
Mit ruhiger, freundlicher Stimme führt Richter Christoph Gillot durch zwei lange Verhandlungstage, bis das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt schließlich am Donnerstagabend sein Urteil gegen den Verursacher des tödlichen Verkehrsunfalls auf der Mainbrücke bei Horhausen fällt: Drei Jahre und zwei Monate Freiheitsentzug. Auch den Vorsitzenden scheint der Prozess belastet zu haben, er gibt zu: "Mir tun in diesem Fall alle leid."
Damit meint er zunächst die Familie der beim Unfall getöteten 55-jährigen Ehefrau und Mutter, aber auch die Angehörigen des Unfallverursachers – und den 33-Jährigen selbst: Einen jungen Mann und Familienvater, den er jetzt ins Gefängnis schickt, sollte eine höhere Instanz nicht doch noch einer Bewährungsstrafe aussprechen.
Dass etwas an Gillot nagt, wird aber vor allem dann klar, wenn er Worte wie "unterste Schublade", "Feigheit" und "Sauerei" in den Mund nimmt. Da wird es im Gerichtssaal ganz still. Was ist es, das den Vorsitzenden Richter und vermutlich auch seine beiden Schöffen, so erregt? Es sind Posts in sozialen Medien und Online-Kommentare unter der Berichterstattung über den Unfall und seine Folgen, die schnell einer Vorverurteilung des Angeklagten gleichkommen; es ist wohl auch das von manchen verkündete Misstrauen, das seinem Gericht entgegengebracht wird, ein faires Verfahren durchführen und ein gerechtes Urteil fällen zu können und zu wollen.
Es sind die anonymen Schreiben, die dem Amtsgerichtsdirektor, teilweise den Prozessbeteiligten und auch den Medien zugespielt wurden, mehrheitlich offenbar in der Absicht, den Angeklagten in ein schlechtes Licht zu rücken. Und es ist schließlich ein Drohbrief gegen eine Zeugin, der Staatsanwalt Julian Schmidt veranlasst, ein Strafverfahren gegen unbekannt einzuleiten.
Gefaktes Schreiben mit Vorhaltungen echauffiert das Gericht
"Warum haben so viele eine so boshafte und vernichtende Grundhaltung?", fragt Richter Gillot in den Sitzungssaal. Da ist zum Beispiel ein "Schreiben der Belegschaft" des Familienunternehmens, in dem der Angeklagte tätig ist. Die Absenderin oder der Absender behaupten, der Vater des Unfallverursachers habe jedem mit Kündigung gedroht, der irgendetwas Negatives über seinen Sohn aussage. Im Zeugenstand bestreitet das der Vater vehement; Fakt ist: der Brief ist ein Fake. In einem anderen Papier ohne Namen wird das Gericht vor Prozessauftakt davor gewarnt, der Verein, in dem der Angeklagte als Mannschaftssportler erfolgreich ist, werde den Gerichtssaal quasi besetzen.
Es ist einer der Unfälle und Gerichtsfälle in der Region mit der wohl größten öffentlichen Aufmerksamkeit – gerade auch wegen der Prominenz des Beschuldigten. So erhält auch die Redaktion viele Hinweise etwa auf das Verhalten des Angeklagten, die ihm vor Gericht negativ ausgelegt werden könnten. Alles meist anonym, und wenn nicht, dann wollen die Informantinnen und Informanten nicht mit ihrem Namen zu ihrer Aussage stehen, geschweige denn, sich an das Gericht wenden.
Es ist genau diese Haltung, die das Gericht auf die Palme bringt. Es werden Gerüchte gestreut, Behauptungen aufgestellt, für die niemand eintreten muss. Und die, sollte etwas an ihnen dran sein, ohne echte Zeuginnen und Zeugen für den Prozess kaum Wert haben.
Ein Gericht urteilt nicht "aus Gutdünken und dem Gefühl heraus"
Richter Gillots Kritik in Richtung Öffentlichkeit geht aber noch einen Schritt weiter: Er fragt, wie sich so viele Leute, die Presseartikel im Internet kommentieren, eigene Urteile in dem Fall anmaßen können. Woher haben diese Leute ihre Quellen, und sind die Quellen verlässlich, würde er gerne wissen. Und will damit letzten Endes darauf aufmerksam machen, dass ein Gericht eben nicht "aus Gutdünken und dem Gefühl heraus" urteilen kann, sondern sich an sorgfältig ermittelte Fakten und Rechtsgrundsätze halten muss.
Ein fundamentaler Rechtsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten
Etwa an das berühmte "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten. So, wie das Schöffengericht bei der Horhäuser Todesfahrt etwa mit dem Thema der möglichen Alkoholisierung des Angeklagten und der Folgefrage, ob seine Unfallflucht der Vertuschung der des Alkoholkonsums gedient haben könnte, verfahren ist. Als der Beschuldigte am Morgen nach dem Unfall aufgegriffen wurde, war er nachweislich nüchtern. Alle möglichen Zeugen hat das Gericht hierzu befragt, aber es ergab sich kein Bild, das eindeutig genug gewesen wäre, um zu sagen: Ja, der Mann hat zu tief ins Glas geschaut.
Dass ein Gericht auch mit Pauschalfeststellungen wie Raserei oder Autorennen nichts anfangen kann, wird in der Hauptverhandlung überdeutlich. Es kommt auf die Besonderheiten eines jeden Falls und auf kleinste Details an. Wichtige Hinweise liefert im vorliegenden Fall das unfallanalytische Gutachten. Die Auslesung des Airbag-Steuergerätes im Fahrzeug des Anklagten zeigt unter anderem, dass dieser wenige Sekunden vor dem Unfall und unter Abzug aller Toleranzen mit bis zu 124 Stundenkilometer gerast ist und Vollgas gegeben hat.

Verteidiger Martin Reitmaier sieht bei seinem Mandaten lediglich ein "Augenblicksversagen". Will heißen, die wenigen Sekunden Fahrt auf der Horhäuser Brücke vor dem Frontalzusammenstoß seien viel zu kurz gewesen, um dem Angeklagten einen Gefährdungsvorsatz unterstellen zu können – für den er letzten Endes hart bestraft wird. Diese Ansicht teilen Richter Gillot und seine beiden Schöffen eben nicht. Sie stützen sich auch auf die Aussagen mehrerer Zeuginnen und Zeugen, die den Unfallfahrer vor dem Crash beobachtet haben. Und sind davon überzeugt, der Beschuldigte sei schon vorher nach dem Motto gefahren "Bahn frei, jetzt komme ich". Er habe geglaubt, im Straßenverkehr mehr Rechte zu haben als andere, stellt Gillot fest.
Es hat ein besonderes Gewicht, dass bei all den Vorbehalten gegen die Arbeit von Strafverfolgung und Justiz ein Lob ausgerechnet von einem Nebenklägervertreter kommt. Ausgerechnet deshalb, weil Alexander Wessel und Thomas Gärtner von Beginn der Hauptverhandlung an bis zum Urteil keinen Zweifel daran gelassen haben, dass das Amtgericht Haßfurt mit dem maximalen Strafrahmen von vier Jahren Gefängnis aus ihrer Sicht eine Instanz zu niedrig für die Horhäuser Todesfahrt ist. Sie sehen bei der Tat Mordmerkmale erfüllt.
Und so mag es für Richter Gillot und Staatsanwalt Julian Schmidt eine Bestätigung gewesen sein, dass Rechtsanwalt Gärtner in seinem Plädoyer mit einem aufrichtigen Dank herausstellte: "Die Staatsanwaltschaft hat sich alle Mühe gegeben, das Geschehen aufzuklären. Und das Gericht ebenso."
beklagt sich ein Innenstaatssekretär bitterlich, dass die Zahl der (ehrenamtlichen, versteht sich) Schulweghelfer stark zurückgegangen sei und appelliert an die Leute, sich hier zu engagieren, um den Schulweg sicherer zu machen.
Aber einen Appell an die Kfz-Lenker/innen, mehr Rücksicht zu nehmen (oder gar die Ankündigung von mehr Kontrollen), das darf man mal wieder (schmerzlich) vermissen.
Tja, was den Amis ihre Feuerwaffen, sind halt bei uns die "heiligen Blechle" sowie offenbar die Überzeugung der Fahrer(innen), damit besser zu sein als Schumi und Vettel und wie sie alle heißen, und ### auf alle Regeln - angefangen bei dem Ding mit der ständigen Vorsicht und der gegenseitigen Rücksicht... wie leider auch in diesem Fall, und da schließt sich dann der Kreis.
Was soll man dazu sagen, außer: zutiefst traurig und vernünftiger Weise vermeidbar?
Führerscheinentzug. Darüber hinaus wenn es um Menschenleben geht, 50 Jahre Fahrverbot und eine Strafe von 20 Jahren auf Bewährung. 4 Jahre Gefängnis bringt meine Meinung nach nichts.
Das Einziehen der großen "Spielzeuge" würde die Raser- und Poserszene schon etwas vernünftiger werden lassen.
Bei gemieteten Fahrzeugen müssten die Fahrer dann gegenüber dem Vermieter ersatzpflichtig werden. Regeln könnte man das auch, in dem in jedem Mietvertrag eine entsprechende Versicherung eingeschlossen wäre. Der eine oder andere junge Raser könnte sich dann die Miete des PS - Bolzens nicht mehr leisten. Das wäre aber für unsere allgemeine Sicherheit nur zuträglich.
Man wünscht ihnen das sie mal einen schwachen Moment haben und so etwas passiert
Dann wären sie froh wenn man nicht alles schwarz oder weiß sieht.
Schämen sollten sie sich!
Es wird Zeit die Anonymität im Netz endlich aufzuheben. Hinter jedem Kommentar in den Medien sollte ein verifizierter Name stehen. Leserbriefe in der Mainpost sind auch nicht anonym. So mancher Leichtmatrose würde bevor er schreibt etwas mehr nachdenken. Hass Kommentare und Unwahrheiten im Netz würden weniger werden aus meiner Sicht.
MfG
Matthias Braun
es geht doch bei der Kritik des Richters an den Kommentaren nicht darum, dass sich die Kommentatorinnen und Kommentatoren seiner Meinung nach strafbar gemacht haben. Ein Richter kann ja auch ein Verhalten kritisieren, das er für falsch hält, auch wenn es nicht strafrechtlich relevant ist.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schmieder, Redakteur
Halbwissen, Unwahrheiten, verleumdungen und Hass gehören nicht in die Kommentare und sollten, wenn schon, am Stammtisch bleiben.
Wenn Sie hier die fragwürdigen Quellen anprangern, so liegt es aber auch daran, dass auch Journalisten schlecht recherchieren oder Quellen aus "ideologischen" Gründen negieren. Leider.
Nehmen wir den 26 jährigen, der sich im Südbayrischen einen Sportwagen leiht, mit 300 km/h!!! über die Autobahn brettert und seinen Kumpel zu Tode fährt.
Was ist an diesem Fall so anders?
Ich habe 40 Jahre Berufserfahrung mit Verkehrsunfällen und ein solches Urteil noch nie erlebt.
Zwischen den Zeilen lese ich vielmehr, dass die Enttäuschung, dem Täter eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nicht nachweisen zu können, eine nicht unwichtige Rolle gespielt haben könnte.
Dies ist aber nur eine Mutmaßung, die auf Erfahrungswerten beruht und den Einzelfall nicht kennt.
Vielleicht liegt das (oft) auch an der (tendenziellen) Berichterstattung???
Übrigens: ich wäre auch bereit, unter meinem KOMPLETTEN Klarnamen einen Kommentar zu schreiben...
Sieht man auch häufig hier in den Kommentaren: Quellen und Fakten spielen wenn überhaupt eine untergeordnete Rolle oder werden gar bewusst ignoriert. Weist man darauf hin, wird subtil beleidigt und diskreditiert, was die Kommentarregeln eben hergeben. Vorverurteilungen und Populismus sind leider Gottes absolut salonfähig geworden. Nicht nur in der Anonymität der Kommentarspalten, sondern auch in der Öffentlichkeit. Aber wie soll es auch anders sein, wenn es beispielsweise die Politik genau so vorlebt?
Vielen Dank an Richter Gillot, der Staatsanwaltschaft und generell allen, die gegen diesen Moloch der Unwahrheiten ankämpfen ❤️
Ein Vorschlag von mir: Schreiben Sie doch unter Ihrem (ebenso alle anderen Kommentatoren)richtigen Namen hier Ihre Meinung! Dann kommen wenigstens hier nicht mehr so viele selbstgerechte Vorverurteilungen vor. Warum tun Sie das nicht? Würde so manchen Foristen vor dem Schreiben eventuell zum Nachdenken bewegen!
Den Vorwurf des Gerichts an so einige anonyme Kommentatoren kann ich verstehen. Aber auch die Tatsache, daß jemand, der zum Verhalten des Verurteilten beitragen könnte, offiziell namentlich nicht bekannt werden möchte. Wenn jedoch eine Aussage vorliegt, sind die Personalien dieses Zeugen Inhalt der Akte. Und diese Akte wird eingesehen durch die beklagte Partei. Vermutlich ist das Grund genug für manche Auskunftsperson anonym zu bleiben um eventuelle persönliche Nachteile zu vermeiden. Sehr kompliziert...