
Lange hat er sich gewehrt, der Sommer, ein paar Zuckungen wird es noch geben. Doch die herbstliche Kälte der letzten Tage hat deutlich signalisiert, er scheint nun bald endgültig Vergangenheit zu sein. Und mit ihm die Badesaison in den heimischen Freibädern. Sie wird abgelöst von den Hallenbädern, die meisten haben seit Anfang September geöffnet. Aber wie alle Bereiche des menschlichen Lebens unterliegt auch der Badebesuch in Hallenbädern in Coronazeiten strengen Auflagen. Wie überall in der Öffentlichkeit gelten Hygienevorschriften mit Mindestabständen und regelmäßigem Lüften.
Eigene Hygienekonzepte
Grundsätzlich sind die Badevergnügungen in der "Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" genauestens geregelt. Ein wohl nur hierzulande möglicher Begriff. Diese Verordnung vom Juni des Jahres bildet gemeinsam mit dem offiziellen Hygienekonzept der Staatsregierung den Rahmen, an den sich Hallenbadbetreiber halten müssen. Jede Schwimmhalle müsse daraus ein eigenes Hygienekonzept erarbeiten und in ihrer Anlage umsetzen, erklärt Horst Hofmann, als Geschäftsführer des Zweckverbandes Herr über "Die Welle" am Schulzentrum in Haßfurt, auf Anfrage dieser Redaktion. Die gesetzlichen Grundlagen standen damit seit dem Sommer fest und so konnten die Hallenbäder Anfang September in die Herbstsaison starten.
"Wir versuchen, so viel Normalität wie möglich herzustellen", so Hofmann, so dürfe zum Beispiel wieder – wenn auch eingeschränkt – geduscht werden. "Auf Dauer können wir nicht alle überall aussperren." Gerade im Haßfurter Bad, das außer für Schulen der Öffentlichkeit nur über die Lokomotive Verein oder Organisation zugänglich ist, seien eben gerade die Vereine besonders gefordert. "Man merkt", so Hofmann, "dass das für die Ehrenamtlichen eine Menge Arbeit bedeutet, die ihnen manchmal auch schwerfällt." Seitens des Betreibers der "Welle" werde alles getan, damit die Hygienevorschriften eingehalten werden können, sei es durch regelmäßiges Lüften oder "einen hohen Grad an Wasseraustausch". Aber auch Hofmann weiß, dass der Winter vor der Tür steht. "Man wird sehen, wie es weitergeht, wenn die Erkältungen kommen." Derzeit fahre man eben mit "einem hohen Aufwand und einem hohen Anspruch" quasi auf Sicht, ständig bereit, aktuelle Entwicklungen in den Vorschriften zu berücksichtigen.
Leben mit Einschränkungen
Schwimmmeister Klaus Hanke, in Ebern für Freibad und Hallenbad – obwohl es sich hier um ein Kreisbad handelt – zuständig, bestätigt das. Er ist selbst bei der Schwimmabteilung des TV Ebern aktiv und weiß daher auch aus eigener Erfahrung, dass die Vereine ein eigenes Hygienekonzept einreichen müssen. Meist sei dies sogar gegenüber den gesetzlichen Vorschriften noch verschärft worden, so der Schwimmmeister. Einschränkungen gibt es bei der Nutzung der Duschen, hier müsse der Mindestabstand gewährleistet sein. In vielen Bädern dürften die Haare nicht gefönt werden, zum Beispiel in Hofheim, so Hanke. Ebern bildet hier eine Ausnahme, sagt der Schwimmmeister, "da wir genügend Platz haben". Ausgeschaltet seien allerdings die Händetrockner und durch Papiertücher ersetzt worden. Eine Mund-und-Nasen-Bedeckung müssen die Besucher im Eingangsbereich mit Sanitäranlagen, im Flur zwischen Eingang und Umkleide, in den Umkleidebereichen und solange sie Straßenkleidung tragen benutzen.

Eines ist dem Eberner Herrn über die Bäder wichtig. Überall wurden Schilder mit „Abstand halten“ und anderen Anweisungen angebracht. "Aber wir haben schon im Freibad gemerkt, das es wichtig ist, den Besuchern auch zu erklären, warum die Schilder aufgestellt sind – den Verstand einzuschalten." In einem Bad begegne man sich zwangsläufig und da "ist einfach Eigenverantwortung gefragt".
Pro zehn Quadratmeter ein Gast
Daher ist auch die Zahl der maximal gleichzeitig erlaubten Personen in den Hallenbädern begrenzt und richtet sich nach der Größe des Bades. Ein Gast pro zehn Quadratmeter begehbare Fläche (Becken, Beckenumgriff, Duschbereich und Umkleiden, die Red.) ist erlaubt. Königsberg als kleinstes Bad darf maximal 30 Besucher in den Schwimmbadbereich lassen, für den Fitnessbereich sind vier Personen zulässig, für die Sauna sechs Personen. In Hofheim dürfen sich 35 Gäste gleichzeitig im Hallenbad aufhalten. In Ebern liegt die höchtzulässige Besucherzahl bei 45 Badegästen.
Auch Jan Frantzen, Hoteldirektor im Landhotel Rügheim, das die Organisation des Königsberger Hallenbades übernommen hat, unterstreicht im Gespräch mit der Redaktion die Gültigkeit der Hygiene-Grundregeln. Beim Betreten und bei Bewegungen im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und ganz wichtig: "Der Mindestabstand von eineinhalb Metern ist überall einzuhalten", so Frantzen. Dass die Hände beim Betreten und Verlassen des Bades desinfiziert werden müssen, verstehe sich von selbst.

Außerdem wird in Königsberg – wie in den anderen Einrichtungen auch – jeder Besucher an der Kasse mit Namen, Telefonnummer, Datum und Uhrzeiten erfasst. Vordrucke zur Registrierung können auf der Homepage des Landkreises Haßberge (www.hassberge.de) heruntergeladen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden. Die Besucher werden angehalten, die Umkleide- und Duschräume zügig zu benutzen, wobei im Duschbereich nur jede zweite Dusche zur Verfügung steht. Das Aufsichtspersonal versucht darauf zu achten, dass die Abstandsregel nach Möglichkeit eingehalten wird. Sowohl Jan Frantzen als auch Klaus Hanke sind sich darin einig, dass hier auf die Eigenverantwortung der Besucher vertraut werden muss, da eine lückenlose Überwachung nicht möglich sei. Kinder unter zwölf Jahren, die noch nicht in der Lage sind, diese Verantwortung zu übernehmen, müssen im öffentlichen Badebetrieb von erwachsenen Begleitpersonen beaufsichtigt werden.
Ohne Pilz und Nilpferd
Darüberhinaus müssen die Badbesucher mit folgenden Einschränkungen leben. Es findet im öffentlichen Badebetrieb kein Verleih von Schwimmhilfen, Spielzeug oder Übungsausrüstung (Wasserbälle, Schwimmflossen, Taucherbrillen usw., die Red.) an die Besucher statt. Am Kleinkinderbecken im Hallenbad Ebern bleiben die Attraktionen "Pilz-Wasserfall" und "Nilpferd" außer Betrieb. Die Rutsche darf unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Im Hofheimer Hallenbad bleiben die Infrarotkabine, das Dampfbad sowie die Sonnenterrasse geschlossen. Auch hier darf die Rutsche unter Beachtung der Abstandsregeln genutzt werden.
Einbahnregelung auch beim Aussteigen
Eine interessante Variante der schon in vielen Geschäften praktizierten Einbahnregelung haben sich die Betreiber des Hallenbades Königsberg in ihrem Konzept einfallen lassen: "Nach Möglichkeit wird die von der Bademeisterkabine aus gesehen rechte Seite zum Einstieg und die linke Seite zum Ausstieg aus dem Becken benutzt." So kann die Zahl der – unerwünschten – Kontakte der Badegäste noch einmal – ganz coronalike – minimiert werden.