Die Exhumierung und Obduktion eines einstigen Heimbewohners der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf (Lkr. Haßberge), der nach einem Sturz im August 2014 gestorben war, ergab keine Hinweise auf einen möglichen Totschlag durch Unterlassen. Die Geschäftsführerin des Altenheims ist daher seit Donnerstag wieder auf freiem Fuß.
Der Haftbefehl gegen sie sei geändert und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, informierte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Bamberg am Montag. Nach mehreren ungeklärten Todesfällen in dem Seniorenheim war im Herbst die Heimleitung verhaftet worden.
Der Pflegedienstleiter war Mitte Januar aus der JVA Kronach entlassen worden. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg hatte nach der Obduktion einer männlichen Leiche ein neues Gutachten erstellt. Aufgrund dieses Gutachtens sieht der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts bei der Beschuldigten keinen dringenden Tatverdacht mehr für den Vorwurf des Totschlags.
Sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bamberg hatten den Antrag der Beschuldigten, den Haftbefehl aufzuheben, zuvor abgelehnt. „Damals lag den Vorinstanzen das Gutachten der Würzburger Rechtsmedizin noch nicht vor“, sagte ein Sprecher des OLG. Er gehe aber davon aus, dass weiterhin dringender Tatverdacht hinsichtlich „mehrerer Fälle der gefährlichen und der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen“ bestehe. Der bestehende Haftbefehl wurde dahingehend geändert.
Kontaktverbot verhängt
Der Strafsenat des OLG befürchtet bei der Geschäftsführerin des Altenheims keine Fluchtgefahr mehr. Um jedoch einer Verdunklungsgefahr vorzubeugen, darf die Beschuldigte die Räume der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf nicht betreten. Ferner darf die 57-Jährige weder zu Zeugen, noch zu dem mitbeschuldigten Pflegedienstleiter Kontakt aufnehmen beziehungsweise diese beeinflussen.
Von der Staatsanwaltschaft Bamberg war zu erfahren, dass die „arbeits- und zeitintensiven Ermittlungen“ weiterhin mit Nachdruck geführt würden und voraussichtlich noch mehrere Monate andauern. Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann erklärte auf Anfrage: „Sonstige Todesfälle sind nicht Inhalt des Haftbefehls. Inhalt des Haftbefehls sind darüber hinaus drei Fälle der gefährlichen Körperverletzung und 20 Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung jeweils in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen. Mit Ausnahme des Tatvorwurfes des Totschlags hat der Strafsenat des Oberlandesgerichts insoweit das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts weiterhin bejaht.“
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Seit Mitte August 2016 ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei in der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf, die an der Grenze von Unter- zu Oberfranken liegt und rund 70 Bewohner beherbergt. Am 24. November fanden Hausdurchsuchungen in der geschlossenen Einrichtung und neun weiteren Objekten statt. Die Geschäftsführerin und der Pflegedienstleiter waren unter anderem wegen Verdachts auf Totschlag durch Unterlassung festgenommen worden.
Ministerium veranlasste Prüfung
In dem Seniorenheim sollen mehrere Menschen unter ungeklärten Umständen gestorben sein. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bamberg seit Mai Ermittlungen wegen des Verdachts der Misshandlung von Bewohnern geführt hatte, ordnete das bayerische Gesundheitsministerium Mitte Oktober eine Prüfung des Heims an. Diese bestätigte die Vorwürfe jedoch nicht.
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