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Landkreis Haßberge
Nach tödlichen Schüssen auf Hündin Mara: Jäger muss seine Waffen abgeben
Das Urteil des Landgerichts Bamberg war im Februar rechtskräftig geworden. Den Jagdschein ist der Mann aus dem Kreis Haßberge vorerst los.
Jäger müssen ihre Waffen geschützt vor dem Zugang durch andere aufbewahren. Der Schütze aus dem Landkreis Haßberge muss seine eigenen nun abgeben. 
Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolfoto) | Jäger müssen ihre Waffen geschützt vor dem Zugang durch andere aufbewahren. Der Schütze aus dem Landkreis Haßberge muss seine eigenen nun abgeben. 
Lukas Reinhardt
 |  aktualisiert: 18.04.2025 12:32 Uhr

Der verurteilte Jäger, der im Sommer 2022 bei Knetzgau (Lkr. Haßberge) die tödlichen Schüsse auf die Hündin Mara abgefeuert hat, muss seine Waffen abgeben. Derzeit finde "eine Beendigung des Besitzes statt", teilt das Landratsamt Haßberge auf Nachfrage mit. Der Mann sei "nicht mehr Inhaber eines Jagdscheins".

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