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Ebelsbach
Ebelsbach: Keine Klage wegen der Anbindung zum "Herrenwald"
Das Bürgerbegehren macht vor dem Verwaltungsgericht Würzburg einen Rückzieher, nachdem der Richter dem Ansinnen keine Chance eingeräumt hat. Wie geht es nun weiter?
Für die Bürgerinitiative ist es ein Albtraum, dass der Verkehr zum Siedlungsteil 'Am Herrenwald' eines Tages durch dieses Nadelöhr in der Kirchgasse fließen könnte.
Foto: Martin Sage | Für die Bürgerinitiative ist es ein Albtraum, dass der Verkehr zum Siedlungsteil "Am Herrenwald" eines Tages durch dieses Nadelöhr in der Kirchgasse fließen könnte.
Martin Sage
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:19 Uhr

Die Bürgerinitiative, die die Gemeinde Ebelsbach zu einer alternativen Verkehrsanbindung des geplanten Baugebietes "Am Herrenwald" zwingen wollte, hat vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ihre Klage gegen die Unzulässigkeit des entsprechenden Begehrens fallen lassen. Das bestätigte am Donnerstagabend Gerald Makowski, einer der Initiatoren, gegenüber dieser Redaktion.

"Der Richter hat uns klar zu erkennen gegeben, dass wir keine Chance haben", zeigte sich Makowski von dem Termin am Mittwoch in Würzburg enttäuscht. Er und seine Mitstreiter wollen sich in den nächsten Tagen kurzschließen, um zu beraten, was sie für ihr Anliegen noch tun können. Dass sie nun vor Gericht kapituliert haben, ändert nichts daran, dass die Initiative ihr Ziel nach wie vor für richtig und wichtig hält: Die Gemeinde soll die Planungen für die Verkehrserschließung der neuen Siedlung "oben auf dem Berg" so überarbeiten, dass die Belastungen für die Anwohner an den Hängen darunter vermindert werden.

Der Ebelsbacher Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren mit dem Titel "Vernünftige Erschließung des Baugebietes am Herrenwald" Anfang März 2020 als unzulässig abgewiesen. "Unser Rechtsempfinden hat uns nicht getäuscht", freute sich nun Bürgermeister Martin Horn (SPD) genau ein Jahr später.

Ein Blick (im Jahr 2020) auf die Ebelsbacher Bebauung am Berg: Auf der oberen Grünfläche vor dem Wald soll das Baugebiet „Am Herrenwald“ entstehen.
Foto: Günther Geiling | Ein Blick (im Jahr 2020) auf die Ebelsbacher Bebauung am Berg: Auf der oberen Grünfläche vor dem Wald soll das Baugebiet „Am Herrenwald“ entstehen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Baumann (Würzburg), die die Gemeinde vertreten hat, stellte in einer Pressemitteilung vom Donnerstag fest, die Kommune habe nach Überzeugung des Gerichts Alternativen sehr wohl umfassend geprüft. Dabei seien als "sinnvolle und wirtschaftliche" Alternative nur die Anbindung über die bestehende Haselnuss- und Schwarzdornstraße übrig geblieben. Da das Bürgerbegehren aber auf einen Ausschluss dieser Anbindung abzielte, hätte dies unzulässig in den Abwägungsprozess des Bebauungsplans eingegriffen. Ein Bürgerentscheid hätte nämlich "das Aus für das Baugebiet am Herrenwald bedeuten können, was aber so von den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht gewollt war", schreibt Rechtsanwältin Anja Schilling in der Verlautbarung.

In Reihen der Bürgerinitiative "Am Herrenwald" sieht man das nach wie vor anders, hier glaubt man, dass es noch viele Verbesserungsvorschläge gibt, die nicht hinreichend diskutiert wurden. Wirklich verstanden vom Richter fühlt sich Gerald Makowski ohnehin nicht. Der hatte allem Anschein nach, wie auch aus dem Schreiben der Kanzlei Baumann hervorgeht, vermerkt, das Begehren suggeriere, dass es nur die eine Zufahrt hinauf zum "Herrenwald" gebe. Und zwar über Gleisenau, sprich über Kirchstraße, Schönbergsstraße und Haselnussstraße, eine Route, die schon heute stark befahren und in Teilen ein gefährliches Nadelöhr ist. In Wirklichkeit aber, so die mutmaßliche Erkenntnis des Gerichts, gebe es auch im Westen, über die Herrensteige, eine Möglichkeit, den neuen Siedlungsteil zu erreichen.

Wird sich der Verkehr auf eine Achse konzentieren?

Die Realität sehe aber anders aus, sagte Makowski, der für die CSU im Gemeinderat sitzt. 80 Prozent des Verkehrs laufe nämlich über Gleisenau, und das werde auch in Zukunft nicht anders sein. Ursprünglich hatte die Bürgerinitiative eine "Westanbindung" favorisiert, die vom Herrenwald über das Gewerbegebiet an der Lohwiese zur Staatstraße 2447 (ehemalige B26) geführt hätte. Von diesem Gedanken hat man sich weitgehend verabschiedet, weil die Trasse durch ein Naturschutzgebiet verlaufen wäre und der Bau Millionen gekostet hätte.

Scheitern Begehren an juristischen Spitzfindigkeiten?

Die Fragestellung des Begehrens lautete konkret: "Sind Sie dafür, dass die derzeitig geplante Straßenführung zum Baugebiet ,Am Herrenwald' nicht realisiert und stattdessen eine alternative Planung erarbeitet wird?" Dass das Gericht an Formulierungen in der Begründung Anstoß genommen hat, frustriert die Verfechter. Sie hatten sich Rat bei Verwaltungsjuristen und beim Bundesprogramm "Demokratie leben" geholt und sehen sich nun von juristischen Spitzfindigkeiten ausgebremst. Andererseits: Vielleicht hätte ja ein neues Begehren mit unanfechtbarem Wortlaut eine Chance.

Bürgermeister: Jetzt am besten die Gräben zuschütten

 Bürgermeister Martin Horn hingehen hofft, dass all der Streit um die Straßenführung in das geplante Baugebiet doch bald vorbei sein könnte, wenngleich er dem Frieden nicht recht traut. "Am besten wäre es, jetzt die Gräben zuzuschütten, damit Ruhe in die Gemeinde einkehrt", sagte er am Donnerstagabend.

 
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  • Ertha
    Das Verwaltungsgericht Würzburg bügelt regelmäßig Bürgerbegehren ab. Das ist mittlerweile nicht nur auffällig, sondern auch merkwürdig. Es sollte eine Instanz geben, die die Entscheidungen in Würzburg kritisch untersucht!
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