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"Ein Trümmerfeld": Anwohner beklagen massiven Rückschnitt einer Hecke in Zeil
Der Vorwurf: Lebensraum verschiedener Wildtiere ist verloren. Ging hier alles mit rechten Dingen zu? Nachfrage beim Landratsamt und beim Bürgermeister.
An der Johann-Langhans-Straße sorgen Gehölzarbeiten für Ärger, die eine Firma im Auftrag der Stadt Zeil durchgeführt hat.
Foto: Wolfgang Sandler | An der Johann-Langhans-Straße sorgen Gehölzarbeiten für Ärger, die eine Firma im Auftrag der Stadt Zeil durchgeführt hat.
Wolfgang Sandler
 |  aktualisiert: 15.07.2024 11:32 Uhr

Für Aufregung sorgen derzeit in Zeil Gehölzarbeiten, die Ende Januar in der Johann-Langhans-Straße durchgeführt wurden. Für manche Anlieger wurden dort "große Teile der Hecke, welche Lebensraum für viele Wildtiere bietet, mutwillig zerstört und gerodet." Eine Person wirft der Stadt in einer E-Mail an diese Redaktion vor, "ein Trümmerfeld" hinterlassen zu haben. Es seien keine Wurzeln mehr übrig.

Ein Umstand, dem der Zeiler Bürgermeister Thomas Stadelmann (SPD) widerspricht und der sich auch beim Blick auf die betroffene Fläche nicht bestätigt. Ganz nach Plan scheinen die Arbeiten in der Johann-Langhans-Straße dennoch nicht gelaufen zu sein. Doch dazu später mehr.

Landratsamt: Keine Verstöße gegen das Naturschutzrecht

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge hat sich mit dem Vorgang bereits befasst. Auch an diese Behörde hatten sich Zeiler Bürgerinnen und Bürger gewandt, teils Foto- und Filmaufnahmen zugesandt. "Es wurden Bedenken gegen die von der Stadt Zeil initiierten Maßnahmen geäußert, da durch die Heckenrückschnitte der Lebensraum verschiedener Wildtiere verloren gehe", so die Pressesprecherin der Behörde, Monika Göhr.

Folge eines Missverständnisses: Zum Teil wurden die Gehölzarbeiten an der Johann-Langhans-Straße in Zeil mit einer Breite bis zu fünf Metern durchgeführt, während die Stadt Zeil eigentlich nur drei Meter vorgesehen hatte.
Foto: Wolfgang Sandler | Folge eines Missverständnisses: Zum Teil wurden die Gehölzarbeiten an der Johann-Langhans-Straße in Zeil mit einer Breite bis zu fünf Metern durchgeführt, während die Stadt Zeil eigentlich nur drei Meter vorgesehen ...

Die Lage sei bei einer Ortseinsicht und anhand verschiedener Fotoaufnahmen durch die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge fachlich geprüft und bewertet worden, so Göhr. "Verstöße gegen das Naturschutzrecht wurden dabei nicht festgestellt." Das Bundesnaturschutzgesetz verbiete es insbesondere innerhalb der sogenannten Vogelbrutzeit im Zeitraum von März bis September Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf Stock zu setzen – also wenige Zentimeter über dem Boden abzusägen – oder zu beseitigen. "In der Zeit von Oktober bis Februar ist es demnach gesetzlich erlaubt, Gehölzarbeiten unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen durchzuführen", so die Auskunft der Aufsichtsbehörde.

Anwohner: Vögel, Rehe, Wiesel, Mäuse haben in Hecke gelebt

Den Anwohnern geht es aber auch um die Folgen der Rodung. Es sei allgemein bekannt, "dass in dieser Hecke Vögel, Rehe, Wiesel, Mäuse, und mehr leben. Außerdem ist das Gebiet wichtig für Insekten gewesen". Sicherlich seien von den Arbeiten auch schutzbedürftige Arten betroffen.

Die untere Naturschutzbehörde bestätigt, Hecken und Feldgehölze seien ein wichtiger Lebensraum für eine große Anzahl von Pflanzen und Tieren unserer Kulturlandschaft. Je höher der Anteil an jungen, mittelalten und alten Gehölzen sei, desto größer die Strukturvielfalt. Allerdings fördere "das abschnittsweise Auf-den-Stock-Setzen das für viele Arten so wertvolle und unterschiedliche Lebensraumangebot".

Landratsamt übt leise Kritik an der "Art und Weise"

Bei den Arbeiten in der Johann-Langhans-Straße seien die Gehölze auf Stock gesetzt worden. Eine Rodung beziehungsweise Eingriffe in den Boden hätten demnach nicht stattgefunden. "Dadurch können sich die Gehölze verjüngen und der Unterwuchs mit Gräsern und Kräutern hat die Möglichkeit, sich artenreich zu entwickeln", so die Behörde.

Das Amt schränkt aber ein, auch wenn naturschutzrechtlich nicht gegen ein Verbot gehandelt worden sei, entspreche "die Art und Weise der durchgeführten Gehölzarbeiten aus fachlicher Sicht nicht vollständig den Empfehlungen der Pflege von Hecken und Feldgehölzen".

Bürgermeister spricht von "Missverständnis" bei der Durchführung

Der Zeiler Bürgermeister Thomas Stadelmann (SPD) erklärt, warum die Stadt derart rabiat vorgegangen ist. Äste etlicher Schlehenbüsche seien auf die Straße gefallen, sodass es bereits Beschwerden von Anwohnern gegeben habe. Deshalb sei eine Mulch-Firma beauftragt worden, die notwendigen Gehölzarbeiten durchzuführen. "Dabei kam es", so Stadelmann, "zu einem Missverständnis."

Die Firma habe "mehr gemacht, als wir gewollt haben. Viereinhalb bis fünf statt drei Meter." Die Maßnahmen seien geplant gewesen und auch im Rahmen der Vorschriften durchgeführt worden. "Und da keine vollständige Rodung oder Wurzelentfernung stattgefunden hat, können die Sträucher ja auch wieder nachwachsen."

 
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Kommentare
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  • Helga Scherendorn
    So weit sind wir, hier eine Aufregung um ein nutzloses Gebüsch, dort weil ein Baum gefällt wird? WEN interessiert denn sowas eigentlich? Seid froh, dass das Ungeziefer weniger Unterschlupf hat. Meine Güte!
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  • Erich Stadler
    Kommt immer drauf an, wer es macht. Als Privatperson kannst du dich auf eine Anzeige freuen. Wenn es aber die öffentliche Hand macht oder kommerzielle Firmen ist das in Ordnung.
    Die dürfen das immer machen.
    Wo ist der Fehler?
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  • Ute Fischbull
    Leider steht diesem User die Kommentarfunktion auf mainpost.de nicht zur Verfügung. Deshalb werden wir diesen Kommentar nicht veröffentlichen.
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