr ist, wie es hier dargestellt wird- sorry für die Zweifel, nur die Beteiligten kennen die Wahrheit- dann frage ich mich hier: ist das Deutschland oder eine Bananenrepublik? Wo bleibt hier der Rechtsstaat und sorgt für Gerechtigkeit. Das ist doch ungerecht und voll am Ziel vorbei! Hat ein Staatsanwalt nichts wichtigeres zu tun als auf Opfern noch herumzutrampeln? Was würde dieser Staatsanwalt sagen, wenn ihm das gleiche passiert?
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