Wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittel mussten sich zwei erwachsene Brüder aus einer Stadt im nördlichen Landkreis Haßberge verantworten. Die Verhandlung gestaltete sich relativ schwierig, da die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten von den Angeklagten nicht eingeräumt wurden. Gegen Strafbefehle war Einspruch eingelegt worden.
Der Staatsanwalt führte in der Anklageschrift aus, dass die Brüder in ihrer Wohnung und an anderen Orten ihres Wohnortes Rauschgifte verschiedener Arten besessen und verkauft hätten. Beiden wurden vier Tathandlungen vorgeworfen. Die Brüder waren mit Verteidigern erschien und erklärten, sich weder zur Person noch umfassend zur Sache zu äußern.
Einer der beiden Angeklagten will von nichts wissen
Der eine der beiden bestritt allerdings, zu einem ihm vorgeworfenen Tatzeitpunkt in seiner Heimatstadt beziehungsweise in seiner Wohnung gewesen zu sein. "Da war ich auf Montage und nur mein Mitbewohner war da", erklärte er. Wie das von der Polizei gefundene Marihuana oder Amphetamin in seine Wohnung gekommen wäre, könne er sich nicht erklären.
Allerdings hat der Chatverlauf auf dem Handy einer mittlerweile verstorbenen Konsumentin ergeben, dass eindeutig per WhatsApp Absprachen getroffen wurden, mit dem Ziel, sich Betäubungsmittel zu besorgen. Diese Auswertung wollten die beiden Anwälte nicht gelten lassen, weil das Handy nicht per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt worden war und es somit nicht als Beweis herangezogen werden könne. Allerdings sah die Richterin das anders und ließ es als Beweis zu.
Wem gehörte in der chaotischen Wohnung was?
Fotos, die von der Polizei aus der - wie herausklang - "vermüllten Wohnung" gefertigt waren, wurden mit dem ermittelnden Polizeibeamten der KPI Schweinfurt in Augenschein genommen, um zu klären, wer wo in der Wohnung seinen Bereich hat. Der Kriminaloberkommissar erklärte, dass die Beschuldigten einer Vorladung zur Vernehmung nicht gefolgt waren. Alles schien etwas verwirrend, was die Zuordnung der Betäubungsmittel und der Rauschgiftutensilien betraf.
Den Vorschlag der Rechtsanwälte, das Verfahren gegen die Brüder unter einer Geldauflage einzustellen, folgte der Staatsanwalt nicht. Da sich die Angeklagten nicht äußerten - beide hatten noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister - wurde das Verfahren ausgesetzt und es werden bei der Folgeverhandlung weitere Zeugen vernommen.