Es ist ein tragischer Vorfall, dessen Bekanntwerden viele Menschen aufwühlen wird, egal, wie sie zur Jagd stehen, ob sie Hunde lieben oder nicht, ob sie sich dem Tierschutz verpflichtet sehen oder ihm eher gleichgültig gegenüberstehen: Vor einem Jahr, am 18. Juli 2023, erschießt ein Jäger am Kraftwerk Knetzgau den Hund eines Ehepaars aus Österreich.
Unstrittig ist: Mara, eine Alaskan Malamute, war unangeleint auf der Wiese neben der Schleuse unterwegs, als der tödliche Schuss fiel. Die Eheleute hatten da gerade mit dem Schleusen ihres Kanus zu tun. Was die weiteren Umstände anbelangt, so gehen die Aussagen der Hundehalter und des Jägers weit auseinander. Er habe den Hund erschießen müssen, weil er einen Hasen gejagt und ihn sonst gerissen hätte, rechtfertigte sich der Jäger damals gegenüber dieser Redaktion. Mara sei aufgrund eines Hüftleidens gar nicht in der Lage gewesen, einem Wildtier nachzusetzen, hielten ihre Besitzer dagegen.
Das Ehepaar aus Österreich, das am Main Urlaub gemacht hatte, muss mit dem Tod des geliebten Vierbeiners fertig werden; und für den Schützen hat Maras Tod juristische Konsequenzen: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erlässt gegen Ende des Jahres 2022 ein Richter Strafbefehl "wegen Tötens eines Wirbeltiers" gegen den Jäger. Weil dessen Anwalt Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, über dessen Höhe die Justizbehörden keine Angaben machen, steht fest: Es kommt zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Haßfurt.
Doch für den Prozess ist noch immer kein Termin angesetzt, obwohl seit Maras Tod inzwischen ein Jahr vergangen ist. Wieso dauert das so lange? Diese Frage haben über die Monate hinweg immer wieder Leserinnen und Leser der Redaktion gestellt. Die Antwort darauf hat dieser Tage Christoph Gillot, der Direktor des Amtsgerichts Haßfurt, gegeben:
Sachverständige sollen sich zu Fragen der Spezialmaterie äußern
Gillot erklärt, dass der zuständige Richter nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl Nachermittlungen in Auftrag gegeben habe. Das heißt: Das Gericht hat "zu einzelnen Fragen der Spezialmaterie" Sachverständige herangezogen. Deren gutachterliche Stellungnahmen erwartet das Gericht noch im Juli. Die Terminierung der Hauptverhandlung hänge dann auch vom Ergebnis der Nachermittlungen ab. "Da im Raum steht, dass Sachverständige und Auslandszeugen geladen werden könnten und dies einen gewissen Vorlauf erfordern würde, wird eine etwaige Hauptverhandlung nicht vor der zweiten Oktoberhälfte stattfinden", lässt der Gerichtsdirektor wissen.
Mit den Auslandszeugen sind Birgit Brunner und Oskar Heim gemeint, Mara war ihr Hund. Die beiden wollen auf alle Fälle beim Prozess dabei sein, auch wenn sie nicht als Zeugen geladen werden, sagte Oskar Heim dieser Tage zur Redaktion. Auf die Frage, ob das nicht alles quälend lange für sie daure, lautete die Antwort: "Die Mühlen der Justiz mahlen eben langsam, das ist auch in Österreich so." Im Herbst 2022 habe sich die Haßfurter Polizei noch einmal bei ihnen gemeldet und um das tierärztliche Attest gebeten, das Maras Hüftleiden, mithin ihre Unfähigkeit zu rennen, bestätige. Seither hat das Ehepaar nichts mehr von Polizei und Justiz gehört.
Der Jäger kann seinem Hobby gegenwärtig nicht nachgehen
Den Jäger selbst konnte die Redaktion nicht zu einer Stellungnahme erreichen. Wie das Amtsgericht Haßfurt erläutert, hat der nicht rechtskräftige Strafbefehl gegen ihn "keine Auswirkung auf die Erlaubnis zur Jagdausübung." Seinem Hobby kann der Weidmann dennoch nicht nachgehen. Denn wie das Landratsamt auf Nachfrage der Redaktion erklärt, ist sein Jagdschein abgelaufen. Und die Untere Jagdbehörde habe den Jagdschein wegen des laufenden Verfahrens nicht verlängert. Ob der Mann seinen Jagdschein zurückerhält oder nicht, hängt vom Ergebnis der Hauptverhandlung ab – auf das die Behörde nun wartet.
Hobby? Töten als Hobby? ABARTIG!