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Haßfurt
Damit hatte er wohl nicht gerechnet: Kamera filmte Graffiti-Sprayer am Anglersee in Knetzgau
Als ein 30-Jähriger ein Hinweisschild mit pinker Farbe besprühte, wähnte er sich allein und unbeobachtet – ein Trugschluss, wie sich am Amtsgericht herausstellte.
Vor dem Haßfurter Amtsgericht musste sich ein 30-Jähriger verantworten. 
Foto: Lukas Reinhardt (Archivfoto) | Vor dem Haßfurter Amtsgericht musste sich ein 30-Jähriger verantworten. 
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 28.08.2024 02:39 Uhr

Mit reichlich Alkohol in der Blutbahn und nach Cannabis-Konsum hat ein 30-Jähriger aus dem Maintal an einem Septemberabend vergangenen Jahres ein Hinweisschild am Anglersee in Knetzgau mit pinker Farbe besprüht. Bei der Tat war er allein und fühlte sich daher augenscheinlich unbeobachtet. Umso überraschter war er wohl, als ihm Wochen später ein Strafbefehl ins Haus flatterte, in dem er aufgefordert wurde, 35 Tagessätze zu 40 Euro, also 1400 Euro wegen Sachbeschädigung an die Staatskasse zu überweisen. Er legte Einspruch ein und musste sich daher am Mittwoch am Amtsgericht verantworten.

Überwachungskamera nahm den Angeklagten auf

Dort gab er zunächst den Unwissenden. Er wisse nicht, wo am Anglersee ein Schild stehen solle, ließ er das Gericht wissen. Der Vorsitzende Richter Patrick Keller wies ihn darauf hin, dass er bei der Tat in flagranti von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde und zeigte ihm auf einem Großbildschirm die Schwarz-Weiß-Aufnahme.

Die ließ das Erinnerungsvermögen des Angeklagten wieder einsetzen. Er gab zu, an jenem Abend aus Frust wegen der Trennung von seiner Freundin viel Alkohol getrunken und einen Joint geraucht zu haben. An die Tat selbst, bei der ein Schaden von rund 500 Euro entstand, könne er sich nicht mehr erinnern.

Angeklagter zahlt derzeit bereits weitere Vorstrafe ab

Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Eine weitere Vorstrafe zahlt er bereits in Raten ab. Da er derzeit arbeitslos ist, halbierte das Gericht die Tagessatzhöhe, sodass der Angeklagte nur noch 700 Euro berappen muss. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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