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Haßfurt
Haßbergkreis: Die Pandemie fordert ihr 27. Todesopfer
Wiederum ist eine Person mit schweren Vorerkrankungen gestorben. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt weiterhin unterhalb der 200-er-Marke.
Mittlerweile ein gewohntes Bild auch im Landkreis Haßberge: Ein Mund-Nase-Maske hängt am Rückspiegel eines Pkw. Der Blick zurück zeigt: In den Haßbergen sind mittlerweile 27 Menschen mit oder an Corona gestorben.
Foto: Sebastian Gollnow | Mittlerweile ein gewohntes Bild auch im Landkreis Haßberge: Ein Mund-Nase-Maske hängt am Rückspiegel eines Pkw. Der Blick zurück zeigt: In den Haßbergen sind mittlerweile 27 Menschen mit oder an Corona gestorben.
Martin Sage
 |  aktualisiert: 02.03.2024 16:26 Uhr

Das Gesundheitsamt Haßberge berichtete am Mittwoch von einem weiteren Bürger, der "mit oder an Corona" verstorben ist. Nach Behördenangaben handelt es sich um einen 77-jährigen Mann, der an schweren Vorerkrankungen gelitten hat und seinen Leiden in einem Krankenhaus erlegen ist. Damit steigt die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der Pandemie im Landkreis Haßberge auf 27. Erstmals war hier am Ostermontag eine Person mit oder durch die neuartige Lungenkrankheit ums Leben gekommen.

In der Pressemitteilung vom Mittwoch war zum Stand 15.30 Uhr auch von 16 Neuinfektionen die Rede, womit sich die Gesamtzahl der bestätigten Fälle seit Frühjahr auf 1279 summiert. 838 betroffene Kreisbürger bezeichnen die Gesundheitsbehörden als "inzwischen genesen", 414 gelten aktuell als infiziert. Zwölf Personen werden stationär im Krankenhaus behandelt, fünf von ihnen auf der Intensivstation. 878 Männer, Frauen und Kinder müssen gegenwärtig in häuslicher Isolation ausharren. 

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt mit aktuell 191,98 seit dem Wochenende ununterbrochen unter der 200-er-Marke, weswegen der Landratsamt darauf aufmerksam macht, dass ab 10. Dezember, 0.00 Uhr, der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulen in Präsenzform wieder stattfinden könne.

Gleichzeitig weisen die Behörden darauf hin, dass Bayern bezüglich Corona den Katastrophenfall festgestellt hat und damit seit Mittwoch eine landesweite Ausgangsbeschränkungen in Kraft sei. Das Verlassen der eigenen Wohnung sei nur noch mit triftigen Gründen möglich, etwa zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung oder zum Besuch bei Lebenspartnern. Auch Sport an der frischen Luft sei erlaubt, aber ausschließlich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, wobei die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten werden dürfe. 

Veranstaltungen und öffentliche Festivitäte sind im Haßbergkreis untersagt, Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Gottesdienste.

 
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