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Kreis Haßberge
Kombibad Hofheim: Stadt und Landkreis treffen Vereinbarung
Das Hallenbad Hofheim wird saniert und zusammen mit dem Freibad ein sogenanntes Kombibad erschaffen. Der Ferienausschuss des Kreistages beschloss eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Stadt Hofheim.
Foto: Christian Licha | Das Hallenbad Hofheim wird saniert und zusammen mit dem Freibad ein sogenanntes Kombibad erschaffen. Der Ferienausschuss des Kreistages beschloss eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Stadt Hofheim.
Christian Licha
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:34 Uhr

Zum letzten Mal in der ablaufenden Amtsperiode tagte der Kreistag am Montag. Und zwar in einer stark abgespeckter Form, damit die vom Coronavirus diktierten Abstandsvorschriften im Sitzungssaal des Landratsamtes eingehalten werden konnten. Nur rund ein Drittel der Räte waren deshalb anwesend. Der sogenannte Ferienausschuss, der von Landrat Wilhelm Schneider geleitet wurde, hatte unter anderem das Thema Kombibad in Hofheim auf der Tagesordnung. Hier beschloss das Gremium eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Hofheim. Die Verteilung der zukünftigen laufenden Ausgabenwie technischer Dienst, Betriebskosten und Bauunterhalt wird im Verhältnis von rund 45:55 erfolgen. Das heißt, die Stadt Hofheim wird mit 55 Prozent den größeren Teil der Kosten tragen und der Landkreis den Rest. Dies ergibt sich aus einer Stundenaufstellung, wie das Kombibad in Zukunft genutzt werden soll.

Raumbedarf für 53 Sportklassen

Die Bedarfsfeststellung der Regierung von Unterfranken kommt zu einem prognostizierten Raumbedarf für 53 Sportklassen. Damit ist zunächst nur der Bedarf einer Einfachübungsstätte mit einem förderfähigen Kostenrichtwert von rund 2,4 Millionen Euro begründet. Da das Hallenbad bei seinem Neubau jedoch als Doppelübungsschwimmstätte gefördert wurde, ergibt sich im Falle der geplanten Generalsanierung ein erhöhter Kostenrichtwert von etwas über 4,7 Millionen Euro. 

Die öffentliche Nutzung des Hallenbades soll nach dem Willen der Stadt Hofheim auch nach der Sanierung möglich sein. Neben der Erneuerung des Beckens und der Elektrik soll ein Durchgang zum Freibad geschaffen werden. Auch ein neuer Eingangsbereich mit Bistro und Sitzgelegenheiten sowie ein Kinderplanschbecken mit danebenliegender Schwimmeisterkabine ist vorgesehen. Die Bruttokosten liegen nach ersten Schätzungen derzeit für das gesamte Vorhaben bei etwa 8,6 Millionen Euro. Hiervon trägt die Stadt Hofheim knapp 24 Prozent der Kosten der Generalsanierung des bestehenden Schulschwimmbades, rund 80 Prozent Prozent für den Anbau des Planschbeckens mit Schwimmeisterkabine, 90 Prozent für den Anbau des Bistros mit Eingangsbereich und schließlich die vollen Kosten für die Errichtung von Sommerumkleiden mit Sanitäranlagen und Sommerzugang für das städtische Freibad.

Hier soll auch in Zukunft öffentlicher Badebetrieb stattfinden können: das Becken des Hofheimer Hallenbades. oer Stadt Hofheim.
Foto: Christian Licha | Hier soll auch in Zukunft öffentlicher Badebetrieb stattfinden können: das Becken des Hofheimer Hallenbades. oer Stadt Hofheim.

Das Gremium beschloss ferner die Fortführung des Haushaltskonsilidierungskonzepts 2020. Dieses ist Voraussetzung für die Beantragung von Stabilisierungshilfe. Konnte in den letzten Jahren keine Staatshilfe beantragt werden, weil das Kriterium dafür (5 Prozent sinkende Einwohnerzahl) nicht erfüllt war, so gibt es jetzt wieder neue Hoffnungen, in den Genuss der Mittel zu gelangen. Als neues Kriterium wurde nämlich die zukünftige Steuerkraft eingeführt, die weniger als 20 Prozent des Landesdurchschnittes betragen muss. Dies erfüllt der Landkreis Haßberge.

Technologietransferzentrum wird an Zweckverband Schulzentrum angegliedert

Die Rechtsform für das zukünftige Technologietransferzentrum steht jetzt fest, weil die Kreisräte für eine Übergabe der Einrichtung und des Betriebs an den Zweckverband Schulzentrum Haßfurt stimmten. Die an dem Vorhaben mitbeteiligte Stadt Haßfurt hat der Vereinbarung bereits zugestimmt und es wurde vereinbart, dass beide Trägerkommunen jeweils die Hälfte der Investition und des Unterhalts übernehmen.

Geändert wurde auch die Verordnung über den Naturpark Haßberge. Hier wurde eine Teilfläche in der Gemarkung Weißenbrunn aus dem Schutzgebiet genommen und dafür ersatzweise Flächen in der Gemarkung Albersdorf hinzugefügt. Hintergrund dafür ist eine geplante Umgestaltung des Schlosses Weißenbrunn, für die mehr angrenezende Fläche benötigt wird.

 
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