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Haßfurt
Haßberge: Weiterhin die Region mit höchstem Inzidenzwert in Bayern
Nach wie vor liegt der Inzidenzwert im Landkreis Haßberge über 300. Aktuell sind 496 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 21 Patienten werden im Krankenhaus behandelt.
Ein Schild mit der Aufschrift 'Notaufnahme' steht am Haßfurter Krankenhaus. Zurzeit werden 21 von Corona Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf der Intensivstation.
Foto: René Ruprecht | Ein Schild mit der Aufschrift "Notaufnahme" steht am Haßfurter Krankenhaus. Zurzeit werden 21 von Corona Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf der Intensivstation.
Wolfgang Sandler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:11 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz ist zwar wieder leicht gesunken, doch liegt der Wert im Landkreis Haßberge laut Robert-Koch-Institut immer noch über 300, nämlich bei  305,7 (Stand: 28. April, 0 Uhr). Das Landratsamt Haßberge hat darauf mit verschärften Maßnahmen reagiert. Das Gesundheitsamt meldet 19 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 3713 (Stand: 28. April, 15 Uhr). 3134 Infizierte sind inzwischen genesen. Demnach sind nach Behördenangaben aktuell 496 Personen mit dem Virus infiziert. Zurzeit werden 21 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf der Intensivstation. 83 Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 444 Personen.

Britische Variante breitet sich aus

Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breitet sich im Landkreis weiter aus: mittlerweile wurden insgesamt 941 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde einmal nachgewiesen. Bei 26 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus.

Neben den neuen strengeren Maßnahmen gelten im Landkreis Haßberge aktuell folgende Regeln:

Handel und Dienstleistungen: Ab sofort wird eine stärkere Unterscheidung vorgenommen, und zwar nach Ladengeschäften für Handelsangebote (z.B. Textilhandel) sowie nach Ladengeschäften für Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe (z.B. Bankfilialen, Versicherungsbüros, Fotostudios, Schuhreparaturen).

Haßberge: Weiterhin die Region mit höchstem Inzidenzwert in Bayern

Ladengeschäfte für Handelsangebote müssen geschlossen bleiben, Ausnahmen gelten zum Beispiel für Modegeschäfte oder Schuhgeschäfte sowie Spielwarenläden. Für die geschlossenen Ladengeschäfte mit Handelsangebot gilt das Prinzip Click & Collect (Abholung vorbestellter Waren nach Terminvergabe).

Zugelassene Ladengeschäfte für Handelsangebote sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte, Gartenmärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel. Sie alle dürfen inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings gilt für die Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Ein Negativtest der Kunden ist nicht erforderlich. 

Ladengeschäfte aus dem Handwerks- und Dienstleistungssektor - zum Beispiel Banken, Sparkassen, Versicherungsbüros, Fotostudios, Schuhmacher oder Reparaturdienste - sind den zugelassenen Ladengeschäften für Handelsangebote insoweit gleichgestellt. Auch sie dürfen inzidenzunabhängig – unter FFP2-Maskenpflicht - öffnen.

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Für alle geöffneten Geschäfte (auch Lebensmittelläden und Discounter) gilt neu eine verschärfte Flächennutzungsregelung. So darf auf den ersten 800 Quadratmetern der Ladenfläche nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden, überschreitet die Ladenfläche 800 Quadratmeter, ist für diese Fläche die Quote „1 Kunde pro 40 Quadratmeter“ einzuhalten. Eine Testpflicht gibt es für diese zulässigerweise geöffneten Geschäfte nicht.

Friseure und andere körpernahen Dienstleistungen: Bislang konnten Bürger ohne einen negativen Corona-Test beispielsweise einen Friseur-Besuch wahrnehmen. Die Neufassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt bei einem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen fest, dass für körpernahe Dienstleistungen insgesamt, etwa die Fußpflege oder Friseure, ab sofort auch im Landkreis Haßberge, ein negativer Corona-Test erforderlich ist.

Kundinnen und Kunden müssen demnach vor der jeweiligen Behandlung einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Ausnahme: Für vollständig geimpfte Personen gilt diese Testpflicht nicht. Voraussetzung ist aber, dass der zweite Impftermin 15 Tage zurückliegt. Der Nachweis erfolgt über den Impfpass. Ebenso sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag von der Erfordernis eines Testnachweises ausgenommen.

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit den stark gestiegenen Zahlen haben wir die Grafiken modifiziert und - im Vergleich zu den bisher veröffentlichen Grafiken - die Farben angepasst.

 
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Kommentare
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  • regishas
    Vielen Dank für die stets aktuelle und ausführliche Berichterstattung. Zum heutigen Bericht sollte eine Richtigstellung bzw. Klarstellung erfolgen. Im Artikel heißt es "Ladengeschäfte für Handelsangebote müssen geschlossen bleiben, Ausnahmen gelten zum Beispiel für Modegeschäfte oder Schuhgeschäfte sowie Spielwarenläden." Dies erweckt den Eindruck, dass die beispielhaft aufgeführten Geschäfte öffnen dürfen. DAS IST NICHT DER FALL. Der Passus müsste vielmehr lauten "... müssen geschlossen bleiben, zum Beispiel Modegeschäfte oder Schuhgeschäfte sowie Spielwarenläden". Denn genau das sind typische "Ladengeschäfte (mit Kundenverkehr) für Handelsangebote". Und diesen ist nach § 12 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV die Öffnung des Ladengeschäftes untersagt.
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