Pater Rudolf Theiler, der seit 16 Jahren in Ebern (Lkr. Haßberge) als Pfarrer tätig ist, soll nach dem Willen des Bistums Würzburg im Herbst dieses Jahres in den Ruhestand gehen. Als Grund wird dabei die angegriffene Gesundheit des Paters angeführt. Theiler selbst – 71 Jahre alt – würde jedoch gerne noch weitermachen. Auch in der Bevölkerung regt sich Widerstand gegen die Pläne der Diözese.
Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion einen Blick auf die allgemeinen Ruhestandsregeln der katholischen und auch der evangelischen Kirche geworfen: Wie ist der Gang in den Ruhestand offiziell geregelt und welche Ausnahmen gibt es?
Ruhestand für Priester und Ordensleute ab einem Alter von 70 Jahren vorgesehen
"Grundsätzlich endet der Dienst für Diözesanpriester und Ordensangehörige mit 70", erklärt Markus Hauck, Leiter der Pressestelle der Diözese Würzburg, auf Anfrage dieser Redaktion. In "ganz wenigen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen" könne seitens der Diözese auch einer Verlängerung zugestimmt werden.
Voraussetzung hierfür sei aber eine sehr gute körperliche Verfassung, fügt Hauck an. Er erklärt außerdem, dass für Priester mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit bestehe, bereits ab 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen.
Allgemein liegt der Altersdurchschnitt der Priester im Bistum Würzburg bei 55 Jahren, wie Hauck berichtet. "Es ist kein Priester mehr im aktiven Dienst, der älter als 75 Jahre ist. Älter als 70 Jahre sind weniger als fünf aktive Diözesanpriester." Auch die Zahl der aktiven Ordenspriester bewege sich in dieser Größenordnung, wobei hierbei keiner eine Leitungsfunktion innehabe.
So ist der Ruhestand innerhalb der evangelischen Kirche geregelt
Die Ruhestandsregeln für Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ähneln denen der öffentlich-rechtlich Beschäftigten des Freistaates Bayern, wie Pressesprecher und Kirchenrat Johannes Minkus auf Anfrage erklärt. "Der Normalfall ist, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand geht."
Dabei gibt es folgende Ausnahmen: So können Pfarrerinnen und Pfarrer auf Antrag den Beginn ihres Ruhestands um bis zu drei Jahre hinausschieben, wie Minkus erklärt. Auch eine Verlängerung dieses Hinausschiebens sei möglich, längstens jedoch bis zu einem Alter von 75 Jahren.
Umgekehrt können Pfarrerinnen und Pfarrer auf Antrag auch bereits ab 64 Jahren in den Ruhestand gehen, für Schwerbehinderte ist dies ab einem Alter von 60 Jahren möglich. Im Genehmigungsfall entstehen dabei jedoch deutliche Abschläge bei den Ruhestandsbezügen, wie der Pressesprecher ergänzt.
Ein weiterer Sonderfall: Dienstunfähigkeit
"Soweit in eher seltenen Einzelfällen ein Pfarrer oder eine Pfarrerin – was auf der Grundlage eines amtsärztlichen oder vertrauensärztlichen Gutachtens belegt sein muss – dienstunfähig werden sollte, kann krankheitsbedingt auch eine frühere Ruhestandsversetzung erforderlich werden", informiert Minkus außerdem.
"Für die aufgezählten Sonderfälle bestehen in unserer kirchlichen Verwaltung standardisierte Prüfungs- und Genehmigungsverfahren", erklärt der Pressesprecher. Betroffene hätten dabei auch die Möglichkeit, Entscheidungen gegebenenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen.