
Die Firma Maincor will zwischen dem Betriebsgelände im Industriegebiet und der Autobahn eine Windenergieanlage (WEA) errichten, um damit Strom vor allem für den eigenen Betrieb zu erzeugen. Bei einer Bürgerversammlung vor wenigen Wochen stieß das Projekt bei Bürgerinnen und Bürgern auf Gegenwind wegen der Nähe zu Wohnhäusern. Firmenchef Dieter Pfister initiierte daher eine Informationsveranstaltung, die am Montag in der Dreiberg-Schule stattfand. Hier die wichtigsten Infos.
Was plant Maincor?
Die Firma will ein Windrad des Anlagentyps Vestas V162 errichten mit einer Nabenhöhe von 169 Metern. Der Rotordurchmesser beträgt 162 Meter und die Gesamthöhe zirka 260 Meter. Es wäre das höchste derzeit in Bayern gebaute Windrad. Es soll 15 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen, womit 5000 Haushalte mit Strom versorgt werden könnten. Die Gemeinde Knetzgau würde 0,2 Cent pro Kilowattstunde plus Gewerbesteuer erhalten, das sind rund 150.000 Euro jährlich.
Das nächste Wohnhaus ist zirka 350 Meter von dem geplanten Windrad entfernt. Greift hier nicht die 10-H-Regel oder die 800-Meter-Abstandsregel?
Nein. Nach Artikel 82 der Bayerischen Bauordnung müssen Windräder einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen einhalten. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie in einem Abstand von höchstens 2000 Metern zu einem Gewerbe- oder Industriegebiet errichtet werden und bei denen der erzeugte Strom überwiegend zur Versorgung der in dem Gewerbe- oder Industriegebiet liegenden Gewerbe- oder Industriebetriebe bestimmt ist. Das ist beim Maincor-Windrad der Fall.
Das Windrad könnte mit seiner Größe auf manchen Anwohner bedrohlich wirken. Gibt es hier keine gesetzliche Regelung?
Doch. Laut Paragraph 249 Baugesetzbuch ist eine "optisch bedrängende Wirkung" nicht gegeben, wenn der Abstand des Windrads zum nächsten Wohnhaus der zweifachen Höhe des Windrads entspricht. Das wären in Knetzgau 520 Meter. Wer näher als 520 Meter am Windrad wohnt, könnte Akteneinsicht verlangen und sich dem Vorhaben widersetzen.
Wie laut darf das Windrad sein?
Nach den Lärmschutzrichtlinien darf das Windrad nachts in einem allgemeinen Wohngebiet nicht lauter als 40 Dezibel sein, in einem Mischgebiet maximal 45 Dezibel und in einem Gewerbegebiet 50 Dezibel. 40 Dezibel entsprechen nach Angaben von Johanna Meister vom Planungsbüro Energiequelle aus Erfurt einer normalen Unterhaltung. Das Maincor-Windrad soll sechs Dezibel darunter liegen, also bei 34 Dezibel. Für die Baugenehmigung ist ein separates Lärmschutzgutachten nötig.
Wie laut wäre der durch das Windrad erzeugte Infraschall?
Der Infraschall, ein tieffrequenter Schall unter 20 Hertz, liege ab 200 Metern Entfernung unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwelle, so Meister.

Wären Teile von Knetzgau nicht von Schattenwurf durch die Rotoren betroffen?
Ja. Erlaubt ist ein Schattenwurf von 30 Minuten täglich oder 30 Stunden pro Jahr. Das Windrad kann automatisch abgeschaltet werden, wenn diese Zeitgrenzen überschritten werden.
Das Windrad soll innerhalb der Platzrunde des Haßfurter Flughafens errichtet werden. Ist das erlaubt?
Die Platzrunde muss verlegt werden. Dies ist möglich. Abstimmungen mit Luftfahrtbehörde und Flugplatzbetreiber laufen.
Fazit: Dieter Pfister will steigenden Energiekosten entgegensteuern und so den Standort Knetzgau halten. Die Informationen überzeugten manche Anwesenden nicht. Sie befürchteten Wertverluste ihrer Häuser und sähen Windräder lieber im Steigerwald. Dies würde laut Pfister das Problem für Maincor nicht lösen, da das Unternehmen dann das überlastete Stromnetz nützen müsste. Rufe nach einem Bürgerentscheid waren zu hören. Dafür müsste erst ein Bürgerbegehren eingereicht werden. Entscheiden sich dann mindestens zehn Prozent der Bürger dafür, müsste die Gemeinde einen Bürgerentscheid durchführen.
Keiner will mehr irgewas in seiner Nähe, aber irgendwie muss ja eine Gemeinde ihre Aufgaben finanzieren, dass funktioniert ohne Gewerbesteuer nicht.
Die Autobahn ist sicher viel lauter