Nach Angaben des Gesundheitsamts Haßberge wurden 24 weitere Bürger des Landkreises positiv auf das Coronavirus getestet (Stand: Dienstag, 15 Uhr). Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt laut Robert-Koch-Institut (RKI) leicht auf einen Wert von 229,9 (Stand: Dienstag, 0 Uhr).
Insgesamt haben sich laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes seit Beginn der Pandemie 3120 Menschen aus dem Kreis Haßberge nachweislich mit dem Virus infiziert. Davon sind 76 im Zusammenhang mit der Infektion verstorben, 2701 haben die Krankheit überstanden. Von den 343 Personen, die damit aktuell nachweislich infiziert sind, werden zurzeit 33 stationär im Krankenhaus behandelt, fünf davon auf der Intensivstation. 465 Menschen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation.
Nur bedarfsnotwendige Geschäfte bleiben geöffnet
Aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz gelten ab Mittwoch verschärfte Regeln. Ladengeschäfte – abgesehen von den bedarfsnotwendigen Geschäften – bleiben geschlossen. Click & Collect (Abholung der Ware nach Vorbestellung) bleibt ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.
Gärtnereien und Baumschulen fallen unter die bedarfsnotwendigen Geschäfte, soweit sie Lebensmittel verkaufen. Unter Lebensmittel fallen neben Obst und Gemüse auch Pflanzen, die der Lebensmittelproduktion dienen. Gärtnereien, deren Sortiment zu mehr als 50 Prozent aus Lebensmitteln besteht, dürfen die komplette Verkaufsfläche öffnen und auch das restliche Sortiment mitverkaufen. Mischbetriebe, deren Schwerpunkt nicht auf Lebensmitteln liegt, dürfen ausschließlich Lebensmittel verkaufen. Für das übrige Sortiment besteht derzeit nur die Möglichkeit des Verkaufs über Click & Collect.
Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Dienstleistungen der Friseure, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können inzidenzunabhängig weiter angeboten werden. Instrumentalunterricht, Erwachsenenbildung sowie Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform bleiben untersagt. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sind geschlossen. Büchereien und Bibliotheken bleiben dagegen geöffnet, schreibt das Landratsamt. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bleibt bestehen. Treffen sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Getrennt lebende Paare gelten als ein Hausstand. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Auch gemeinschaftlicher Sport ist nur in dem Rahmen erlaubt, den die Kontaktbeschränkungen zulassen.
Anmeldungen zur Impfung sind über das Portal www.impfzentren.bayern.de möglich. Wer keine Möglichkeit hat, sich online anzumelden, kann die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer (09521) 27-600 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag, 8 Uhr bis 12.30 Uhr) nutzen.