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Kreis Haßberge
Landkreis Haßberge: Ab Montag gibt's die ersten Impfungen
Das Corona-Impfzentrum des Landkreises in Hofheim steht bereit. Landratsamt, Rotes Kreuz und die Ärzteschaft arbeiten Hand in Hand. Was die Bevölkerung jetzt wissen muss.
Das 'Zentrum' des  Impfzentrums in Hofheim: In diesem Raum wird die Impfung verabreicht. Die Leiter des Impfzentrums, Daniel Imhof und Daniel Schirmer (Mitte) sowie Landrat Wilhelm Schneider (rechts) erklärten das Konzept. Zu sehen ist auch eine blaue Kühltasche für die Impfdosen.
Foto: René Ruprecht | Das "Zentrum" des  Impfzentrums in Hofheim: In diesem Raum wird die Impfung verabreicht. Die Leiter des Impfzentrums, Daniel Imhof und Daniel Schirmer (Mitte) sowie Landrat Wilhelm Schneider (rechts) erklärten ...
Matthias Lewin
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:41 Uhr

Das Impfzentrum für den Landkreis Haßberge steht. In recht kurzer Zeit haben Landratsamt, Rotes Kreuz und die Ärzteschaft im BRK-Haus in Hofheim, Eichelsdorfer Straße 16, dafür gesorgt, dass der Impfstoff, mit dem die Corona-Pandemie bekämpft werden soll, der Bevölkerung verabreicht werden kann. Begonnen wird ab Montag, 28. Dezember, mit der Risikogruppe 1. Darunter fallen Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, die in stationären Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Diese müssen sich allerdings unbedingt vorab anmelden. Das Landratsamt, das die Organisation rund um das Impfen übernimmt, hat dazu ein Bürgertelefon eingerichtet, das ab kommendem Montag an den Werktagen von 8 bis 16 Uhr unter (0 95 21) 2 76 00 zu erreichen ist. Wann sich die Gruppe der "Priorität zwei" anmelden kann, wird das Landratsamt dann rechtzeitig mitteilen.

Mit täglich rund 100 Impf-Patienten rechnet man im Landratsamt, so André Kuhn, der die Organisation der Impfungen in der Kreisbehörde übernimmt. Bei Bedarf könne die Kapazität aber erhöht werden. Die angemeldeten Patienten müssen sich, wenn ihr Termin bestätigt ist, mit Impfpass in Hofheim einfinden und werden dann in Gruppen zu fünf Personen durch das Gebäude geschleust. Anmeldung, Warteraum, Gruppen- oder Einzelgespräch, Impfkabine und Ruheraum sind dann die fünf farblich markierten Stationen, die durchlaufen werden – das alles in rund 20 Minuten, wie Daniel Schirmer, einer der zwei Leiter des Impfzentrums, am Dienstag in einem Pressegespräch erklärte. Die Impfung selbst übernimmt die Ärzteschaft aus dem Landkreis.

21 Tage Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung

Wichtig ist, dass jeder Patient zwei Impfungen erhält, und zwar im Abstand von genau 21 Tagen. "Diese Frist ist unbedingt einzuhalten", wie die Hofheimer Ärztin Dr. Christina Bendig, die die ärztliche Leitung des Impfzentrums hat, betont. "20 Tage sind zu kurz, 22 zu lang", unterstreicht die Medizinerin. Wenn ein weiterer Wirkstoff eines anderen Herstellers zugelassen wird, könne sich das aber auch ändern.

BRK-Kreisgeschäftsführer Dieter Greger (links) und Landrat Wilhelm Schneider stellten das Impfzentrum für den Landkreis Haßberge vor.
Foto: René Ruprecht | BRK-Kreisgeschäftsführer Dieter Greger (links) und Landrat Wilhelm Schneider stellten das Impfzentrum für den Landkreis Haßberge vor.

Damit alles möglichst reibungslos vonstatten geht, hätten alle beteiligten Organisationen "Hand in Hand" zusammengearbeitet, so Landrat Wilhelm Schneider. Der Impfstoff selbst ist allerdings noch nicht in Hofheim. Der mittlerweile in Europa zugelassene Wirkstoff des deutschen Herstellers Biontech und seines amerikanischen Partners Pfizer wird für Sonntag, 27. Dezember, erwartet. Ausgeliefert wird der Impfstoff über die Uni-Klinik Würzburg. Die erste Charge besteht aus 975 Impfdosen, die wird zwischen den Landkreisen Haßberge und Rhön-Grabfeld geteilt. Bundesweit sind bis zu 440 solcher Zentren eingerichtet.

Ebenfalls ab Montag werden auch die mobilen Impfdienste in die Pflegeeinrichtungen im Landkreis Haßberge losgeschickt. Für den gesamten Landkreis rechnet das BRK mit insgesamt 300 Impfungen pro Tag. Dafür hat das Rote Kreuz 35 Mitarbeiter abgestellt. 

Das Einrichten des Impfzentrums in recht kurzer Zeit bezeichnete BRK-Kreisgeschäftsführer Dieter Greger als "ziemlichen Kraftakt".Und tatsächlich. Betrachtet man, was alles erledigt werden musste, ist "Kraftakt" wahrlich nicht übertrieben. "Es ist in unheimlich kurzer Zeit unheimlich viel entstanden", hebt Daniel Schirmer hervor. Im Hofheimer BRK selbst mussten die einzelnen Räume hergerichtet und entsprechend ausgestattet, Parkplätze angelegt, die Logistik und ein Sicherheitsdienst organisiert werden – und das "alles ohne Blaupause", betonte Bendig. Jeder Landkreis musste "sein" Impfzentrum eigenständig organisieren. Zu Bendigs Aufgaben gehört auch der Dienstplan, was ebenfalls eine Herausforderung darstellt. Immerhin ist das Impfzentrum an allen sieben Wochentagen geöffnet, jeweils von 9 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 11 bis 18.30 Uhr.

Mit farblichen Markierungen auf dem Boden werden die Impf-Patienten durch das Impfzentrum gelotst.
Foto: René Ruprecht | Mit farblichen Markierungen auf dem Boden werden die Impf-Patienten durch das Impfzentrum gelotst.

Bis es Anfang kommender Woche losgeht, steht den Mitarbeitern in Hofheim allerdings noch einiges an Arbeit bevor. Am Dienstag sollte auch die entsprechende Software für die elektronische Erfassung der Impf-Patienten eingetroffen sein. In die muss sich das Personal noch binnen weniger Tage einarbeiten.

Der Impfstoff selbst wird in Würzburg bei minus 70 Grad gelagert, in Hofheim muss er dann mit "Kühlschrank-Temperatur" binnen fünf Tagen verabreicht werden und wird wie auch die komplette Einrichtung rund um die Uhr von einem Sicherheitsdienst bewacht. "Wir tun natürlich alles dafür, dass keine Impfdosen verfallen", unterstrich Landrat Schneider, weshalb es auch durchaus möglich ist, dass Personen aus der Gruppe 2 der Prioritätenliste kurzfristig ihre Spritze erhalten.

Wer wann die Impfung erhält

Höchste Priorität: Über 80-Jährige Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen.
Hohe Priorität: Über 70-Jährige Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation. Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, Kontaktpersonen von Schwangeren. Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren. Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur. Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.
Erhöhte Priorität: Über 60-Jährige Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten, Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz. Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation. Erzieher und Lehrer. Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
 
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