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Knetzgau: Die Bürger müssen mehr fürs Wasser und die Gemeinde mehr fürs Standesamt zahlen
Wasser- und Abwasserpreise steigen am 1. Januar. Und das Standesamt Haßfurt verlangt ebenfalls ab dem neuen Jahr für seine Leistungen mehr Geld.
Knetzgau: Die Bürger müssen mehr fürs Wasser und die Gemeinde mehr fürs Standesamt zahlen
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolfoto)
Martin Sage
 |  aktualisiert: 24.11.2024 02:32 Uhr

Ab dem neuen Jahr müssen die Bürgerinnen und Bürger von Knetzgau tiefer für ihr Trinkwasser und für das Abwasser in die Tasche greifen. Die Gemeinde wiederum muss mehr Geld an die Stadt Haßfurt überweisen, die vor einigen Jahren die standesamtlichen Aufgaben von Knetzgau übernommen hat. In beiden Angelegenheiten hatte der Gemeinderat am Montagabend zu entscheiden. 

Bei den neuen Gebühren für das Wasser und Abwasser ging das schnell und ohne größere Diskussion über die Bühne. Die neuen Preise geltend bis einschließlich 2027. Der Kubikmeter Wasser kostete seit der letzten Anpassung vor drei Jahren 1,44 Euro netto, nach dem Jahreswechsel sind es 1,79 Euro. Und beim Abwasser steigt der Kubikmeterpreis von 3,40 Euro auf 3,84 Euro.  Neu ist, dass das Bauwasser, welches bislang deutlich günstiger war, abgerechnet wird wie das Trinkwasser. Bei einer Gegenstimme segnete der Gemeinderat die Gebührenanpassung ab.

Kein Standesamt zum Schnäppchenpreis mehr

Im Jahr 2020 hatte die Gemeinde Knetzgau zusammen mit Zeil und Theres die Aufgaben des Standesamtes an die Stadt Haßfurt übertragen. Zu einem Schnäppchenpreis, wie sich nun im Nachhinein herausgestellt hat. 1,95 Euro pro Einwohner, rund 13.000 Euro im Jahr, musste Knetzgau seither an die Kreisstadt überweisen.

Im Haßfurter Rathaus habe man nun festgestellt, dass dieser Beitrag viel zu niedrig angesetzt war, eröffnete Knetzgaus Bürgermeister Stefan Paulus (CWG/SPD) seinem Gemeinderat. Die Kreisstadt macht gestiegene Personalkosten und Bürokosten geltend. Ab 2025 muss Knetzgau deshalb 5,50 Euro pro Einwohner zahlen (rund 37.000 Euro im Jahr). Und danach jedes Jahr, bis 2028, einen Euro mehr. 2028 sollen es also 8,50 Euro pro Kopf und rund 56.500 Euro insgesamt sein.

Bürgermeister Paulus verteidigte die doch große Preissteigerung. Er verwies auf die vielen und komplizierten Aufgaben, die die Standesämter zu erfüllen hätten und die hohe Anforderung an die Qualifikation des Personals, die damit verbunden sei. "Ich mache jeden Tag drei Kreuze, dass wir kein Standesamt mehr haben", sagte Paulus. Die 40.000 oder 50.000 Euro seien es Wert, diese Aufgaben von der Backe zu haben. 

Der künftige Preis ist ein "geprüfter Kompromiss"

Zweiter Bürgermeister Stefan Seubert (CSU) schlug Paulus ein Gespräch mit den Amtskollegen Matthias Schneider in Theres und Thomas Stadelmann in Zeil vor, um mit Haßfurt doch noch einen niedrigeren Preis herauszuhandeln. Paulus jedoch betonte, die 5,50 Euro pro Nase im kommenden Jahr seien schon der Kompromiss, der unter Vermittlung des Landratsamtes zustande gekommen sei. Haßfurt habe zwei Euro mehr gewollt. Das Landratsamt müsse die Höhe der Zahlungen prüfen und genehmigen und werde den ausgehandelten Betrag notfalls festsetzen.

Bernhard Jilke (FDP/Freie Bürger) erinnerte daran, dass er einst gegen die Übertragung der standesamtlichen Aufgaben an Haßfurt gewesen sei. Aber nun sei es wie es sei und da müsse man sich eben auch mit den neuen Kosten abfinden. Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, betonte Bürgermeister Paulus, eine Rückübertragung sei praktisch ausgeschlossen. Dazu bedürfe es jeweils einer Zweidrittelmehrheit im Haßfurter Stadt- und im Knetzgauer Gemeinderat sowie schließlich der Zustimmung des Landratsamtes.

"Freuen wir uns, dass wir bisher so viel Geld gespart haben", meinte Paulus abschließend. Zumal auf die Standesämter neben dem Beurkunden von Geburten, Eheschließungen oder Sterbefällen, den Kirchenaustritten oder Vaterschaftsanerkennungen gerade erst neue Aufgaben hinzugekommen sind: Infolge des neuen Selbstbestimmungsgesetzes können Bürgerinnen und Bürger seit diesem November Anmeldungen zur Änderung ihres Geschlechts und ihres Vornamens im Standesamt vornehmen.

 
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