zurück
Sand am Main
Energiewende: So können sich Bürger am geplanten Solarpark bei Sand beteiligen
Der Baubeginn ist für März geplant, im Herbst soll die Anlage in Betrieb gehen. Nun verrät die Gemeinde Sand, wie Bürgerinnen und Bürger Geschäftsanteile erwerben können.
So wie auf diesem Bild aus Schleswig-Holstein könnte es auch bei Sand bald aussehen. Dort soll ein Solarpark entstehen, an dem Bürgerinnen und Bürger Geschäftsanteile kaufen können.
Foto: Marcus Brandt, dpa | So wie auf diesem Bild aus Schleswig-Holstein könnte es auch bei Sand bald aussehen. Dort soll ein Solarpark entstehen, an dem Bürgerinnen und Bürger Geschäftsanteile kaufen können.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 10.02.2024 11:39 Uhr

Schon seit einiger Zeit ist eine Freifeld-Photovoltaik-Anlage entlang der Straße von Sand nach Zell geplant, nun rückt der Baubeginn näher. Laut einer Pressemitteilung der Gemeinde Sand soll es im März losgehen, so dass die Anlage im Herbst in Betrieb gehen kann. Ein Baustein des Projekts: Bürgerinnen und Bürger können Anteile erwerben. In der Pressemitteilung informiert nun der Sander Bürgermeister Bernhard Ruß über die Bedingungen für eine solche Beteiligung.

Beteiligung von maximal 20 000 Euro

Demnach hat jeder Genossenschaftsanteil am "Bürgersolarpark Sand am Main" einen Nennwert von 1000 Euro. Eine Person darf maximal 20 Anteile erwerben, es ist also eine Beteiligung von bis zu 20 000 Euro möglich. Eine Übertragung der Geschäftsanteile sei jederzeit möglich, heißt es in dem Schreiben aus dem Sander Rathaus. Kündigen geht hingegen frühestens zum Ablauf des fünften Geschäftsjahres.

Wer Anteile erwerben will, muss zusätzlich zu deren Nennwert ein Eintrittsgeld von 150 Euro pro Anteil zahlen. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der am Ende der Mitgliedschaft nicht zurückgezahlt wird, Gewinne können die Anteilseigner allerdings aus der Dividende ziehen. "Die angestrebte Dividende beträgt drei Prozent ab Beginn der Beteiligung", schreibt Bernhard Ruß. "Die Erlöse für die sofortige Auszahlung stammen aus anderen Projekten der BEG", beispielsweise aus dem Windpark im Sailershäuser Wald. Die Abkürzung BEG steht für die BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge, die gemeinsam mit der Gemeinde Sand und der Gesellschaft für die Umsetzung erneuerbarer Technologien (GUT) an der Planung und Umsetzung es Solarparks arbeitet.

Beteiligung an alle Projekten der BEG

Weiter teilt Ruß mit, es bestehe keine Nachschusspflicht. Das bedeutet: Bei anderen Gesellschaften können die Anteilseigner im Insolvenzfall zu weiteren Zahlungen herangezogen werden. Ist dagegen eine Nachschusspflicht ausgeschlossen, besteht dieses Risiko nicht. Würde die BEG als Betreibergesellschaft pleite gehen, müssten die Mitglieder also nicht für deren Schulden aufkommen.

Der Solarpark entsteht an der Straße von Sand nach Zell. Baubeginn ist nach aktuellem Planungsstand im März. Im Herbst soll die Anlage in Betrieb gehen.
Foto: Christian Licha | Der Solarpark entsteht an der Straße von Sand nach Zell. Baubeginn ist nach aktuellem Planungsstand im März. Im Herbst soll die Anlage in Betrieb gehen.

Nach Angaben der Gemeinde Sand steht noch nicht genau fest, wann interessierte Bürgerinnen und Bürger der Energiegenossenschaft beitreten können. Nach aktuellem Planungsstand solle die Online-Plattform, über die die Anmeldung läuft, im April freigeschaltet werden. Die Zahlung der Geschäftsanteile und des Eintrittsgeldes werde dann voraussichtlich im Juli fällig. "Nach vollständiger Einzahlung der Geschäftsanteile ist man Mitglied der BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG", teilt der Bürgermeister mit. "Das bedeutet: Jedes Mitglied ist an allen Projekten der Genossenschaft beteiligt."

Ein "bescheidener Beitrag" zur Energiewende

Bei allen Projekten der BEG hat die Bevölkerung der jeweiligen Projektgemeinde einen Vorrang bei der Zulassung des Beitritts. Das bedeutet im Fall des Solarparks: Wenn die Online-Plattform freigeschaltet ist, werden innerhalb der ersten zwei Wochen der Zeichnungsfrist nur Bürgerinnen und Bürger aus Sand zugelassen. Danach erhalten Mitglieder der Genossenschaft ein Zeichnungsrecht und erst dann alle neuen Interessenten aus dem Landkreis.

Mit dem Bürgersolarpark werde "ein kleiner bescheidener Beitrag dazu geleistet, fossile Energieträger durch regenerative zu ersetzen", schreibt Bernhard Ruß. "Langfristig sollen im gesamten Landkreis solche Anlagen entstehen und zusammen mit der Nutzung anderer Energieträger (Windkraft, Biomasse, Klärschlamm) für eine dezentrale Energieerzeugung unter dem Dach eines noch zu gründenden Regionalwerkes sorgen."

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Sand am Main
Peter Schmieder
Bernhard Ruß
Bürger
Dividenden
Energieträger
Energiewende
Genossenschaften
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • sl112@gmx.de
    Diese Teilhabemöglichkeit der Bürger an Alternativer Energien würde ich mir mehr wünschen. Je lokaler und bürgerfreundlicher die Energiegewinnung, desto größer die Vorteile für Umwelt und Menschen. Desto größer die Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • fischer-zellingen@t-online.de
    Eine Info: Als Rentner, muss ich für die erzielten Gewinne auch Steuer und Sozialversicherungsbeiträge KV und PV bezahlen. Ein Beamter zahlt für die Gewinne keine Sozialversicherungsbeiträge. Auch hier müsste die eine einheitliche Regelung (Gleichberechtigung) herbeigeführt werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sl112@gmx.de
    Sehr geehrter Herr winfriedfischer, zur Info: Diese, von Politikern oftmals noch befeuerte Neiddebatte, ist ein alter Hut. Ein Beamter zahlt wie jeder andere Bewohner dieses Landes seine Steuern, auch auf Gewinne und auch schon immer auch auf seine Pension. Für Beamte gilt die Lohnsteuertabelle B, die höhere Steuersätze ausweist. Die besondere Lohnsteuertabelle wird grundsätzlich angewendet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert ist. Diesen Personen steht eine geringere Vorsorgepauschale zu als anderen Arbeitnehmern, worunter die Beamte fallen. Von den „angeblichen“ Vorteilen einer privaten Krankenversicherung ganz zu schweigen. Ich würde mir dafür eine differenziertere Betrachrungsweise wünschen und Ihnen dazu raten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten