Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt neben den bisherigen Impfstoffen jetzt auch Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren, teilt das Landratsamt Haßberge mit. Des Weiteren empfehle die STIKO besonders gefährdeten beziehungsweise exponierten Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischungsimpfung, heißt es weiter in der Mitteilung der Behörde.
Nicht während der Schwangerschaft
Seit dem 20. Dezember 2021 sei der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax in der EU zugelassen. Die STIKO empfehle den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei seien zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben, heißt es in der Verlautbarung. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit werde zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
Es handelt sich bei Nuvaxovid, so das Amt, um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Der Impfstoff enthalte keine vermehrungsfähigen Viren und sei - wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe - funktionell ein Totimpfstoff. In den Zulassungsstudien habe der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit gezeigt. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante könnten aktuell noch nicht getroffen werden, so das Landratsamt.
Nuvaxovid führe häufig zu lokalen und systemischen Impfreaktionen, die über wenige Tage anhalten könnten und ähnlich stark seien wie nach der Impfung mit den anderen COVID-19-Impfstoffen. Die Zulassungsstudien hätten keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach Impfung ergeben. Die STIKO stelle fest, so das Landratsamt, dass die Datenlage zu Nuvaxovid noch limitiert sei. Der Novavax-Impfstoff werde im Landkreis Haßberge voraussichtlich ab der 9. Kalenderwoche zunächst hauptsächlich für Pflegekräfte und medizinisches Personal zur Verfügung stehen.
Vierte Impfung für bestimmte Personengruppen
Die STIKO empfiehlt eine vierte Impfung beziehungsweise zweite Auffrischungsimpfung (Booster) für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt). Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Wo kann ich einen Termin buchen?
Die Impfzentren im Landkreis Haßberge sind auf die erwartete Personenzahl entsprechend vorbereitet. Eine Buchung der Termine ist jederzeit über das vorgesehene Buchungsmodul unter www.impfzentren.bayern.de nach entsprechender Registrierung möglich. Für Personen, die keine Möglichkeit haben, sich eigenständig einen Termin zu buchen, steht die Hotline des Impfzentrums zur Verfügung, Tel.: (09521) 27769 (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) oder Tel.: (09521) 27600 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr). Eine vierte Impfung ist aber aktuell bei allen Impfangeboten im Landkreis auch ohne Terminvereinbarung und Registrierung möglich.