zurück
Haßfurt
Schnipp, Schnapp, Hecke ab?  Wann der Schnitt von Gehölzen erlaubt ist – und was Hobbygärtner beachten müssen
Nicht immer dürfen Hecken und Co. geschnitten werden. Die untere Naturschutzbehörde Haßberge und weitere Ansprechpartner liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer seine Hecke deutlich zurückschneiden möchte, hat in der Zeit zwischen von Oktober bis Ende Februar  Gelegenheit dazu. (Symbolbild)
Foto: Christin Klose, dpa | Wer seine Hecke deutlich zurückschneiden möchte, hat in der Zeit zwischen von Oktober bis Ende Februar  Gelegenheit dazu. (Symbolbild)
Johanna Heim
 |  aktualisiert: 04.03.2024 02:39 Uhr

Die Tage werden länger, die Temperaturen milder und im Garten sprießen schon die ersten bunten Blümchen. Es geht in schnellen Schritten in Richtung Frühjahr. Den ein oder anderen Hobbygärtner juckt es nun bestimmt in den Händen, die heimischen Gehölze mal wieder ordentlich zurechtzuschneiden. Es scheint also die perfekte Zeit dafür zu sein. Oder?

Antworten auf diese und weitere Fragen liefern die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge, der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) in Bayern und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Denn auch beim Schnitt von Gehölzen gibt es so einiges, was Gartenfreundinnen und -freunde beachten müssen.

Wann ist der Rückschnitt oder das Auf-Stock-setzen von Gehölzen erlaubt?

Wer Bäume, Sträucher und Hecken kürzen oder gar Auf-Stock-setzen möchte, darf dies laut der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar tun. Dies gilt laut der Behörde sowohl für kommunalen als auch für privaten Grund.

Was ist der Grund dafür?

Die beste Zeit für eine Heckenpflege ist dem LBV zufolge zur Vegetationsruhe, denn ab März fangen die ersten Vögel an zu brüten. Wenn die Hecke während der Brutzeit geschnitten werde, fehle den Jungvögeln der Schutz der Zweige – somit seien sie leichte Beute für Fressfeinde. Dazu komme, dass auch ältere Vögel keine sicheren Schlafplätze fänden. Auch Insekten, die in der Hecke leben, würden als Nahrungsquelle fehlen.

Gibt es Ausnahmen?

Kleine Verschönerungen an der Hecke – sogenannte leichte Form- und Pflegeschnitte – sind laut dem LBV auch in der Zeit zwischen März und Oktober in Ordnung. Allerdings mit Vorsicht: Wer seine Hecke leicht in Form schneiden möchte, sollte vorher überprüfen, ob und wo Vögel in dem Gebüsch brüten. Und auch, ob sich kleine Säugetiere dort Futtervorräte angelegt haben. Wildtiere dürfen dem LBV zufolge nicht gestört werden.

Gibt es hier Unterschiede zwischen kommunalem und Privatgrund?

Grundsätzlich nicht, erklärt die untere Naturschutzbehörde. Allerdings sehe das Naturschutzrecht gesetzliche Ausnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege vor. Das bedeutet: Kommunen müssen sich um einen adäquaten Rückschnitt kümmern, wenn beispielsweise durch tief hängende Äste der Verkehr gefährdet ist.

So wie bei Rabelsdorf sollte eine Pflegemaßnahme nicht aussehen: Ausgefransten Stümpfe bieten laut LfL eine Eingangspforte für holzzersetzende Pilze und bedeuten eine erhebliche Beeinträchtigung der Hecke.
Foto: Johanna Heim | So wie bei Rabelsdorf sollte eine Pflegemaßnahme nicht aussehen: Ausgefransten Stümpfe bieten laut LfL eine Eingangspforte für holzzersetzende Pilze und bedeuten eine erhebliche Beeinträchtigung der Hecke.

Für Hecken und Feldgehölze in der freien Natur, beispielsweise zwischen zwei Äckern, gilt laut LfL außerdem, dass sie sowohl durch das Bayerische Naturschutzgesetz als auch durch das Bundesnaturschutzgesetz als Landschaftsbestandteil geschützt sind. Bei dieser Form von Gehölz ist es dem LfL zufolge verboten, sie zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen.

Was muss beim Rückschnitt beachtet werden?

Hierzu gibt es keine pauschale Antwort, wie die untere Naturschutzbehörde erklärt. Denn je nach Heckentyp und Feldgehölz unterscheide sich die Pflegemaßnahme. Der LBV empfiehlt für eine sachgerechte Pflege von naturnah angelegten Hecken in Abschnitten von 20 bis 30 Metern alle Sträucher bis auf wenige Zentimeter abzuschneiden. Wichtig sei dabei, dass eine Heckenreihe nicht komplett entfernt werde. Stattdessen sollten Abschnitte im Wechsel stehen bleiben – dadurch bleibe ein Teil des Lebensraums immer vorhanden.

Ich habe meine Hecke gekürzt. Darf ich den Grünschnitt verbrennen?

Nein. Der Grünschnitt aus einer solchen Heckenpflege darf nicht verbrannt werden, informiert die untere Naturschutzbehörde. Wer Äste und dergleichen loswerden will, und nicht weiß, wohin damit, der soll bei der Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes im Landkreis Haßberge nachfragen. Die Abfallberatung bietet Grüngutsammelplätze und Sammelaktionen für Grünschnitt an, so die Behörde.

Zerstören Rückschnitt oder das Auf-Stock-setzen nicht Lebensraum und Artenvielfalt?

Hecken und Feldgehölze sind ein wichtiger Lebensraum für eine große Anzahl von Pflanzen und Tieren unserer Kulturlandschaft, teilt die untere Naturschutzbehörde mit. Je höher der Anteil an jungen, mittelalten und alten Gehölzen sei, desto größer sei die Strukturvielfalt. Das abschnittsweise Auf-den-Stock-Setzen fördere das für viele Arten wertvolle und unterschiedliche Lebensraumangebot.

Dadurch könnten sich die Gehölze verjüngen und der Unterwuchs mit Gräsern und Kräutern hat die Möglichkeit, sich artenreich zu entwickeln. Denn überaltert eine Hecke, trägt sie dem LBV zufolge kaum mehr Früchte, wird innen kahl oder stirbt ganz ab. Ein Rückschnitt kann aus ökologischer Sicht also durchaus sinnvoll sein.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Zeil
Rabelsdorf
Sand am Main
Hofheim
Knetzgau
Königsberg
Theres
Ebern
Aidhausen
Wonfurt
Rauhenebrach
Oberschleichach
Ebelsbach
Eltmann
Rentweinsdorf
Maroldsweisach
Johanna Heim
Artenvielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
Landratsamt Haßberge
Naturschutzbehörden
Naturschutzgesetze
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top